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#7
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Z.B. hier im Forum.
![]() ![]() Einfach mal Bußgeldkatalog in die SuFu eingeben. ![]() http://www.schlauchboot-forum.com/fo...ad.php?t=17017 Zumindest den non Berlin und Brandenburg. Theoretisch kann ja jedes Bundesland einen eigenen Bußgeldkatalog für die Landeswasserstraßen erlassen. Bisher habe ich aber von anderen Bundesländern noch keinen im Netz gefunden. ![]() Hatte beim Suchen damals eher den Eindruck, das die anderen Bundesländer auf den Katalog aus Brandenburg "Verweisen" bzw. diesen 1:1 übernommen haben. ![]() Die "Preise" die Frank zahlen musste sind übrigens laut Katalog korrekt. Die Brille müsste der folgende Verstoß sein: - Nichteinhalten der Auflagen zur Fahrerlaubnis § 10 Abs. 4 Sch Nr. 41 h) Verwarngeld 10 € Bußgeld 100-150 € (Hätte also auch noch teurer werden können. )Nichteintragung (Nichtänderung der Papiere) vom Motor? - Tatsachen zur Änderung der Zulassung oder die Tatsache, dass das Fahrzeug dauernd aus dem Verkehr gezogen wird, der Zulassungsbehörde nicht anzeigen § 40 Abs. 10 Eigent Nr. 39 c) Verwarngeld 20 € Bußgeld 100 € Bei beiden "Verstößen" haben Die Jungs Ihm nur Verwarngelder berechnet, die möglichen Bußgeld hätte ja doch etwas mehr weh getan. ![]() ![]() Waren also schon recht "fair" in der Auswahl des "Strafmaßes". Weniger geht ja nicht siehe Katalog. ![]() @ Frank Tut mir aber trotzdem Leid um Deine Ausflugskasse.
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Gruss Benny
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