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#5
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Hi ihr beiden,
ihr zitiert hier Binnenvorschriften. Die Kennzeichnungspflicht entstammt der Binnenschifffahrtsverordnung. Das diese ach noch unter 3 PS entfällt entzieht sich meiner Kenntnis, ich nehme aber an dass so wenig Leistung für den TO nicht relevant ist. Im Bereich der SeeSchO auf jeden Fall ohne. Eine Längenbegrenzung gibt es ebenfalls nicht, jedenfalls keine die für ein Schlauchi relevant wäre...
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Beste Grüße Dobs + Astrid Bekennende Aufbauer |
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