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Zulassung / Versicherung / Führerschein Bootsanmeldungen, Versicherungen und alles zu Führerscheinen

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  #1  
Alt 22.12.2023, 19:33
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Standard Polnische Zulassung in Österreich

Ahoi!

Hoffentlich ist niemand belästigt, wenn ich diese Frage im BooteForum, im Orangen und im Blauen stelle.

Bei mir stellt sich demnächst das Problem: Ich lasse mir ein Kajütboot in Polen bauen und fahre gemütlich am Wasserweg heim nach Stopfenreuth/Donau/Österreich. Dazu muss/will ich das Boot in Polen zulassen und dann mit genau dieser Zulassung in Österreich permanent weiterfahren. Das ist erheblich billiger und ich hoffe, dem österreichischen Amtsschimmel zu entkommen. Daher begab ich mich auf Recherche:

Chatgptx meint auf die Frage

Zitat:
Ich besitze ein Sportboot unter 10 Meter Länge mit polnischer Zulassung und polnischem Kennzeichen. Ich bin österreichischer Staatsbürger. Darf ich auf der internationalen Wasserstraße Donau in Österreich zeitlich unbegrenzt unter polnischer Flagge fahren? Welche EU-Verordnungen oder Gesetze sind hier anzuwenden?
dieses:

Zitat:
Gemäß der EU-Verordnung (EU) 2019/1243 über die gegenseitige Anerkennung von Bootsführerscheinen innerhalb der Europäischen Union dürfen EU-Bürger, die im Besitz eines gültigen Bootsführerscheins sind, ein Sportboot unter 15 Metern Länge auf Binnengewässern der EU führen. Da Sie österreichischer Staatsbürger sind, dürfen Sie daher auch auf der Donau in Österreich mit Ihrem Sportboot fahren.

In Bezug auf die Flaggenführung und Zulassung des Bootes gelten die Bestimmungen des Heimatlandes des Bootes, in diesem Fall Polen. Solange das Boot ordnungsgemäß in Polen registriert ist und alle erforderlichen Dokumente und Kennzeichen vorliegen, dürfen Sie zeitlich unbegrenzt unter polnischer Flagge auf der Donau in Österreich fahren.

Es ist jedoch ratsam, sich über spezifische nationale Vorschriften und Gesetze zu informieren, die möglicherweise zusätzliche Anforderungen oder Einschränkungen für den Betrieb von Sportbooten auf der Donau in Österreich festlegen könnten.
Klingt schon mal ganz gut, allerdings der letzte Absatz ließ mich im österreichischen Schifffahrtgesetz nachlesen:

§101 Absatz 1 Ziffer 2 bestätigt, dass für im Ausland zugelassene Sportboote keine österreichische Zulassung erforderlich sei.

§101 Absatz 3 hingegen schränkt ein:
Die Ausnahme gemäß Abs. 1 Z 2 gilt nur für Sportfahrzeuge, für die eine entsprechende ausländische Zulassungsurkunde oder ein nach den Empfehlungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen ausgestelltes Internationales Zulassungszertifikat für Sportfahrzeuge vorliegt und bei denen der Sitz oder Hauptwohnsitz des Verfügungsberechtigten im Ausland liegt.

Und genau hier beißt sich nationales mit EU-Recht.

Da im Gesetzestext undifferenziert vom "Ausland" gesprochen wird, kann es ja sein, dass damit beispielsweise eine Sportbootzulassung aus den Vereinigten Staaten gemeint ist.
Die Einschränkung des Artikel 3 in §101 auf das "EU-Ausland" (welches es ja wegen des gemeinsamen Binnenraumes EU so gar nicht geben kann, denn dann müsste es heißen: ...entsprechende Zulassungsurkunde aus einem anderen EU-Staat...) anzuwenden würde hingegen eine Diskriminierung österreichischer EU-Bürger gegenüber anderen EU-Bürgern darstellen. Denn es ist EU-Recht immer noch höherrangig gegenüber nationalem Recht - insoferne dürfte ich sehr wohl mit meiner polnischen Zulassung unbeschränkt auf der Donau fahren.

