![]() |
Anfänger mit Fragen...
hallo,
ich suche nen Anmelde und Führerscheinfreies Schlauchboot was muss ich beachten gegen der größe oder leistung? gruß Christian |
Zitat:
schön, dass Du Deinen Namen mit hingeschrieben hast (ist oft nicht selbstverständlich). zu Deiner Frage.Das ist nicht von der Größe des Bootes abhängig, sondern von der Leistung des Motors. Alle Motoren bis zu 5 PS Leistung auf der Schraubenwelle dürfen ohne Führerschein benutzt werden (daher gibt es teilweise auch Motoren mit 6 PS führerscheinfrei, weil sie nur max. 5 PS auf die Welle bringen). Alles, was darüber hinaus geht, darf nur mit Schein gefahren werden. So ist zumindest mein Kenntnisstand. |
Hi,
beim Boot musst du nichts beachten. Die Größe spielt keinen Walzer. Es kann also gleich für die evtl. Zukunft ein 4m Boot sein. Nur wäre damit keine Gleitfahrt ohne Führerschein möglich. Dazu brauchts dann mehr Leistung. Empfehlung mit sehr gutem Preis/Leistungsverhältnis: Allpa Sens http://www.nautikpro.de/allpa_schlauchboote.html Anmelden musst du das Boot sofern du Binnengewässer mit Motor befährst. Das kannst du bei jedem Wasser und Schiffahrtsamt machen und es kostet um die 15 Euro. Auf Seeschiffahrtsstrassen brauchst du kein Kennzeichen. Du kannst Motoren bis 5 PS Leistung an der Schraube bzw. 6 PS Motorleistung fahren (kommt aufs gleiche raus). Für die 6er gibt es eine Freiliste der führerscheinfreien Modelle. |
super besten dank für die schnellen Antworten, bei weiteren fragen komm ich gerne auf euch zurück ;-)
danke und gruß christian |
Zitat:
Anmelden (also mit amtlichem Kennzeichen bzw. Segel-, Motor- oder ADAC Nummer) muss man, meines Wissens nach, ein Boot mit Motor über 3 PS, war zumindest letztes Jahr noch so, ich weiß nicht wies Heute ist, vielleicht mal beim WSA Anfragen. |
Hi ihr beiden,
ihr zitiert hier Binnenvorschriften. Die Kennzeichnungspflicht entstammt der Binnenschifffahrtsverordnung. Das diese ach noch unter 3 PS entfällt entzieht sich meiner Kenntnis, ich nehme aber an dass so wenig Leistung für den TO nicht relevant ist. Im Bereich der SeeSchO auf jeden Fall ohne. Eine Längenbegrenzung gibt es ebenfalls nicht, jedenfalls keine die für ein Schlauchi relevant wäre... |
Muss mein Schlauchboot mit dem kleinen E-Motor auch irgendwie angemeldet oder Beschriftet sein? wenn ja was muss alles drauf?
lg christian |
Hey Leute,
Ich habe dazu auch mal noch ne kleine frage.. Wollte mir auch nen schlauchi mit e-motor zulegen.. darf ich mit dem auf allen gewässern fahren auf denen ich will ohne anmeldung/kennzeichen/haftpflicht? Nur adresse ins boot und gut ist? |
Zitat:
|
Alles klar das wollte ich nur wissen :)
Das mit dem fahrverbot war mir ja klar :) MFG Benedict |
Zitat:
das geht nicht überall so ohne weiteres, z.B. Ein Auszug aus Revierinformationen Fränkische Seen ....Gastboote mit E-Motoren müssen vor dem Einsetzen grundsätzlich eine Zulassung durch die jeweilige Zulassungsstelle (z. B. Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen) haben. Diese wird nach erfolgreicher TÜV-Abnahme des Bootes erteilt. Anerkannt werden auch Zulassungen von anderen Zulassungsbehörden (z. B. eine gültige Bodenseezulassung). Auf jeden Fall ist zusätzlich zur Zulassung auch noch eine Fahrtgenehmigung für das entsprechende Gewässer vom Landratsamt einzuholen..... Also besser vorher informieren. Aber generell würde ich sagen, wo Verbrennungsmotoren erlaubt sind, sind E-Motoren nicht verboten. Allerdings teilweise sehr gefährlich weil zu schwach -> Rhein. |
Achsoo
Also doch alles bissel koplizierter :D Dann werde ich mich nochmals genauer bei uns in der gegend erkundigen :) Leider sind Boote so teuer :( aber mal schauen was ich dann mache :) MFG Benedict |
| Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:18 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.9 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, Jelsoft Enterprises Ltd.
Copyright © - 2012 - www.schlauchboot-forum.com