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Tommy 13.08.2013 20:40

Fähren und Sportboote an Rhein und Mosel
 
Hallo zusammen,

letztes Wochenende waren wir in Köln-Porz am Rhein spazieren und haben dabei eine Personen- und Fahrradfähre beobachtet, die dort den Rhein überquert.
Nach dem Ablegen hat die Fähre zunächst den "Berufsverkehr" passieren lassen, um dann einer größeren Motoryacht, die in Gleitfahrt den Rhein hochkam,
vor die Nase zu fahren. Der Skipper der Yacht hat darauf sofort das Gas rausgenommen und ist zusätzlich noch einen Bogen um die Fähre gefahren. Erst
danach hat er wieder mühsam beschleunigt und ist in Gleitfahrt weiter gefahren.

Ich fand das Verhalten der Fähre zwar irgendwie dreist aber gleichzeitig war ich mir auch nicht mehr sicher, wer denn jetzt tatsächlich Vorfahrt hat. :nuts

- Berufsschiffe vor Fähren?
- Fähren vor Sportbooten?
- Fähren vor Berufsschiffen und Sportbooten?
- Oder Berufsschiffe und Sportboote vor Fähren?


Praktisch, dass es www.elwis.de gibt. :chapeau Dort findet man die Rheinschifffahrts-Polizeiverordnung (RheinSchPV), die sogar einen eigenen Paragraphen über
das "Verhalten von Fähren" hat. Dort heißt es:

§ 6.23 Verhalten der Fähren
  1. Fähren dürfen die Wasserstraße nur überqueren, wenn sie sich vergewissert haben, dass der übrige Verkehr eine gefahrlose Überfahrt zulässt und andere Fahrzeuge nicht gezwungen werden, unvermittelt ihren Kurs oder ihre Geschwindigkeit zu ändern.

  2. Für nicht frei fahrende Fähren gilt außerdem folgendes:


    a. solange eine Fähre nicht in Betrieb ist, muss sie den Liegeplatz einnehmen, den ihr die zuständige Behörde zugewiesen hat; ist ihr ein Liegeplatz nicht zugewiesen, muss sie so liegen, dass das Fahrwasser frei bleibt;


    b. Fähren mit Längsseil, die so verankert sind, dass sie das Fahrwasser sperren können, dürfen auf der Fahrwasserseite, die der Verankerung des Seils gegenüberliegt, nur so lange liegen, wie dies zum Ein- und Ausladen unbedingt erforderlich ist; während dieser Zeit können näher kommende Fahrzeuge von der Fähre das Freimachen des Fahrwassers verlangen, indem sie rechtzeitig "einen langen Ton" geben;


    c. die Fähre darf sich nicht länger im Fahrwasser aufhalten, als der Betrieb es erfordert.

Quelle: https://www.elwis.de/Schifffahrtsrec..._23/index.html


Übrigens, in der Moselschifffahrts-Polizeiverordnung (MoselSchPV) ist es der selbe Paragraph mit dem selben Inhalt.
Quelle: https://www.elwis.de/Schifffahrtsrec..._23/index.html




Und zur Sicherheit hier noch die Definition von Fahrzeug und von Kleinfahrzeug laut RheinSchPV:

"Fahrzeug":
ein Binnenschiff, einschließlich Kleinfahrzeug und Fähre sowie schwimmendes Gerät und Seeschiff;


"Kleinfahrzeug":
ein Fahrzeug, dessen Schiffskörper, ohne Ruder und Bugspriet, eine Höchstlänge von weniger als 20,00 m aufweist, ausgenommen
  • ein Fahrzeug, das zugelassen ist, Fahrzeuge, die nicht Kleinfahrzeuge sind, zu schleppen, zu schieben oder längsseits gekuppelt mitzuführen,
  • ein Fahrzeug, das zur Beförderung von mehr als zwölf Fahrgästen zugelassen ist,
  • eine Fähre oder
  • ein Schubleichter;
Quelle: https://www.elwis.de/Schifffahrtsrec..._01/index.html




