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  #1  
Alt 04.07.2010, 22:39
Rainbow123 Rainbow123 ist offline
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Standard KFZ Kennzeichen für die Bootsnummer

Hallo ich bin der Neue...


Ich komme aus der Nähe von Frankfurt und habe ein neues Schlauchboot.
Meine Bootsnummer möchte ich nicht kleben oder sonstiges ...
Viele Leute wie ich im Netz gelesen haben fahren mit KFZ Kennzeichen am Boot.
Klasse Idee und für 22€ und 4 schwarze Kabelbinder eigentlich eine Perfekte Lösung.

Wie sieht zur Zeit die Gesetzeslage aus ?
Hat jemand Erfahrung damit?
Die Zeichen sind glaube nur ca 9 cm groß aber ob man hier Schwierigkeiten bekommt.
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  #2  
Alt 05.07.2010, 07:36
Black Shark
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Zitat:
Zitat von Rainbow123 Beitrag anzeigen
Hallo ich bin der Neue...
Hallo Rainbow123 (cooler Name... steht der so in deinem Perso )

Die DIN Norm der KFZ Kennzeichen ist eine ganz andere Schriftart und die sind 8cm hoch

Laut Gesetzt bzw. Vorschrift, muss das Kennzeichen festverbunden (Kleben, sprühen etc.) mit dem Boot sein und beidseitig an Bug oder Heck bzw. mittig am Heck gut leserlich (hell auf dunkel und umgedreht) in 10cm hohen einzelnen Ziffern angebracht sein...

Wie die meißten Pellenreiter, wollen viele nichts auf den Schlauch machen und weichen deshalb aus, z.B. KFZ Kennzeichen mit Strapse festgemacht, aufs Paddel geklebt oder wie ich einfach geteilt ans Heck dran (siehe Bild)

Wie die WSP das sieht, ist glaub ich dann eine örtliche Sache. Ich sag immer das es auf meinem rauen PVC nicht hält und wegen dem Wiederverkaufswert will ich den Schlauch nicht besprühen

Das wichtigste ist aber glaub ich, das überhaupt eins dran ist

Hast du die Suchfunktion schon endeckt

Schau mal was ich da für dich gefunden habe

http://schlauchboot-forum.com/forum/...ht=kennzeichen
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  #3  
Alt 05.07.2010, 08:55
Rainbow123 Rainbow123 ist offline
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Moin Moin,

eben hat ein sehr freundlicher Polizist von der WSP Koblenz angerufen.
Wir unterhielten uns über dieses Thema.
Er meinte das einzigste was er halt nur sagen kann das das Gesetz diese 10 cm vorschreibt.... ob ich das dann machen will oder nicht liegt an mir ....
Und dann wie z.b ein Kollege vor Ort entscheidet....
Ich denke mal er wollte damit sagen komm Jungs Sch.... drauf mach es drann und es passt.
Aber als Polizist darf er das nicht sagen ...
Ich werde es einfach mal drann machen die 22€ komplett sind nicht die Welt und wenn ich verwahnt werde dann wars halt ein Versuch wert.
Es ist ja keine schwere Straftat....
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  #4  
Alt 05.07.2010, 09:41
Benutzerbild von käptnblaubär
käptnblaubär käptnblaubär ist offline
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Zitat:
Zitat von Rainbow123 Beitrag anzeigen
. . .
wenn ich verwahnt werde dann wars halt ein Versuch wert.
Es ist ja keine schwere Straftat....
Aufpassen, dass du danach nicht Wahnsinnig wirst.

Es würde doch reichen wenn du dich verwarnen lässt.
__________________
Gruß, Jürgen
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Ferdi (05.07.2010)
  #5  
Alt 05.07.2010, 11:00
Black Shark
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Zitat:
Zitat von Rainbow123 Beitrag anzeigen
Moin Moin,

eben hat ein sehr freundlicher Polizist von der WSP Koblenz angerufen.
Wir unterhielten uns über dieses Thema.
Hört sich doch gut an.... Auf dem Wasser ist es sowieso läßiger mit den als auf der Straße...

Aber eins würde mich und min. die hälfte der Forumscomunity noch interessieren um den familiären Flair bei zu behalten........ Hast du auch einen richtigen Namen?
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