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Zulassung / Versicherung / Führerschein Bootsanmeldungen, Versicherungen und alles zu Führerscheinen

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  #1  
Alt 10.08.2009, 11:02
doeni doeni ist offline
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Ausrufezeichen Kroatischer Schein in Deutschland

Hallo ,

Wollte mich mal aus den Ferien auf Rab zurückmelden .
Und ich habe gleich eine interresante Frage mitgebracht. Bei einem der tiefgehenden Gespräche beim abendlichen Umtrunk hat ein Campingkollege behauptet. Kroatischer Führerschein in D geht . Und zwar so .

Boot in Deutschland als kroatisches Gastboot anmelden ( es gäbe eine ähnliche Vignette wie in HR ) und dann mit kroatischer Gastflagge fahren.Schon müsste der Schein anerkannt werden

Was habt Ihr da für eine Meinung dazu ??

Ich denke eher nicht , das das mit in D angemeldetem Boot und deutscher Staatsbürgerschaft funktioniert.
Auf der anderen Seite weiss ich ,das die Kroaten mit Ihrem Führerschein Hier fahren dürfen

Im Vorraus schonmal Danke für die Wortmeldungen .

Hartwig
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  #2  
Alt 10.08.2009, 11:09
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Zitat:
Zitat von doeni Beitrag anzeigen
Hallo ,

Wollte mich mal aus den Ferien auf Rab zurückmelden .
Und ich habe gleich eine interresante Frage mitgebracht. Bei einem der tiefgehenden Gespräche beim abendlichen Umtrunk hat ein Campingkollege behauptet. Kroatischer Führerschein in D geht . Und zwar so .

Boot in Deutschland als kroatisches Gastboot anmelden ( es gäbe eine ähnliche Vignette wie in HR ) und dann mit kroatischer Gastflagge fahren.Schon müsste der Schein anerkannt werden

Was habt Ihr da für eine Meinung dazu ??

Ich denke eher nicht , das das mit in D angemeldetem Boot und deutscher Staatsbürgerschaft funktioniert.
Auf der anderen Seite weiss ich ,das die Kroaten mit Ihrem Führerschein Hier fahren dürfen

Im Vorraus schonmal Danke für die Wortmeldungen .

Hartwig

ist ganz einfach,
Fürs Fahren in D gilt:
bist Du Kroate, dann gilt Dein kroatisches Patent auch in D, bist Du Deutscher, dann ist es völlig egal, unter welcher Flagge Dein Boot in D fährt und sei es die Libanesische. Du brauchst ein deutsches Patent. Was zählt ist die Staatsbürgerschaft des .

Oder darfst Du als Deutscher mit einem kroatischen Auto und kroatischem FS in D fahren ?

Auf was für abstruse Ideen manche Leute beim kommen .
__________________
lg
Ferdi

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  #3  
Alt 10.08.2009, 11:26
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Hallo Hartwig, eine schlüssige Antwort hat Ferdi Dir ja bereits gegeben. Den anderen Thread mit identischem Thema, den Du unter "zerlegbare Schlauchboote" eröffnet hast, habe ich ins Nirvana verschoben...
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Grüsse
Werner

Scheint die Sonne auf das Schwert, macht der Segler was verkehrt...
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  #4  
Alt 10.08.2009, 11:27
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... gut, das wir verglichen haben
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Rolf ... der Neanderthaler
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Wenn ich einen See seh' - dann brauch' ich kein Meer mehr
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  #5  
Alt 10.08.2009, 11:46
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Zitat:
Zitat von ***Quo Vadis*** Beitrag anzeigen
... gut, das wir verglichen haben

muss man das verstehen ?
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lg
Ferdi

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  #6  
Alt 10.08.2009, 12:44
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Doch es geht aber :
Du mußt deinen ständigen Wohnsitz in HR haben dann, kannst du mit dem Kroatischen Patent auch hier problemlos fahren. Das heist du mußt mehr als 180 Tage im Jahr dort leben.
Aber als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland geht das glaube ich nur dann wenn du deinen Wohnsitz gerade wieder nach hier verlegt hast und nocht nicht länger als 180 Tage wieder hier lebst. Ist glaube ich bei im Ausland erworbene Autoführerscheinen dasselbe. Aber hier hilft die Waspo oder die WSV weiter.

Warum kann man eigentlich nicht seine Fahrerlaubnis dort machen wo man wohnt, dann klappt das auch mit den Behörden , zumindest in den Ländern in denen es anerkannte Führerscheine gibt.
__________________
Gruß
Wolfgang