Aber auch wenn eine Fähre mich nicht zu unvermittelten Kurs- oder Geschwindigkeitsänderungen zwingen darf, sollte man lieber dran denken, dass so eine Fähre
ein direktes Duell vermutlich gewinnen wird....
Sollte sich hier bei uns am Rhein mal mein Kurs mit dem einer Fähre kreuzen, halte ich meist (für den Steuermann sichtbar) einfach auf das Heck der Fähre zu.
So kann diese ihren Kurs beibehalten und ich fahre max. einen kleinen Bogen.
.
.

ich264 13.08.2013 20:58

Hallo Thomas,

na da war der Fährman wohl etwas schlecht gelaunt.:futschlac
Vielleicht hat ihn auch kurz vorher ein Sportbootfahrer gezankt:nixweiss
Ich glaube die Berufsfahrer wissen auch nicht mehr alle Regeln die sie mal gelernt haben. Naja so lange nichts passiert ist gehts noch.

Zitat:

Zitat von Tommy (Beitrag 344992)

Aber auch wenn eine Fähre mich nicht zu unvermittelten Kurs- oder Geschwindigkeitsänderungen zwingen darf, sollte man lieber dran denken, dass so eine Fähre
ein direktes Duell vermutlich gewinnen wird....

In dem Fall hast du natürlich Recht. Irgendwann könnt so etwas auch mal schief gehen. Vor allem wenn einer auf seine Vorfahrt pocht.
Ich persönlich fahre lieber auch allen anderen, nach möglichkeit weit aus dem Weg.

Gruß Chris

jac 13.08.2013 22:42

Interessantes Thema.
Ich hab vor garnicht länger Zeit auf der Maas eine ähnliche Situation erlebt, da hab ich mich gefragt wer hier eigentlich Vorfahrt hat. Ich bin ehrlich gesagt nicht soo vertraut das ich auch noch die kompletten Befahrensregeln der Maas kenne. Die Maasfähren sind ja, zumindest im Bereich zwischen Boxmeer und Venlo allgegenwärtig. Und ehrlich gesagt glaube ich nicht das die sich von einem Gummiboot aus dem Tritt bringen lassen. Für mein Gefühl fahren die einfach los wenn es angesagt ist loszufahren und nicht grad ein Containerschiff um die Ecke kommt.

Aber egal ob auf Maas,Mosel,Rhein oder sonstwo, ich halte mir immer mal wieder vor Augen das ich zu meinem Vergnügen auf dem Wasser rumschippere und die Fährleute, Berufsschiffer und auch die weiße Flotte tun das um ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Deshalb versuche ich nach Möglichkeit diesen Schiffen mit genügend Abstand zu begegnen und deren Fahrt bestenfalls in der Heckwelle zu kreuzen :D

Das hat bisher prima funktioniert und ich denke ich habe noch den wenigsten Berufsschiffern Grund zum Klagen gegeben.

Dieter B. 14.08.2013 00:04

Auf der Binnenschifffahrtstrasse Elbe habe ich mal der Zollenspieker Fähre "gegengehalten", bis der Fährkapitän Signal gab. Ich fuhr ein ein 38 ft Segelschiff unter Motor. Klar habe ich der Fähre sofort frei gegeben. Es ist zwar peinlich, aber später las ich, dass die Fähre "Vorfahrt" hatte.:nuts Anders war es auf der Trave bei Travemünde. Das ist eine Seeschifffahrtstrasse. Da wartete der Kapitän der Fähre Travemünde-Priwall tatsächlich, bis für ihm alles frei war.

Tommy 14.08.2013 08:22

Zitat:

Zitat von Dieter B. (Beitrag 345029)
Auf der Binnenschifffahrtstrasse Elbe habe ich mal der Zollenspieker Fähre "gegengehalten", bis der Fährkapitän Signal gab. Ich fuhr ein ein 38 ft Segelschiff unter Motor. Klar habe ich der Fähre sofort frei gegeben. Es ist zwar peinlich, aber später las ich, dass die Fähre "Vorfahrt" hatte.:nuts ...

