Hallo Berny, Ferdi und Martin!
Genau das, was ihr geschrieben habt ist der Knackpunkt: Im österreichischen Gesetz ist der Wohnsitz des Zulassungsinhabers entscheidend. Das EU-Recht allerdings macht keinen Unterschied beim Wohnsitz, soferne die Zulassung in einem EU-Staat ausgestellt worden ist. Jetzt ist eben die Frage, was wirklich zählt. Eigenartigerweise habe ich auf eine Anfrage bei der Kommission noch keine Antwort bekommen. Bin mal gespannt, was Brüssel dazu schreibt. Denn EU-Recht steht über nationalem Recht, ob es der 58er gefällt oder nicht. Man wird sehen...
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