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| Zulassung / Versicherung / Führerschein Bootsanmeldungen, Versicherungen und alles zu Führerscheinen |
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#1
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Hallo ,
Wollte mich mal aus den Ferien auf Rab zurückmelden . Und ich habe gleich eine interresante Frage mitgebracht. Bei einem der tiefgehenden Gespräche beim abendlichen Umtrunk hat ein Campingkollege behauptet. Kroatischer Führerschein in D geht . Und zwar so .Boot in Deutschland als kroatisches Gastboot anmelden ( es gäbe eine ähnliche Vignette wie in HR ) und dann mit kroatischer Gastflagge fahren.Schon müsste der Schein anerkannt werden Was habt Ihr da für eine Meinung dazu ?? Ich denke eher nicht , das das mit in D angemeldetem Boot und deutscher Staatsbürgerschaft funktioniert. Auf der anderen Seite weiss ich ,das die Kroaten mit Ihrem Führerschein Hier fahren dürfen Im Vorraus schonmal Danke für die Wortmeldungen . Hartwig |
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#2
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Zitat:
ist ganz einfach, Fürs Fahren in D gilt: bist Du Kroate, dann gilt Dein kroatisches Patent auch in D, bist Du Deutscher, dann ist es völlig egal, unter welcher Flagge Dein Boot in D fährt und sei es die Libanesische. Du brauchst ein deutsches Patent. Was zählt ist die Staatsbürgerschaft des .Oder darfst Du als Deutscher mit einem kroatischen Auto und kroatischem FS in D fahren ? Auf was für abstruse Ideen manche Leute beim kommen .
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lg Ferdi ![]() Boot-loser Admin
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#3
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Hallo Hartwig, eine schlüssige Antwort hat Ferdi Dir ja bereits gegeben. Den anderen Thread mit identischem Thema, den Du unter "zerlegbare Schlauchboote"
eröffnet hast, habe ich ins Nirvana verschoben...
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Grüsse Werner Scheint die Sonne auf das Schwert, macht der Segler was verkehrt...
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#4
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... gut, das wir verglichen haben
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Rolf ... der Neanderthaler . Yes ... we Camp Wenn ich einen See seh' - dann brauch' ich kein Meer mehr |
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#5
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lg Ferdi ![]() Boot-loser Admin
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#6
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Doch es geht aber :
Du mußt deinen ständigen Wohnsitz in HR haben dann, kannst du mit dem Kroatischen Patent auch hier problemlos fahren. Das heist du mußt mehr als 180 Tage im Jahr dort leben. ![]() Aber als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland geht das glaube ich nur dann wenn du deinen Wohnsitz gerade wieder nach hier verlegt hast und nocht nicht länger als 180 Tage wieder hier lebst. Ist glaube ich bei im Ausland erworbene Autoführerscheinen dasselbe. Aber hier hilft die Waspo oder die WSV weiter.Warum kann man eigentlich nicht seine Fahrerlaubnis dort machen wo man wohnt, dann klappt das auch mit den Behörden , zumindest in den Ländern in denen es anerkannte Führerscheine gibt.
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Gruß Wolfgang Ich lerne jeden Tage dazu , aber nochmehr vergesse ich (ich, hier und jetzt)Tippfehler sind darauf zurückzuführen das meine Tastatur nicht wusste was ich schreiben wollte |
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#7
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@Ferdi
Zitat:
Nicht Staatsbürgerschaft sondern Wohnsitz.
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Gruß Herbert |
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#8
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Danke erstmal für die Kommentare , Hab ich ja nicht gedacht ,das das solche wellen schlägt. Ich konnte dem auch nur soweit folgen , als das zumindestens bis vor kurzem in Tchechien oder Polen erworbene Auto Führerscheine ( selbst bei MPU Pflicht ) gültig waren . Und wenn ich das auf Kroatien dupliziere ....... Gut die sind kein EU mitglied das könnte schon das erste Problem sein . aber zumindestens der Versuch das mal anzusprechen war es mir wert.
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#9
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ich schätze, da wird sogar der hauptwohnsitz gewertet.
lg martin |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu goeberl für den nützlichen Beitrag: | ||
Herbert (10.08.2009) | ||
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#10
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Zitat:
Den Führerschein hae ichdort gemacht weil mich die Kroaten mit der Pflicht seit 2006 überrumpelt haben und ich mir echt nicht den Urlaub vermasseln wollte .hatte ja nur 5 PS dran , aber meine Kinder hätten es mir nie verziehen ohne Boot 3 Wochen am Strand . |
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#11
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@doeni
Zitat:
vor allem wenn es das B Patent ist denn da ist auch Seefunk enthalten Solltest du den SBF See machen und auf die Idee kommen in Kroatien zu chartern dann hast du auf alle fällen den Funk. Eines sollte man bei vergleichen beachten Autoführerschein und Bootsführerschein sind nicht wirklich zu vergleichen.
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Gruß Herbert |
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#12
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@Ferdi:
>>Oder darfst Du als Deutscher mit einem kroatischen Auto und kroatischem FS in D fahren ?<< Nicht nur das Ferdi, HR gehört nicht zur EU und damit ist es zusätzlich ein Steuervergehen; auch mit deutschem Führerschein
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Gruß Dieter, der, der mit seiner Koreapelle absolut glücklich ist! ![]()
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#13
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Wird der Führerschein denn in D gültig wenn HR in die EU kommt. Wäre ja echt super....
mfg Ralf |
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#14
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Ich darf ,als in Norwegen gemeldeter Deutscher, mit deutschem Fuehrerschein, kein in Deutschland registriertes Auto fahren.Nichtmal,wenn es mir gehørt!Einzige Ausnahme
er in Deutschland gemeldete Besitzer sitzt mit im Auto....![]() Mit meinem deutschem Fuehrerschein darf ich hier aber mit Anhænger fahren,gebuertige Norweger muessen extra eine Pruefung ablegen...... Aber dafuer darf ich mit dem Bootsfuehrerschein aus Norwegen in Deutschland schippern,da ich hier gemeldet bin.
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Grauer Bär (15.07.2010) | ||
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#15
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Zitat:
der italienische gilt auch nicht in Deutschland, wenn Du Deutscher bist, sondern nur für Italiener.. alles schon zig-Mal erklärt
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lg Ferdi ![]() Boot-loser Admin
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Bäriger (15.07.2010) | ||
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