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#1
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Ahoi!
Hoffentlich ist niemand belästigt, wenn ich diese Frage im BooteForum, im Orangen und im Blauen stelle. Bei mir stellt sich demnächst das Problem: Ich lasse mir ein Kajütboot in Polen bauen und fahre gemütlich am Wasserweg heim nach Stopfenreuth/Donau/Österreich. Dazu muss/will ich das Boot in Polen zulassen und dann mit genau dieser Zulassung in Österreich permanent weiterfahren. Das ist erheblich billiger und ich hoffe, dem österreichischen Amtsschimmel zu entkommen. Daher begab ich mich auf Recherche: Chatgptx meint auf die Frage dieses: Zitat:
§101 Absatz 1 Ziffer 2 bestätigt, dass für im Ausland zugelassene Sportboote keine österreichische Zulassung erforderlich sei. §101 Absatz 3 hingegen schränkt ein: Die Ausnahme gemäß Abs. 1 Z 2 gilt nur für Sportfahrzeuge, für die eine entsprechende ausländische Zulassungsurkunde oder ein nach den Empfehlungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen ausgestelltes Internationales Zulassungszertifikat für Sportfahrzeuge vorliegt und bei denen der Sitz oder Hauptwohnsitz des Verfügungsberechtigten im Ausland liegt. Und genau hier beißt sich nationales mit EU-Recht. Da im Gesetzestext undifferenziert vom "Ausland" gesprochen wird, kann es ja sein, dass damit beispielsweise eine Sportbootzulassung aus den Vereinigten Staaten gemeint ist. Die Einschränkung des Artikel 3 in §101 auf das "EU-Ausland" (welches es ja wegen des gemeinsamen Binnenraumes EU so gar nicht geben kann, denn dann müsste es heißen: ...entsprechende Zulassungsurkunde aus einem anderen EU-Staat...) anzuwenden würde hingegen eine Diskriminierung österreichischer EU-Bürger gegenüber anderen EU-Bürgern darstellen. Denn es ist EU-Recht immer noch höherrangig gegenüber nationalem Recht - insoferne dürfte ich sehr wohl mit meiner polnischen Zulassung unbeschränkt auf der Donau fahren. Nun meine Fragen an das Schwarmwissen:
Danke vielmals für eure Mühe Ich wünsche euch ein wunderschönes Weihnachtsfest und alles Gute für 2024 |
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#2
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servus Peter,
ich hab 2005, als ich mein Zar53 in D gekauft hab, Ahnliches gemacht. Sogar ärger, weil MIchel es auf sich in D zugelassen hat, ich in D damit gefahren bin, das Boot dann nach A gebracht habe und damit in A auch noch eine Zeit lang mit der deutschen Zulassung gefahren bin. Ob das rechtlich so ok war kann ich Dir leider nicht sagen. Ich hab keine Kontrolle gehabt, daher auch keine Beanstandung möglich. Als ich dann allles zusammen gehabt hab und der Zeitdruck weg war, hab ich das Boot dann in NÖ/Tulln auf mich zugelassen. Das Problem in Deinem Fall seh ich da im fett Gedruckten: ]"Die Ausnahme gemäß Abs. 1 Z 2 gilt nur für Sportfahrzeuge, für die eine entsprechende ausländische Zulassungsurkunde oder ein nach den Empfehlungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen ausgestelltes Internationales Zulassungszertifikat für Sportfahrzeuge vorliegt und bei denen der Sitz oder Hauptwohnsitz des Verfügungsberechtigten im Ausland liegt." Das trifft bei Dir nicht zu, soviel ich weiß, Du wohnst ja irgendwo in oder in der Nähe von Wien.
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lg Ferdi ![]() Boot-loser Admin
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petzeler (23.12.2023) | ||
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#3
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Unter ausländischer Flagge darfst Du als Österreicher mit Hauptwohnsitz hier, maximal 3 Monate fahren.
Alles darüber hinaus, bedeutet Arschkriechen bei der 58er. cu martin |
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petzeler (23.12.2023) | ||
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#4
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Damit es gilt, brauchst du einen Wohnsitz in Polen.
Du wirst auch Probleme zB in Kroatien mit der Anerkennung ohne polnischen Wohnsitz bekommen. Anerkennung gilt nur von dem Land, wo man einenWohnsitz hat, Zulassung, Patent, egal was Einfachste Lösung: Lass dir alle notwendigen Papiere aus Polen kommen und melde es in Österreich an. Bei der Erstanmeldung brauchst du (glaub ich) auch keine Überprüfung (ausser Seebrief, da weiss ich es nicht). Auch wenns mehr kostet, von was reden wir da überhaupt?
