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#1
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War gestern mit dem Boot und Bootsanhänger beim Pickerl.
Sie konnten es nicht machen, da jetzt ein Wiegeprotokoll verlangt wird, das nicht älter als 48 Stunden sein darf! Also Wiegeanstalt mit Pickerltermin timen, 48 Stunden sind kurz. Dies ist eine neue Vorschrift, und Vorschrift ist Vorschrift. ![]() ![]() Wenn man das Boot herunter nimmt, und nur mit dem Hänger zum Pickerl fährt, braucht man das nicht. Mit Boot am Hänger schon. Der Öamtc hat noch mal nachgefragt, seit heuer schon, letztes Jahr hatte ich das nicht gebraucht. Habe 1260kg, ging sich gerade aus, mit dem 1300hunderter Hänger.
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"Wenn wir wahren Frieden in der Welt erlangen wollen, dann müssen wir bei den Kindern anfangen." Der größte Feind der Freiheit sind zufriedene Sklaven. Liebe Grüsse Andreas
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