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| Zulassung / Versicherung / Führerschein Bootsanmeldungen, Versicherungen und alles zu Führerscheinen |
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#1
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Hallo,
wer hat schon in Italien ein Boot mit Trailer gebraucht gekauft? Wenn ich richtig informiert wurde sind zumindest folgende Punkte zu bewältigen: 1. Die Unterschrift des Verkäufers auf dem Kaufvertrag für den Hänger muss beglaubigt werden (Autentica della firma del venditore), das geht bei Notaren oder z.B. beim ACI. 2. Ob die Unterschrift für den Kaufvertrag des Bootes beglaubigt werden muss ist mir noch nicht klar, wäre aber in einem Aufwasch zu erledigen. 3. Für die Überführung des Hängers braucht man ein Nummernschild. Das rote deutsche ist für Italien nicht zulässig (das wäre eine Fernzulassung und somit mehr als eine Ordnungswidrigkeit), man braucht viel mehr ein italienisches "Targha prova", das man aber als Deutscher in Italien angeblich nicht bekommt!? Am einfachsten fährt man wohl mit dem ursprünglichen Nummernschild aus Italien nach Deutschland, und schickt dann das Nummerschild zur Abmeldung zurück - wenn der Verkäufer mitspielt. Kann das jemand kommentieren? Viele Grüße Stefan |
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#2
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hallo,
habe mein zar aus italien geholt. mit der italienischen zulassung, habe es mir im kaufvertrag bestätigen lassen das ich das recht habe den anhänger zu fahren, kann dir einen kaufvertrag schicken per e-mail, wurde auch bei münchen angehalten, hatte keine probleme, den trailer habe ich eine vollabnahme verpaßt, kostet etwas mehr, aber die rahmennumme und die achsen sind vom tüv bestätigt, kannst dann zulassen und die italienischen werden für ungültig erklärt, laß sie dir mitgeben,
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gruß Torsten |
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#3
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Zitat:
Für wen müssen die Papiere denn notariell beglaubigt werden ??? - Für die deutschen Zulassungsprozeduren jedenfalls nicht !!! Rote Nummern: 06er Nummern werden von den Zulassungstellen für Probe- und Überführungsfahrten an gewerbliche Nutzer herausgegeben. Das Problem bei Auslandsnutzung: Versicherung !!! 07er rote Kennzeichen sind quasi Wechselkennzeichen für Oldtimer. Wieder nur im nationalen Bereich versichert. Kurzzeitkennzeichen müssten gehen, wenn in der Versicherung das europäische Ausland enthalten ist (drauf achten !!) Zitat:
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Manuel LK Göttingen, Südniedersachsen |
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#4
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Zitat:
Viele Grüße Stefan |
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