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| Bootfahren in der Praxis Tips für die Praxis des Bootfahrens |
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#31
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Hallo,
da ist denke ich noch Stoff für viele Jahre Gerichtsverhandlungen drin enthalten. Einspruch neue Gutachten etc. pp. und dann wird eventuell noch die Werft wird mit ins Boot geholt als Schuldige na mal abwarten.
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Viele Grüße aus Berlin Sven Ein Lächeln... - kostet nichts und bringt viel ein; - bereichert den Empfänger ohne den Gebenden ärmer zu machen; - kann man weder kaufen, noch verlangen, noch leihen oder stehlen; -es bekommt erst dann seinen Wert, wenn es verschenkt wird. Keiner ist so reich, daß er darauf verzichten könnte und keiner so arm, daß er es sich nicht leisten könnte. |
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#32
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... ja, da hast du Recht. Zumindest ist der Strafbefehl dann aber der Einstieg ins Zivilverfahren. Ich bin der festen Überzeugung, dass der Geschädigte unbedingt zumindest finanzielle Hilfe bekommen muss- egal, ob ich mit meinem Sclauchi einen Taucher "streife" oder jemand mit einer Yacht einen Surfer versenkt
. Für solche Fälle ist man doch (hoffentlich) versichert. Ich bin selbst Windsurfer und vor Pelzerhaken habe ich auch schon öfter gesurft... schlimme Geschichte. PS: ...40 Kn in Ufernähe und kaum Sicht ,das ist m.E. nicht mehr "nur" fahrlässig. Gr. Heiko |
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#33
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Kennt Ihr die schwarz gekleideten Kampfradler, die in der Dämmerung unbeleuchtet auf Bundesstrassen unterwegs sind?
Ich will damit ganz vorsichtig ausdrücken, dass es Unfälle gibt die dadurch entstanden sind, dass ein Mensch übersehen wurde. Wenn wir mit unserem 4-Meter-Schlauchboot auf einem Fluß, oder im Meer fahren, habe ich IMMER die anderen Boote im Blick. Da sind nunmal die schnellen Sportboote und Yachten und das ist auch nicht verboten, also muss ich mit meinem Gummiboot doppelt aufmerksam sein, weil ich im Falle eines Zusammenstoßes keine Chance habe. In diesem Verhältnis gibt es leider auch wieder Unfälle bei denen Schwimmer von Surfern überfahren werden. Also: Augen auf und gefährliche Bereiche meiden! Schönen Sonntag wünscht Claudius |
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#34
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Hallo,
erstmal finde ich, wäre eine Entschuldigung an den Geschädigten angebracht aus ANSTAND und RESPEKT !!!! Davon ist im Bericht nichts zu lesen oder der feine Herr war sich dafür zu schade.............. Wie war,s in der Fahrschule, Vorsicht und gegenseitige Rücksichtsnahme.....................tja das geben viele beim Kauf von Auto und Boot gerne an der Theke ab!!!!!!!!! Was Strafen angehen sie sollte wirklich zum Verhältniss stehen und ich hätte den älteren Herren den Schein an Ort und Stelle abgenommen und er hätte ihn auch nicht mehr wiederbekommen. Leider zählt heute in vielen Bereichen nur eins:Ich,ICH,ICH,ICH und passiert mal was oohh der war mir im Weg.............. Jeder der sich an Pinne oder Lenkrad klemmt sollte sich auch über die Gefahren bewusst sein die mit dem Fahrzeug und seine Geschwindigkeit geschehen können. M.F.G. Steffen |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Neptun 23 für den nützlichen Beitrag: | ||
Mephisto (03.08.2013) | ||
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#35
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Najo, eigentlich wissen wir nix ausser die rein technischen Infos aus dem Unfallbericht.
Immerhin wurde der Surfer eh am Boot erstversorgt. Der Unfall polarisiert ja nur so weil der böse, blade Gstopfte, den kleinen Surfer erwischt hat. Das ist natuerlich ein Glücksfall fuer die Medien. Waere es ein 380er Schlaucherl mit 15 PS gewesen, gaebe es die Aufregung nicht ![]() cu martin |
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#36
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"Steffenrecht bricht Bundesrecht"
![]() . OK, etwas zurückhaltender kommentiert, wäre sachlicher gewesen.Ich kann mir vorstellen, dass der Strafbefehl nicht bezahlt wird. Damit würde der Beschuldigte seine Schuld eingestehen. Den Eindruck, dass er das tut, hatte ich bei dem Gelesenen nicht. Daran hängt nämlich der ganze "Rattenschwanz" von zivilrechtlichen Ansprüchen. Ich kann mir sogar vorstellen - nein es wird ganz gewiss so sein - dass seine Haftpflichtversicherung für ihn die Rechtsvertretung übernimmt, schon um später nicht zahlen zu müssen. Das ist nämlich bei uns so, man ist nur zum Schadenersatz verpflichtet, wenn man SCHULDHAFT den Schaden verursacht hat. Darum sind Privathaftpflichtversicherungen auch verhältnismäßig günstig! Anders im Straßenverkehr, da gilt die Gefährdungshaftung. Allein durch das "In den Verkehr bringen" eines Kraftfahrzeugs bildet man schon eine Gefahr, darum eine generelle Haftpflichtversicherung. Und zum immer wieder - auch in der Presse - angesprochene "Entschuldigen": Entschuldigt man sich vor dem Verfahren, gibt man indirekt damit zumindest ein Mitverschulden zu. Da rät jeder Rechtsvertreter zunächst einmal von ab. Ist die Schuldfrage von vornherein klar, spricht nichts dagegen. Wird sie im Verfahren festgestellt, ist ein Geständnis und eine Entschuldigung evtl. auch mit einer Opferausgleichzahlung sogar sehr angebracht. Es macht sogar offiziell die Strafe geringer. Ich bin auch der Meinung, dass mit dem Schiff viel zu schnell gefahren wurde. Man kann aber auch mit hochmotorigen RIB's ziemlich schnell fahren......................