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Bernhard Stummer office at best minus data dot at Bootsboerse.at Bearbeite deine Signatur sorry, aber mein ipad,schreibt mir meine Tippfehler vor... Schlauchlegende: Semperit 5ps, Metzeler Brigant 20ps, Zodiac MKII classik 25ps, Bombard C4 40ps, Selva 460 60ps |
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#5
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Hallo Berny, Ferdi und Martin!
Genau das, was ihr geschrieben habt ist der Knackpunkt: Im österreichischen Gesetz ist der Wohnsitz des Zulassungsinhabers entscheidend. Das EU-Recht allerdings macht keinen Unterschied beim Wohnsitz, soferne die Zulassung in einem EU-Staat ausgestellt worden ist. Jetzt ist eben die Frage, was wirklich zählt. Eigenartigerweise habe ich auf eine Anfrage bei der Kommission noch keine Antwort bekommen. Bin mal gespannt, was Brüssel dazu schreibt. Denn EU-Recht steht über nationalem Recht, ob es der 58er gefällt oder nicht. Man wird sehen... |
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#6
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Das stimmt so nicht.
Zwar steht das EU Recht über nationalem Recht aber in erster Instanz zählt das nationale Recht. Würde heißen, du müsstest die Instanzen durcharbeiten. Ausserdem glaube ich hier nicht, dass es im EU Recht egal wäre, wo du wohnst. Es ist ja logisch: Eine polnische Behörde kann nicht ein Boot auf jemanden zulassen, der dort nicht wohnt, eine Firma oder sonst einen realen Bezug hat. Dazu müsste es eine EU Zulassung geben, die gibt es aber nicht. Ist ja bei Autos ähnlich. Ergo stellt sich die Frage, ob deine Recherche bezüglich der EU richtig ist.
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#7
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Ich fürchte auch, dass wir alle tot sind bis Du die Instanzen durch bist.
Diverse Wohnsitzregelungen gibt es überall in der EU. cu martin |
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petzeler (23.12.2023) | ||
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#8
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Mein Segelflugzeug ist (wie viele andere) seit 17 Jahren in Deutschland zugelassen, da funktioniert das in der EU in allen Richtungen problemlos. Kann bei Booten natürlich anders sein - juristisch oder auch nur in den Köpfen der Beamten.
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Michael |
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petzeler (23.12.2023) | ||
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#9
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Zitat:
was ist eigentlich der Grund, warum Du nicht in A zulassen willst? Hat das Boot keine CE? Auch wenns in Wien ein bisserl dauert, im Prinzip sollte eine Zulassung ja kein Problem darstellen, schon gar nicht bei einem neuen Boot. Und wenn das Boot eine polnische Zulassung hat, dann hast mit der A-Zulassung ja keinen Stress, dann dauerts halt 2 Monate, was solls.
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lg Ferdi ![]() Boot-loser Admin
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petzeler (23.12.2023) | ||
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#10
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In der Luftfahrt ist das glaube ich anders geregelt, unabhängig von der EU.
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#11
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Es wird immer gesagt es geht nicht und plötzlich hat es einer einfach gemacht und siehe da es ging.
Einfach machen, was soll da groß passieren.
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Gruß aus Norddeutschland Heinz |
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petzeler (23.12.2023) | ||
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#12
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Was gross passieren kann?
Teure Strafe, Stilllegung des Bootes, Hafengebühren bis zur Freigabe usw usw.... Das alles wg ein paar Euro. Muss man überlegen, ob es das Risiko wert ist.
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Bernhard Stummer office at best minus data dot at Bootsboerse.at Bearbeite deine Signatur sorry, aber mein ipad,schreibt mir meine Tippfehler vor... Schlauchlegende: Semperit 5ps, Metzeler Brigant 20ps, Zodiac MKII classik 25ps, Bombard C4 40ps, Selva 460 60ps |
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#13
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Nichts davon wird passieren, man kann auch Probleme herbei reden.
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Gruß aus Norddeutschland Heinz |
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#14
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Stell dir vor das ist ein polnisches Auto in D. Das Du mit dem polnischen Kennzeichen weiter benutzt.
Du kannst es aber auch für 14,90 legalisieren. Irgendwie ein no brainer ![]() Nicht vergessen, Boot läuft bei uns etwas schärfer als bei euch. Du kennst ja meine Story besser als jeder andere. Als ich noch dem WSA schreiben musste, weil die Behörde meinte jetzt erst recht. cu martin |
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#15
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Zitat:
Wenns nur um die paar Kröten geht
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Gruß aus Norddeutschland Heinz |
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