Nun meine Fragen an das Schwarmwissen:
  1. Gibt es konkrete Erfahrungen von Österreichern mit Sportbooten mit einer EU-Zulassung aus Polen (oder einem anderen EU-Staat)?
  2. Gibt es Rechtskundige in Sachen EU-Recht, die eine Rechtsmeinung zu der oben dargestellten Sache äußern können?

Danke vielmals für eure Mühe
Ich wünsche euch ein wunderschönes Weihnachtsfest und alles Gute für 2024
__________________
Liebe Grüße
Peter

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  #2  
Alt 22.12.2023, 19:57
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servus Peter,

ich hab 2005, als ich mein Zar53 in D gekauft hab, Ahnliches gemacht. Sogar ärger, weil MIchel es auf sich in D zugelassen hat, ich in D damit gefahren bin, das Boot dann nach A gebracht habe und damit in A auch noch eine Zeit lang mit der deutschen Zulassung gefahren bin.
Ob das rechtlich so ok war kann ich Dir leider nicht sagen. Ich hab keine Kontrolle gehabt, daher auch keine Beanstandung möglich.
Als ich dann allles zusammen gehabt hab und der Zeitdruck weg war, hab ich das Boot dann in NÖ/Tulln auf mich zugelassen.

Das Problem in Deinem Fall seh ich da im fett Gedruckten:
]"Die Ausnahme gemäß Abs. 1 Z 2 gilt nur für Sportfahrzeuge, für die eine entsprechende ausländische Zulassungsurkunde oder ein nach den Empfehlungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen ausgestelltes Internationales Zulassungszertifikat für Sportfahrzeuge vorliegt und bei denen der Sitz oder Hauptwohnsitz des Verfügungsberechtigten im Ausland liegt."

Das trifft bei Dir nicht zu, soviel ich weiß, Du wohnst ja irgendwo in oder in der Nähe von Wien.
__________________
lg
Ferdi

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petzeler (23.12.2023)
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Alt 22.12.2023, 20:17
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Unter ausländischer Flagge darfst Du als Österreicher mit Hauptwohnsitz hier, maximal 3 Monate fahren.
Alles darüber hinaus, bedeutet Arschkriechen bei der 58er.

cu
martin
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Alt 22.12.2023, 21:11
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Damit es gilt, brauchst du einen Wohnsitz in Polen.

Du wirst auch Probleme zB in Kroatien mit der Anerkennung ohne polnischen Wohnsitz bekommen.

Anerkennung gilt nur von dem Land, wo man einenWohnsitz hat, Zulassung, Patent, egal was

Einfachste Lösung: Lass dir alle notwendigen Papiere aus Polen kommen und melde es in Österreich an.
Bei der Erstanmeldung brauchst du (glaub ich) auch keine Überprüfung (ausser Seebrief, da weiss ich es nicht).

Auch wenns mehr kostet, von was reden wir da überhaupt?
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Alt 23.12.2023, 01:12
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Hallo Berny, Ferdi und Martin!
Genau das, was ihr geschrieben habt ist der Knackpunkt: Im österreichischen Gesetz ist der Wohnsitz des Zulassungsinhabers entscheidend. Das EU-Recht allerdings macht keinen Unterschied beim Wohnsitz, soferne die Zulassung in einem EU-Staat ausgestellt worden ist. Jetzt ist eben die Frage, was wirklich zählt. Eigenartigerweise habe ich auf eine Anfrage bei der Kommission noch keine Antwort bekommen. Bin mal gespannt, was Brüssel dazu schreibt. Denn EU-Recht steht über nationalem Recht, ob es der 58er gefällt oder nicht. Man wird sehen...
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Peter

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  #6  
Alt 23.12.2023, 07:35
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Das stimmt so nicht.
Zwar steht das EU Recht über nationalem Recht aber in erster Instanz zählt das nationale Recht.

Würde heißen, du müsstest die Instanzen durcharbeiten.

Ausserdem glaube ich hier nicht, dass es im EU Recht egal wäre, wo du wohnst.