Moin Dieter,

bei www.elwis.de gibt es neben den speziellen Verordnungen für Rhein, Mosel und Donau auch noch die allgemeine Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinnSchStrO)
https://www.elwis.de/Schifffahrtsrec...trO/index.html . Diese müsste ja dann entsprechend auf dem Binnen-Teil der Elbe gelten.

Dort gibt es auch wieder den § 6.23 "Verhalten von Fähren", ABER dort gibt es auch noch den § 6.02 "Gegenseitiges Verhalten von Kleinfahrzeugen und anderen Fahrzeugen":

§ 6.02 Gegenseitiges Verhalten von Kleinfahrzeugen und anderen Fahrzeugen

  1. Ein einzeln fahrendes Kleinfahrzeug oder ein Verband, der ausschließlich aus Kleinfahrzeugen besteht, muss
    1. einem Fahrzeug, das das blaue Funkellicht nach § 3.27 zeigt, beim Begegnen, Kreuzen und Überholen rechtzeitig nach Steuerbord ausweichen,
    2. allen übrigen Fahrzeugen den für deren Kurs und zum Manövrieren notwendigen Raum lassen.
    Ein Kleinfahrzeug oder ein Verband im Sinne des Satzes 1 kann nicht verlangen, dass ein Fahrzeug ihm ausweicht. Sofern aus nautischen Gründen die Fahrregel des Satzes 1 Buchstabe a nicht eingehalten werden kann, muss das ausweichpflichtige Kleinfahrzeug oder der ausweichpflichtige Verband rechtzeitig und unmissverständlich durch geeignete Manöver zeigen, wie es oder er ausweichen will.
  2. Die §§ 6.03a, 6.04, 6.05, 6.07, 6.08 Nummer 1, §§ 6.10, 6.11, 6.12, mit Ausnahme der Regelung durch das Tafelzeichen B.1 (Anlage 7), gelten weder für ein Kleinfahrzeug oder einen Verband im Sinne der Nummer 1 Satz 1 noch sind sie ihm gegenüber anzuwenden. Ein Fahrzeug, das nicht ein Kleinfahrzeug ist, braucht § 6.09 Nummer 2, die §§ 6.13, 6.14, 6.16, 6.20 Nummer 1 Buchstabe b und c und § 6.23 Nummer 1 nicht gegenüber einem Kleinfahrzeug oder einem Verband im Sinne der Nummer 1 Satz 1 anzuwenden.

  3. Unbeschadet der §§ 1.04, 1.06 und 6.20 darf ein Kleinfahrzeuge mit Maschinenantrieb oder ein Verband im Sinne der Nummer 1 Satz 1 vor einem Badeufer oder einem Zeltplatz sowie in der Nähe von einem erkennbar ausgelegten Angel- oder sonstigen Fischereifanggerät nur so schnell fahren, dass seine Steuerfähigkeit gewahrt bleibt. Jedes behindernde oder belästigende Umfahren eines anderen Fahrzeugs oder eines Kleinfahrzeugs oder das Umherfahren in der Nähe eines Fischereifanggerätes ist verboten. Beim Vorbeifahren an einer Person muss der Abstand so groß sein, dass sie durch Wellenschlag oder Sogwirkung nicht gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar belästigt wird.


Und damit müssen wir Kleinfahrzeuge überall dort, wo die allgemeine Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinnSchStrO) gilt, allen übrigen Fahrzeugen ausweichen.
Auch einer querenden Fähre..
.

MARK K 19.08.2013 11:40

Hallo Tommy,

Lieben Gruss aus Holland :new, hier ist es so, dass die Fähren Vorfahrt haben :wow:.

Aber zum Fährmann in Zündorf/Porz. Da die meisten größeren Motorboote größere Heckwellen machen wie die Berufsschiffe und der Liebe Mann da auch sein Wohnboot liegen hat, bremst er wahrscheinlich die schlimmen aus :saenman:wein, damit sein Anlegesteg nicht zu sehr leidet.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:38 Uhr.

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