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StefanH 15.06.2010 13:15

Kaufabwicklung in Italien
 
Hallo,

wer hat schon in Italien ein Boot mit Trailer gebraucht gekauft?

Wenn ich richtig informiert wurde sind zumindest folgende Punkte zu bewältigen:

1. Die Unterschrift des Verkäufers auf dem Kaufvertrag für den Hänger muss beglaubigt werden (Autentica della firma del venditore), das geht bei Notaren oder z.B. beim ACI.

2. Ob die Unterschrift für den Kaufvertrag des Bootes beglaubigt werden muss ist mir noch nicht klar, wäre aber in einem Aufwasch zu erledigen.

3. Für die Überführung des Hängers braucht man ein Nummernschild. Das rote deutsche ist für Italien nicht zulässig (das wäre eine Fernzulassung und somit mehr als eine Ordnungswidrigkeit), man braucht viel mehr ein italienisches "Targha prova", das man aber als Deutscher in Italien angeblich nicht bekommt!? Am einfachsten fährt man wohl mit dem ursprünglichen Nummernschild aus Italien nach Deutschland, und schickt dann das Nummerschild zur Abmeldung zurück - wenn der Verkäufer mitspielt.

Kann das jemand kommentieren?

Viele Grüße
Stefan

Haschibischel 15.06.2010 14:16

hallo,

habe mein zar aus italien geholt.
mit der italienischen zulassung,
habe es mir im kaufvertrag bestätigen lassen das ich das recht habe den anhänger zu fahren,
kann dir einen kaufvertrag schicken per e-mail,
wurde auch bei münchen angehalten,
hatte keine probleme,
den trailer habe ich eine vollabnahme verpaßt,
kostet etwas mehr,
aber die rahmennumme und die achsen sind vom tüv bestätigt,
kannst dann zulassen und die italienischen werden für ungültig erklärt,
laß sie dir mitgeben,

roehrig 15.06.2010 17:40

Zitat:

Zitat von StefanH (Beitrag 185853)
Hallo,

wer hat schon in Italien ein Boot mit Trailer gebraucht gekauft?

Wenn ich richtig informiert wurde sind zumindest folgende Punkte zu bewältigen:

1. Die Unterschrift des Verkäufers auf dem Kaufvertrag für den Hänger muss beglaubigt werden (Autentica della firma del venditore), das geht bei Notaren oder z.B. beim ACI.

2. Ob die Unterschrift für den Kaufvertrag des Bootes beglaubigt werden muss ist mir noch nicht klar, wäre aber in einem Aufwasch zu erledigen.

3. Für die Überführung des Hängers braucht man ein Nummernschild. Das rote deutsche ist für Italien nicht zulässig (das wäre eine Fernzulassung und somit mehr als eine Ordnungswidrigkeit), man braucht viel mehr ein italienisches "Targha prova", das man aber als Deutscher in Italien angeblich nicht bekommt!? Am einfachsten fährt man wohl mit dem ursprünglichen Nummernschild aus Italien nach Deutschland, und schickt dann das Nummerschild zur Abmeldung zurück - wenn der Verkäufer mitspielt.

Kann das jemand kommentieren?

Viele Grüße
Stefan



Für wen müssen die Papiere denn notariell beglaubigt werden ???
- Für die deutschen Zulassungsprozeduren jedenfalls nicht !!!

Rote Nummern: 06er Nummern werden von den Zulassungstellen für Probe- und Überführungsfahrten an gewerbliche Nutzer herausgegeben. Das Problem bei Auslandsnutzung: Versicherung !!!

07er rote Kennzeichen sind quasi Wechselkennzeichen für Oldtimer. Wieder nur im nationalen Bereich versichert.

Kurzzeitkennzeichen müssten gehen, wenn in der Versicherung das europäische Ausland enthalten ist (drauf achten !!)

Zitat:

Am einfachsten fährt man wohl mit dem ursprünglichen Nummernschild aus Italien nach Deutschland, und schickt dann das Nummerschild zur Abmeldung zurück - wenn der Verkäufer mitspielt.
Wenn Du Zeit mit der Trailerzulassung in D hast, kannst Du das so machen. Um ein Fahrzeug aus der ital. (wie deutschen auch) KFZ-Zulassung herauszulösen braucht man immer zwei Dinge: Zulassungsbescheinigung Teil I+II und das alte Kennzeichen. D.h. du müsstest die Papiere und die Kennzeichen nach Italien senden und hoffen das der Vorbesitzer Lust hat Dir die Papiere zurückzusenden.....

StefanH 15.06.2010 17:46

Zitat:

Zitat von roehrig (Beitrag 185871)
Für wen müssen die Papiere denn notariell beglaubigt werden ???
- Für die deutschen Zulassungsprozeduren jedenfalls nicht !!!

hier geht es wohl, wenn ich den Anwalt vom ADAC richtig verstanden habe, um italienisches Recht: dort wird der Verkauf von Fahrzeugen erst rechtswirksam, wenn die Unterschrift beglaubigt ist.

Viele Grüße
Stefan


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