Schlauchboot-Forum

Forum Forumsartikel Bilder / Alben Forumsregeln Mitteilungen und Fragen Tools Links Heutige Beiträge
Zurück   Schlauchboot-Forum > Allgemeines > Zulassung / Versicherung / Führerschein

Zulassung / Versicherung / Führerschein Bootsanmeldungen, Versicherungen und alles zu Führerscheinen

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 11.06.2010, 22:55
skubi skubi ist offline
Einsteiger
Treue-Sterne
 
Registriert seit: 25.05.2010
Beiträge: 8
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 1 Danke für 1 Beitrag
Beitrag Polnische Ostsee

Hallo. Weiß jemand ob mein SBF Binnen für die Polnische Ostsee reicht?
Weil ich habe mal nachgeschaut, und zwar, wenn man den Polnischen SBF macht, darf man auch im Küstengebiet Fahren, allerdings nur bis zur bestimmten Bootslänge.

Ich bedanke mich im Vorraus!!!

STEFAN.
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 11.06.2010, 23:06
Benutzerbild von Michel
Michel Michel ist offline
User
Treue-Sterne
 
Registriert seit: 01.12.2004
Beiträge: 13.126
Abgegebene Danke: 1.710
Erhielt 4.018 Danke für 1.057 Beiträge
Standard

Wenn die Ostsee als Binnengewässer gelten würde, wäre das sicher ok.

Die Frage erübrigt sich doch eigentlich oder?

__________________
Gruß

Michael
Mit Zitat antworten
Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu Michel für den nützlichen Beitrag:
Dieter B. (21.06.2010), Rosko (11.06.2010), schwabe (12.06.2010)
  #3  
Alt 15.06.2010, 07:27
Dobs Dobs ist offline
Peter d. rasende Krokodil
Treue-Sterne
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 200
Abgegebene Danke: 3
Erhielt 57 Danke für 34 Beiträge
Standard

Das Binnenfunkzeugnis UBI gilt dort, der SBF Binnen nicht....
__________________
Beste Grüße
Dobs + Astrid
Bekennende Aufbauer
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 21.06.2010, 21:37
skubi skubi ist offline
Einsteiger
Treue-Sterne
 
Registriert seit: 25.05.2010
Beiträge: 8
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 1 Danke für 1 Beitrag
Ausrufezeichen

Zitat:
Zitat von Michel Beitrag anzeigen
Wenn die Ostsee als Binnengewässer gelten würde, wäre das sicher ok.

Die Frage erübrigt sich doch eigentlich oder?



Ich habe meine Polnischen Sprachkenntnisse spielen lassen. Und zwar:
Telefonat mit dem Polnischen Amt für Seeschifffahrt hat ergeben dass man mit dem Führerschein für Inlandgewässer, auf der Ostsee fahren kann und vor allem darf! Allerdings mit paar Ausnahmen!
Maximal 60 KW Leistung, Max. 2 SM (Seemeilen) vom Ufer, und nur am Tage.
Also von wegen

Servus, habedere!
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu skubi für den nützlichen Beitrag:
schlauchbootnocke (21.06.2010)
  #5  
Alt 21.06.2010, 21:52
Benutzerbild von Michel
Michel Michel ist offline
User
Treue-Sterne
 
Registriert seit: 01.12.2004
Beiträge: 13.126
Abgegebene Danke: 1.710
Erhielt 4.018 Danke für 1.057 Beiträge
Standard

(ist ja ziemlich genau das was Du im Eingangsbeitrag geschrieben hast)

Und Du bist dir sicher, dass das auch für "Ausländer" (also uns) gilt

Ein Italiener darf in Italien auch bis 40 PS ohne Führerschein fahren, Du darfst das allerdings dort nicht.

Dann hoffe ich mal Du hast Dir den Namen des Herren der das gesagt hat aufgeschrieben, damit Du Dich auf was berufen kannst. Das hilft bei "Problemen" zwar sicher nichts, gibt aber ein gutes Gefühl
__________________
Gruß

Michael
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 21.06.2010, 22:00
Benutzerbild von Michel
Michel Michel ist offline
User
Treue-Sterne
 
Registriert seit: 01.12.2004
Beiträge: 13.126
Abgegebene Danke: 1.710
Erhielt 4.018 Danke für 1.057 Beiträge
Standard

Hier übrigens noch ein interessanter Link:

http://www.dmyv.de/index.php?id=385

Da steht davon nichts

Vielmehr:

Zitat:
Bootspapiere und Führerscheine
Für das Boot wird der internationale Bootsschein als Registrier- und Eigentumsnachweis in Polen anerkannt. Bei Anreise mit dem eigenen Boot auf einem Trailer muss die Grüne Versicherungs*karte vorliegen. Eine Wassersport-Haftpflichtversicherung ist in Polen nicht vorgeschrieben, sie ist aber in jedem Fall zu empfehlen. Bei einem Unfall sollte in jedem Fall die Polizei hinzugezogen werden. Die amtlichen deutschen Sportbootführerscheine Binnen und See werden in Polen anerkannt.
Da in dem Artikel sogar steht wer, wann und wo in Polen einen furz lassen darf, würde das sicher auch dort stehen, wenn man dort mit dem Binnenschein fahren darf.