Es ist ja logisch: Eine polnische Behörde kann nicht ein Boot auf jemanden zulassen, der dort nicht wohnt, eine Firma oder sonst einen realen Bezug hat.
Dazu müsste es eine EU Zulassung geben, die gibt es aber nicht.
Ist ja bei Autos ähnlich.

Ergo stellt sich die Frage, ob deine Recherche bezüglich der EU richtig ist.
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Alt 23.12.2023, 08:08
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Ich fürchte auch, dass wir alle tot sind bis Du die Instanzen durch bist.
Diverse Wohnsitzregelungen gibt es überall in der EU.

cu
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Alt 23.12.2023, 10:26
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Alt 23.12.2023, 10:29
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Zitat:
Zitat von petzeler Beitrag anzeigen
Hallo Berny, Ferdi und Martin!
Genau das, was ihr geschrieben habt ist der Knackpunkt: Im österreichischen Gesetz ist der Wohnsitz des Zulassungsinhabers entscheidend. Das EU-Recht allerdings macht keinen Unterschied beim Wohnsitz, soferne die Zulassung in einem EU-Staat ausgestellt worden ist. Jetzt ist eben die Frage, was wirklich zählt. Eigenartigerweise habe ich auf eine Anfrage bei der Kommission noch keine Antwort bekommen. Bin mal gespannt, was Brüssel dazu schreibt. Denn EU-Recht steht über nationalem Recht, ob es der 58er gefällt oder nicht. Man wird sehen...
Peter,
was ist eigentlich der Grund, warum Du nicht in A zulassen willst?
Hat das Boot keine CE?
Auch wenns in Wien ein bisserl dauert, im Prinzip sollte eine Zulassung ja kein Problem darstellen, schon gar nicht bei einem neuen Boot.
Und wenn das Boot eine polnische Zulassung hat, dann hast mit der A-Zulassung ja keinen Stress, dann dauerts halt 2 Monate, was solls.
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petzeler (23.12.2023)
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Alt 23.12.2023, 11:11
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Zitat:
Zitat von mihu Beitrag anzeigen
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In der Luftfahrt ist das glaube ich anders geregelt, unabhängig von der EU.
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Alt 23.12.2023, 11:17
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Es wird immer gesagt es geht nicht und plötzlich hat es einer einfach gemacht und siehe da es ging.
Einfach machen, was soll da groß passieren.
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Heinz
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Alt 23.12.2023, 11:40
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Was gross passieren kann?
Teure Strafe, Stilllegung des Bootes, Hafengebühren bis zur Freigabe usw usw....

Das alles wg ein paar Euro.
Muss man überlegen, ob es das Risiko wert ist.
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Alt 23.12.2023, 14:48
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Zitat:
Zitat von berny Beitrag anzeigen
Was gross passieren kann?
Teure Strafe, Stilllegung des Bootes, Hafengebühren bis zur Freigabe usw usw....

Das alles wg ein paar Euro.
Muss man überlegen, ob es das Risiko wert ist.
Nichts davon wird passieren, man kann auch Probleme herbei reden.
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  #14  
Alt 23.12.2023, 15:23
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Stell dir vor das ist ein polnisches Auto in D. Das Du mit dem polnischen Kennzeichen weiter benutzt.
Du kannst es aber auch für 14,90 legalisieren.
Irgendwie ein no brainer

Nicht vergessen, Boot läuft bei uns etwas schärfer als bei euch. Du kennst ja meine Story besser als jeder andere. Als ich noch dem WSA schreiben musste, weil die Behörde meinte jetzt erst recht.

cu
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  #15  
Alt 23.12.2023, 15:33
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Zitat:
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Stell dir vor das ist ein polnisches Auto in D. Das Du mit dem polnischen Kennzeichen weiter benutzt.
Du kannst es aber auch für 14,90 legalisieren.
Irgendwie ein no brainer

Nicht vergessen, Boot läuft bei uns etwas schärfer als bei euch. Du kennst ja meine Story besser als jeder andere. Als ich noch dem WSA schreiben musste, weil die Behörde meinte jetzt erst recht.

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Stimmt schon, was du schreibst Martin.
Wenns nur um die paar Kröten geht
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