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Zulassung / Versicherung / Führerschein Bootsanmeldungen, Versicherungen und alles zu Führerscheinen

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  #1  
Alt 05.08.2016, 11:06
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gisszmo gisszmo ist offline
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Standard Namensänderung

Hallo an die Experten

kann mir jemand sagen ob ich verpflichtet bin bei einer Namensänderung (zB Heirat) dieses im SBF ändern zu lassen.

Ich hab mich schon beim DMYV erkundigt.

Mir waren die Gebühren zu hoch. Ich muss ja immerhin dann 3 Führerscheine (SBF Binnen, SBF See und UBI) ändern lassen (Wenn ich die jetzt ständig nutzen würde, würde ich dies selbstverständlich ändern lassen, aber ich brauch die leider nur noch einmal im Jahr in Kroatien).

Aber jetzt wurde mir mitgeteilt dass ich dazu verpflichtet wäre.
Aber ich muss ja noch nicht mal zwingend meinen Autoführerschein ändern lassen und den brauch ich ja jeden Tag.

Kann mir jemand helfen?
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Gruß Manu(ela)

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  #2  
Alt 05.08.2016, 11:37
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wer sollte denn das checken, dass du nicht mehr so heisst wie im fs ?

ich hab noch nie als gegencheck zum fs z.b. den reisepass herzeigen müssen.

musst halt auf den "alten" namen noch reagieren, wenn dich das amtsorgan, das den fs kontrolliert, damit anspricht .
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lg
Ferdi

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  #3  
Alt 05.08.2016, 12:23
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Naja, wenn du bei der Anmeldung in Kroatien einen amtlichen Ausweis vorlegen musst, kann es schon sein, dass es Probleme gibt.

Lösung: Kopie der Heiratsurkunde oder Urkunde der Namensänderung mitnehmen ;-)
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  #4  
Alt 05.08.2016, 19:44
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Dankeschön euch beiden.

Ich seh das im Grunde genauso. Heiratsurkunde werd ich dann auch noch zu den Unterlagen dazumachen. Gute Idee. Danke.

Also ihr habt dann auch keine wo ich einen entsprechenden Gesetzestext finden würde wo das steht, dass ich dazu verpflichtet bin?
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  #5  
Alt 05.08.2016, 21:48
marcus marcus ist offline
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Der FS ist ein Berechtigungspapier, kein Identitätspapier.
Daher besteht (in Deutschland) Pflicht zur Änderung.
Es genügt auch, wenn du zum Nachweis der Namensänderung den Paß oder Personalausweis dabei hast, (Brauchst ja im Ausland sowieso) und da der Geburtname vermerkt ist.
Es gibt manche Länder die den Geburtnamen nicht im Paß/Perso haben, da ist die Kopie der Heiratsurkunde dann sinnvoll.

Grüße
Marcus

PS: weil der (Auto-) Führerschein eben auch nur ein Berechtigungspapier ist, genügt er nicht zum Grenzübertritt (auch innerhalb der EU).
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Grüße
Marcus
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berny (06.08.2016), gisszmo (06.08.2016)
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