Da da aber etwas von "dringend empfohlener Versicherung" steht hättest Du spätestens hier Dein nächstes Problem, da ich nicht glaube, dass Dir eine Versicherung hier Fahrten mit einem Binnenschein im Küstenbereich genehmigt.
__________________
Gruß

Michael
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 22.06.2010, 21:40
skubi skubi ist offline
Einsteiger
Treue-Sterne
 
Registriert seit: 25.05.2010
Beiträge: 8
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 1 Danke für 1 Beitrag
Standard

Die Grüne Karte gilt für den Trailer. Aber seit Polen in der EU ist braucht man keine Grüne Karte nicht mehr, weil es in der KFZ Haftpflichtversicherung mit inbegriffen ist. Grüne Karte bedeutet: Haftpflichtversicherung im Ausland. Es gibt dan aber auch Haftpflichtversicherung für Boote, auch für Ausland.
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 22.06.2010, 21:42
skubi skubi ist offline
Einsteiger
Treue-Sterne
 
Registriert seit: 25.05.2010
Beiträge: 8
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 1 Danke für 1 Beitrag
Standard

Und mit Binnenführerschein darf man auf binnengewässern fahren. 2 SM vom Ufer gilt als Binnengewässer bzw Inlandgewässer.
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 22.06.2010, 21:47
Benutzerbild von Bäriger
Bäriger Bäriger ist offline
Moderator
Treue-Sterne
 
Registriert seit: 30.12.2007
Beiträge: 1.110
Abgegebene Danke: 1.653
Erhielt 1.242 Danke für 519 Beiträge
Standard

Zitat:
Zitat von skubi Beitrag anzeigen
weil es in der KFZ Haftpflichtversicherung mit inbegriffen ist. Grüne Karte bedeutet: Haftpflichtversicherung im Ausland. Es gibt dan aber auch Haftpflichtversicherung für Boote, auch für Ausland.
Hallöle,

aber nur in angekuppeltem Zustand
__________________
Viele Grüße von unterwegs

Wolfgang

Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 23.06.2010, 07:49
Benutzerbild von Michel
Michel Michel ist offline
User
Treue-Sterne
 
Registriert seit: 01.12.2004
Beiträge: 13.126
Abgegebene Danke: 1.710
Erhielt 4.018 Danke für 1.057 Beiträge
Standard

Zitat:
Zitat von skubi Beitrag anzeigen
Und mit Binnenführerschein darf man auf binnengewässern fahren. 2 SM vom Ufer gilt als Binnengewässer bzw Inlandgewässer.
Ich wünsche Dir ggf. einen schönen Urlaub
__________________
Gruß

Michael
Mit Zitat antworten
  #11  
Alt 23.06.2010, 09:21
Benutzerbild von moru
moru moru ist offline
Rheinkilometer 660
Treue-Sterne
 
Registriert seit: 02.12.2008
Beiträge: 3.077
Abgegebene Danke: 3.303
Erhielt 4.334 Danke für 1.037 Beiträge
Standard

Was bin ich froh Binnen & See zu haben , damit erspart man sich einiges
__________________
Gruß
MOni-RUdy


Bolero530 SUZUKI115
Mit Zitat antworten
  #12  
Alt 23.06.2010, 11:15
hendy07 hendy07 ist offline
bekennender Aufbauer
Treue-Sterne
 
Registriert seit: 30.06.2006
Beiträge: 26
Abgegebene Danke: 46
Erhielt 14 Danke für 11 Beiträge
Standard

SBF See + Binnen haben verschiedene Themen und Schwerpunkte, so z.B. Wetterkunde, Navigation usw. Eine Unterscheidung macht daher auch Sinn, und ich glaube nicht, daß man mit einem Binnenführerschein auf dem Meer fahren darf.
Trotzdem viel Spaß bei Deinem Vorhaben.

Grüße Hendy
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:21 Uhr.



Powered by vBulletin® Version 3.8.9 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, Jelsoft Enterprises Ltd.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright © - 2012 - www.schlauchboot-forum.com