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Gruß Dieter, der, der mit seiner Koreapelle absolut glücklich ist! ![]()
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#37
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Grundsätzlich (weil ich das aus der beruflichen Praxis weiß):
Die Medien wissen immer mehr als eigentlich wirklich bekannt und geprüft ist............. Nur so zum Nachdenken.
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Bernhard Stummer office at best minus data dot at Bootsboerse.at Bearbeite deine Signatur sorry, aber mein ipad,schreibt mir meine Tippfehler vor... Schlauchlegende: Semperit 5ps, Metzeler Brigant 20ps, Zodiac MKII classik 25ps, Bombard C4 40ps, Selva 460 60ps |
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goeberl (29.07.2013) | ||
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#38
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ich hab nur das gelesen, was hier steht.
und versuche jetzt vollkommen emotionslos, d.h. ohne ansehen der größendimensionen an die sache heranzugehen. wenn 2 im straßenverkehr zusammenknallen, und einer der beiden formal benachrangt ist. keiner der beiden, ein dezidierte geschwindigkeitsübertretung begangen hat, dann geht doch ein strafbefehl doch nicht in erster linie an den der keine übertretung begangen hat, oder? auch der grad der davongetragenen verletzung kann doch nicht maßgeblich für die schuldfrage sein, sondern ausschließlich bestehende regeln. aus meiner sicht, aber ich gestehe, dass sie in dieser sache recht radikal, und ohne ansehung vieler begleitumstände ist, hat ein fahrzeug jemanden übersehen, der am wasser nachrang hat, und in unglücklicherweise überfahren. das ist so wie wenn auf de donau ein schubverband über ein sportboot drüber fährt. 1 vorrang, 2. nicht gesehen,.. ist 3. unfall, für den der kapitän des schubverbandes in aller regel nicht zur verantwortung gezogen wird. oder? dass die werft manche regeln beim bau des schiffes nicht eingehalten hat, ist sache der certifizierungsstelle, und ggf der zulassenden behörden. ich bin schon sehr gespannt, wie es in der sche weiter geht.
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lg bernhard Wenn du ein Schiff bauen willst, dann schicke deine Männer nicht Holz zu holen sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem Meer |
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#39
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Zitat:
Wenn jemand verletzt ist, wird automatisch gegen den anderen ermittelt, zumal die Möglichkeit besteht, fahrlässig oder wie auch immer gehandelt zu haben. Und auch der Grad der Verletzung ist sehr wohl maßgeblich für den Straframen. Man muss rechtlich das Pferd von hinten aufzäumen: Es gibt einen Verletzten, jetzt gilt es zu klären, wer ihn verletzt hat, und dann noch wie, und dann gilt es zu klären, welches Verschulden den "Täter" trifft. Dabei spielen die Regeln zwar eine Rolle aber schon nicht mehr. In diesem Falle wird vermutlich dem Yachtfahrer eine gewisse Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, und damit wir er unter Umständen auch schuldig gesprochen. Gegen den Surfer kann nicht ermittelt werden, da ja keiner der Gegner verletzt war, ergo kein strafbarer Tatbestand vorliegt. (abgesehen von irgendwelchen Verwaltungsrechtlichen Bestimmungen). Es gäbe unter Umständen noch die Möglichkeit, das der Surfer die Yacht absichtlich gerammt hat und damit einer absichtlichen Sachbeschädigung verdächtig wäre, aber das nimmt vermutlich (oder auch hoffentlich) keiner an. Und genau hier machen zB viele Zeitungen den Fehler, gewisse Anzeigen falsch zu interpretieren...
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Bernhard Stummer office at best minus data dot at Bootsboerse.at Bearbeite deine Signatur sorry, aber mein ipad,schreibt mir meine Tippfehler vor... Schlauchlegende: Semperit 5ps, Metzeler Brigant 20ps, Zodiac MKII classik 25ps, Bombard C4 40ps, Selva 460 60ps |
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