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Zitat von xbene
Hey Leute,
Ich habe dazu auch mal noch ne kleine frage..
Wollte mir auch nen schlauchi mit e-motor zulegen.. darf ich mit dem auf allen gewässern fahren auf denen ich will ohne anmeldung/kennzeichen/haftpflicht?
Nur adresse ins boot und gut ist?
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Hallo Xbene,
das geht nicht überall so ohne weiteres, z.B. Ein Auszug aus Revierinformationen
Fränkische Seen
....Gastboote mit E-Motoren müssen vor dem Einsetzen grundsätzlich eine Zulassung durch die jeweilige Zulassungsstelle (z. B. Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen) haben. Diese wird nach erfolgreicher TÜV-Abnahme des Bootes erteilt. Anerkannt werden auch Zulassungen von anderen Zulassungsbehörden (z. B. eine gültige Bodenseezulassung). Auf jeden Fall ist zusätzlich zur Zulassung auch noch eine Fahrtgenehmigung für das entsprechende Gewässer vom Landratsamt einzuholen.....
Also besser vorher informieren. Aber generell würde ich sagen, wo Verbrennungsmotoren erlaubt sind, sind E-Motoren nicht verboten. Allerdings teilweise sehr gefährlich weil zu schwach -> Rhein.