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Bootfahren in der Praxis Tips für die Praxis des Bootfahrens

 
 
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Alt 13.08.2013, 20:40
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Tommy Tommy ist offline
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Standard Fähren und Sportboote an Rhein und Mosel

Hallo zusammen,

letztes Wochenende waren wir in Köln-Porz am Rhein spazieren und haben dabei eine Personen- und Fahrradfähre beobachtet, die dort den Rhein überquert.
Nach dem Ablegen hat die Fähre zunächst den "Berufsverkehr" passieren lassen, um dann einer größeren Motoryacht, die in Gleitfahrt den Rhein hochkam,
vor die Nase zu fahren. Der Skipper der Yacht hat darauf sofort das Gas rausgenommen und ist zusätzlich noch einen Bogen um die Fähre gefahren. Erst
danach hat er wieder mühsam beschleunigt und ist in Gleitfahrt weiter gefahren.

Ich fand das Verhalten der Fähre zwar irgendwie dreist aber gleichzeitig war ich mir auch nicht mehr sicher, wer denn jetzt tatsächlich Vorfahrt hat.

- Berufsschiffe vor Fähren?
- Fähren vor Sportbooten?
- Fähren vor Berufsschiffen und Sportbooten?
- Oder Berufsschiffe und Sportboote vor Fähren?


Praktisch, dass es www.elwis.de gibt. Dort findet man die Rheinschifffahrts-Polizeiverordnung (RheinSchPV), die sogar einen eigenen Paragraphen über
das "Verhalten von Fähren" hat. Dort heißt es:

§ 6.23 Verhalten der Fähren
  1. Fähren dürfen die Wasserstraße nur überqueren, wenn sie sich vergewissert haben, dass der übrige Verkehr eine gefahrlose Überfahrt zulässt und andere Fahrzeuge nicht gezwungen werden, unvermittelt ihren Kurs oder ihre Geschwindigkeit zu ändern.

  2. Für nicht frei fahrende Fähren gilt außerdem folgendes:


    a. solange eine Fähre nicht in Betrieb ist, muss sie den Liegeplatz einnehmen, den ihr die zuständige Behörde zugewiesen hat; ist ihr ein Liegeplatz nicht zugewiesen, muss sie so liegen, dass das Fahrwasser frei bleibt;


    b. Fähren mit Längsseil, die so verankert sind, dass sie das Fahrwasser sperren können, dürfen auf der Fahrwasserseite, die der Verankerung des Seils gegenüberliegt, nur so lange liegen, wie dies zum Ein- und Ausladen unbedingt erforderlich ist; während dieser Zeit können näher kommende Fahrzeuge von der Fähre das Freimachen des Fahrwassers verlangen, indem sie rechtzeitig "einen langen Ton" geben;


    c. die Fähre darf sich nicht länger im Fahrwasser aufhalten, als der Betrieb es erfordert.

Quelle: https://www.elwis.de/Schifffahrtsrec..._23/index.html


Übrigens, in der Moselschifffahrts-Polizeiverordnung (MoselSchPV) ist es der selbe Paragraph mit dem selben Inhalt.
Quelle: https://www.elwis.de/Schifffahrtsrec..._23/index.html




Und zur Sicherheit hier noch die Definition von Fahrzeug und von Kleinfahrzeug laut RheinSchPV:

"Fahrzeug":
ein Binnenschiff, einschließlich Kleinfahrzeug und Fähre sowie schwimmendes Gerät und Seeschiff;


"Kleinfahrzeug":
ein Fahrzeug, dessen Schiffskörper, ohne Ruder und Bugspriet, eine Höchstlänge von weniger als 20,00 m aufweist, ausgenommen
  • ein Fahrzeug, das zugelassen ist, Fahrzeuge, die nicht Kleinfahrzeuge sind, zu schleppen, zu schieben oder längsseits gekuppelt mitzuführen,
  • ein Fahrzeug, das zur Beförderung von mehr als zwölf Fahrgästen zugelassen ist,
  • eine Fähre oder
  • ein Schubleichter;
Quelle: https://www.elwis.de/Schifffahrtsrec..._01/index.html




Aber auch wenn eine Fähre mich nicht zu unvermittelten Kurs- oder Geschwindigkeitsänderungen zwingen darf, sollte man lieber dran denken, dass so eine Fähre
ein direktes Duell vermutlich gewinnen wird....
Sollte sich hier bei uns am Rhein mal mein Kurs mit dem einer Fähre kreuzen, halte ich meist (für den Steuermann sichtbar) einfach auf das Heck der Fähre zu.
So kann diese ihren Kurs beibehalten und ich fahre max. einen kleinen Bogen.
.
.
__________________
Viele Grüße aus Köln
Thomas


TORNADO 5.4m (Tweety ) + YAMAHA F80 BETL (2008-2018)

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