Ich lerne jeden Tage dazu , aber nochmehr vergesse ich (ich, hier und jetzt)
Tippfehler sind darauf zurückzuführen das meine Tastatur nicht wusste was ich schreiben wollte
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  #7  
Alt 10.08.2009, 13:10
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@Ferdi
Zitat:
Was zählt ist die Staatsbürgerschaft des
Ist ein kleiner Fehler:
Nicht Staatsbürgerschaft sondern Wohnsitz.
__________________
Gruß Herbert
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  #8  
Alt 10.08.2009, 13:30
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Danke erstmal für die Kommentare , Hab ich ja nicht gedacht ,das das solche wellen schlägt. Ich konnte dem auch nur soweit folgen , als das zumindestens bis vor kurzem in Tchechien oder Polen erworbene Auto Führerscheine ( selbst bei MPU Pflicht ) gültig waren . Und wenn ich das auf Kroatien dupliziere ....... Gut die sind kein EU mitglied das könnte schon das erste Problem sein . aber zumindestens der Versuch das mal anzusprechen war es mir wert.
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  #9  
Alt 10.08.2009, 13:31
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goeberl goeberl ist offline
...der nur klein schreibt
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Zitat:
Zitat von Herbert Beitrag anzeigen
@Ferdi

Ist ein kleiner Fehler:
Nicht Staatsbürgerschaft sondern Wohnsitz.
ich schätze, da wird sogar der hauptwohnsitz gewertet.

lg martin
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Folgender Benutzer sagt Danke zu goeberl für den nützlichen Beitrag:
Herbert (10.08.2009)
  #10  
Alt 10.08.2009, 13:34
doeni doeni ist offline
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Zitat:
Zitat von woso Beitrag anzeigen
Doch es geht aber :
Du mußt deinen ständigen Wohnsitz in HR haben dann, kannst du mit dem Kroatischen Patent auch hier problemlos fahren. Das heist du mußt mehr als 180 Tage im Jahr dort leben.
Aber als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland geht das glaube ich nur dann wenn du deinen Wohnsitz gerade wieder nach hier verlegt hast und nocht nicht länger als 180 Tage wieder hier lebst. Ist glaube ich bei im Ausland erworbene Autoführerscheinen dasselbe. Aber hier hilft die Waspo oder die WSV weiter.

Warum kann man eigentlich nicht seine Fahrerlaubnis dort machen wo man wohnt, dann klappt das auch mit den Behörden , zumindest in den Ländern in denen es anerkannte Führerscheine gibt.



Den Führerschein hae ichdort gemacht weil mich die Kroaten mit der Pflicht seit 2006 überrumpelt haben und ich mir echt nicht den Urlaub vermasseln wollte .hatte ja nur 5 PS dran , aber meine Kinder hätten es mir nie verziehen ohne Boot 3 Wochen am Strand .
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  #11  
Alt 10.08.2009, 21:04
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Herbert Herbert ist offline
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@doeni
Zitat:
Den Führerschein hae ichdort gemacht weil mich die Kroaten mit der Pflicht seit 2006 überrumpelt haben und ich mir echt nicht den Urlaub vermasseln wollte .hatte ja nur 5 PS dran , aber meine Kinder hätten es mir nie verziehen ohne Boot 3 Wochen am Strand .
War kein fehler das du das HR Patent gemacht hast
vor allem wenn es das B Patent ist denn da ist auch Seefunk enthalten
Solltest du den SBF See machen und auf die Idee kommen in Kroatien zu chartern dann hast du auf alle fällen den Funk.

Eines sollte man bei vergleichen beachten Autoführerschein und Bootsführerschein sind nicht wirklich zu vergleichen.
__________________
Gruß Herbert
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  #12  
Alt 10.08.2009, 21:16
Benutzerbild von Dieter B.
Dieter B. Dieter B. ist offline
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@Ferdi:
>>Oder darfst Du als Deutscher mit einem kroatischen Auto und kroatischem FS in D fahren ?<<

Nicht nur das Ferdi, HR gehört nicht zur EU und damit ist es zusätzlich ein Steuervergehen; auch mit deutschem Führerschein
__________________
Gruß Dieter, der, der mit seiner Koreapelle absolut glücklich ist!


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  #13  
Alt 15.07.2010, 19:40
Schlauchi__61 Schlauchi__61 ist offline
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Wird der Führerschein denn in D gültig wenn HR in die EU kommt. Wäre ja echt super....
mfg Ralf
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  #14  
Alt 15.07.2010, 20:01
norweger
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Ich darf ,als in Norwegen gemeldeter Deutscher, mit deutschem Fuehrerschein, kein in Deutschland registriertes Auto fahren.Nichtmal,wenn es mir gehørt!Einzige Ausnahmeer in Deutschland gemeldete Besitzer sitzt mit im Auto....
Mit meinem deutschem Fuehrerschein darf ich hier aber mit Anhænger fahren,gebuertige Norweger muessen extra eine Pruefung ablegen......
Aber dafuer darf ich mit dem Bootsfuehrerschein aus Norwegen in Deutschland schippern,da ich hier gemeldet bin.
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Grauer Bär (15.07.2010)
  #15  
Alt 15.07.2010, 20:52
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Zitat:
Zitat von Schlauchi__61 Beitrag anzeigen
Wird der Führerschein denn in D gültig wenn HR in die EU kommt. Wäre ja echt super....
mfg Ralf
sicher nicht, warum sollte sich da was ändern ?
der italienische gilt auch nicht in Deutschland, wenn Du Deutscher bist, sondern nur für Italiener..

alles schon zig-Mal erklärt
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lg
Ferdi

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Bäriger  (15.07.2010)
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