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christian983 02.07.2010 14:52

Anfänger mit Fragen...
 
hallo,
ich suche nen Anmelde und Führerscheinfreies Schlauchboot was muss ich beachten gegen der größe oder leistung?

gruß Christian

Joerg 02.07.2010 15:01

Zitat:

Zitat von christian983 (Beitrag 187835)
hallo,
ich suche nen Anmelde und Führerscheinfreies Schlauchboot was muss ich beachten gegen der größe oder leistung?

gruß Christian

Hallo Christian und willkommen hier,

schön, dass Du Deinen Namen mit hingeschrieben hast (ist oft nicht selbstverständlich).

zu Deiner Frage.Das ist nicht von der Größe des Bootes abhängig, sondern von der Leistung des Motors. Alle Motoren bis zu 5 PS Leistung auf der Schraubenwelle dürfen ohne Führerschein benutzt werden (daher gibt es teilweise auch Motoren mit 6 PS führerscheinfrei, weil sie nur max. 5 PS auf die Welle bringen). Alles, was darüber hinaus geht, darf nur mit Schein gefahren werden.

So ist zumindest mein Kenntnisstand.

Dobs 02.07.2010 15:03

Hi,

beim Boot musst du nichts beachten. Die Größe spielt keinen Walzer. Es kann also gleich für die evtl. Zukunft ein 4m Boot sein. Nur wäre damit keine Gleitfahrt ohne Führerschein möglich. Dazu brauchts dann mehr Leistung.

Empfehlung mit sehr gutem Preis/Leistungsverhältnis:
Allpa Sens
http://www.nautikpro.de/allpa_schlauchboote.html

Anmelden musst du das Boot sofern du Binnengewässer mit Motor befährst. Das kannst du bei jedem Wasser und Schiffahrtsamt machen und es kostet um die 15 Euro. Auf Seeschiffahrtsstrassen brauchst du kein Kennzeichen.

Du kannst Motoren bis 5 PS Leistung an der Schraube bzw. 6 PS Motorleistung fahren (kommt aufs gleiche raus). Für die 6er gibt es eine Freiliste der führerscheinfreien Modelle.

christian983 02.07.2010 15:19

super besten dank für die schnellen Antworten, bei weiteren fragen komm ich gerne auf euch zurück ;-)

danke und gruß christian

Sailor962-HB 02.07.2010 15:47

Zitat:

Zitat von Dobs (Beitrag 187837)
Hi,

beim Boot musst du nichts beachten. Die Größe spielt keinen Walzer.
Anmelden musst du das Boot sofern du Binnengewässer mit Motor befährst.

Bin mir da nicht so sicher. Ich glaube das Boot darf nur eine bestimmte Länge haben. Das weiß ich aber nicht so genau.

Anmelden (also mit amtlichem Kennzeichen bzw. Segel-, Motor- oder ADAC Nummer) muss man, meines Wissens nach, ein Boot mit Motor über 3 PS, war zumindest letztes Jahr noch so, ich weiß nicht wies Heute ist, vielleicht mal beim WSA Anfragen.

Dobs 02.07.2010 22:33

Hi ihr beiden,

ihr zitiert hier Binnenvorschriften. Die Kennzeichnungspflicht entstammt der Binnenschifffahrtsverordnung.
Das diese ach noch unter 3 PS entfällt entzieht sich meiner Kenntnis, ich nehme aber an dass so wenig Leistung für den TO nicht relevant ist.
Im Bereich der SeeSchO auf jeden Fall ohne.

Eine Längenbegrenzung gibt es ebenfalls nicht, jedenfalls keine die für ein Schlauchi relevant wäre...

christian983 09.07.2010 13:09

Muss mein Schlauchboot mit dem kleinen E-Motor auch irgendwie angemeldet oder Beschriftet sein? wenn ja was muss alles drauf?

lg christian

xbene 13.07.2010 11:56

Hey Leute,

Ich habe dazu auch mal noch ne kleine frage..

Wollte mir auch nen schlauchi mit e-motor zulegen.. darf ich mit dem auf allen gewässern fahren auf denen ich will ohne anmeldung/kennzeichen/haftpflicht?

Nur adresse ins boot und gut ist?

Ferdi 13.07.2010 12:09

Zitat:

Zitat von xbene (Beitrag 189008)
Hey Leute,

Ich habe dazu auch mal noch ne kleine frage..

Wollte mir auch nen schlauchi mit e-motor zulegen.. darf ich mit dem auf allen gewässern fahren auf denen ich will ohne anmeldung/kennzeichen/haftpflicht?

Nur adresse ins boot und gut ist?

nur dort wo es kein Fahrverbot für Schraubenantriebe gibt

xbene 13.07.2010 12:10

Alles klar das wollte ich nur wissen :)


Das mit dem fahrverbot war mir ja klar :)

MFG
Benedict

schwabe 13.07.2010 12:13

Zitat:

Zitat von xbene (Beitrag 189008)
Hey Leute,

Ich habe dazu auch mal noch ne kleine frage..

Wollte mir auch nen schlauchi mit e-motor zulegen.. darf ich mit dem auf allen gewässern fahren auf denen ich will ohne anmeldung/kennzeichen/haftpflicht?

Nur adresse ins boot und gut ist?

Hallo Xbene,

das geht nicht überall so ohne weiteres, z.B. Ein Auszug aus Revierinformationen Fränkische Seen

....Gastboote mit E-Motoren müssen vor dem Einsetzen grundsätzlich eine Zulassung durch die jeweilige Zulassungsstelle (z. B. Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen) haben. Diese wird nach erfolgreicher TÜV-Abnahme des Bootes erteilt. Anerkannt werden auch Zulassungen von anderen Zulassungsbehörden (z. B. eine gültige Bodenseezulassung). Auf jeden Fall ist zusätzlich zur Zulassung auch noch eine Fahrtgenehmigung für das entsprechende Gewässer vom Landratsamt einzuholen.....

Also besser vorher informieren. Aber generell würde ich sagen, wo Verbrennungsmotoren erlaubt sind, sind E-Motoren nicht verboten. Allerdings teilweise sehr gefährlich weil zu schwach -> Rhein.

xbene 13.07.2010 12:26

Achsoo

Also doch alles bissel koplizierter :D

Dann werde ich mich nochmals genauer bei uns in der gegend erkundigen :)

Leider sind Boote so teuer :( aber mal schauen was ich dann mache :)


MFG
Benedict


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