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#5
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Moinsen,
Jürgen hat Recht: "Ein Maschinenfahrzeug von weniger als 7 m Länge, dessen Höchstgeschwindigkeit 7 kn nicht übersteigt, darf statt Topp-, Heck- und Seitenlichtern ein weißes Rundumlicht und muss, wenn möglich, außerdem Seitenlichter führen." Allerdings ist das mit der Lichterführung eines der undurchschaubarsten Geschichten beim Bootfahren. Da kommen ja noch in Deutschland die BSH Vorschriften dazu. Da kann manch einer eine riesige Weihnachtsbaumbeleuchtung haben und trotzdem ist es nicht zulässig wegen der BSH Zulassung. Ich fühle mich relaiv sicher mit BSH Lichtern für: "Maschinenfahrzeug in Fahrt, kürzer als 50 m" , "Unter fünfzig Metern Länge kann auf das achtere Topplicht verzichtet werden." Also ohne Hecklicht. Allerdings habe ich immer reichlich optionales Licht in Form von Scheinwerfern dabei, gibt irgendwie ein besseres Gefühl. AIS Sender ist in der Dämmerung immer an, auf der Elbe beim "etwas schneller Fahren" lieber aus.
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Gruß Markus / The artist formally known as Emil Erst arbeitest Du und ich ruhe mich aus, dann ruhe ich mich aus und Du arbeitest. ![]() Zodiac N-ZO 680 Yamaha F300BETX Mercury F 5 Sailpower MLHA Yamaha F2.5BMHL HEKU Tandem B2000 |
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