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Zulassung / Versicherung / Führerschein Bootsanmeldungen, Versicherungen und alles zu Führerscheinen

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  #1  
Alt 12.12.2004, 14:24
Ulrich
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Papiere für Frankreich

Hallo Schlauchbootfahrer,

nachdem ich bislang nur Deutschland, Italien und Skandinavien unsicher gemacht habe, wollen wir im Sommer nä. Jahr nach Frankreich.

Soweit ich hören konnte, gilt der internationale Bootsschein überall, bloß nicht bei der Grande Nation (tm). Was brauche ich für zwei Wochen an der französischen Mittelmeerküste für Bootspapiere?

(Ich nehme mal an, daß mein SBF-Schein Küste mich dort zum Fahren berechtigt!)

Servus

Ulrich
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  #2  
Alt 12.12.2004, 14:32
Benutzerbild von Michel
Michel Michel ist offline
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Standard

Hallo Ulrich,

Für die Französischen Küstengewässer brauchst Du das "Flaggenzertifikat", nur dort, Binnen ist das nicht erforderlich.

Hier ein Auszug von der Webseite des DMYV:

Das Flaggenzertifikat ist auf französischen Küstengewässe erforderlich.

Dies gilt auch für Schlauchboote. Das Flaggenzertifikat kann von deutschen Eignern für Sportboote, deren Rumpflänge 15 m (Länge über alles) nicht übersteigt, beantragt werden.

Ausstellende Behörde ist das
Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie
Bernhard-Nocht-Str. 78
20359 Hamburg
Telefon (0 40) 3 19 00.

Das Flaggenzertifikat ist ein Dokument, welches zum Führen der deutschen Flagge berechtigt und die Eigentumsverhältnisse bestätigt. Ferner enthält es alle Daten des Schiffes.

Der SBF See, langt aber völlig zu.

Hier noch einige Infos über das Flaggenzertifikat

Informationen

__________________
Gruß

Michael
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  #3  
Alt 12.12.2004, 14:32
Ulrich
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Beiträge: n/a
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Tja, da habe ich mal wieder selbst die Grundregel erfahren: MAN HAT NIE AUSREICHEND GESUCHT!

Gemäß http://www.dmyv.de/broschur/frankreich_kueste.pdf
brauche ich, da mein Schlauchi (zum Glück) über 2,75 m lang ist, ein Flaggenzertifikat, das das BSH (Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg, Telefon (0 40) 31 90 – 0) vergibt.

Über die Details der Anmeldung werde ich nach deren Durchleben berichten.


Servus

Ulrich
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  #4  
Alt 12.12.2004, 21:14
Ulrich
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Michel,

vielen Dank für Deine Info und den Link.

Zitat:
Zitat von Michel
Das Flaggenzertifikat ist ein Dokument, welches zum Führen der deutschen Flagge berechtigt und die Eigentumsverhältnisse bestätigt. Ferner enthält es alle Daten des Schiffes.
Hier noch einige Infos über das Flaggenzertifikat
http://www.bsh.de/de/Antraege/Flagge...ikat/index.jsp
Dort heißt es u.a.
Zitat:
der Schiffsname und der Heimathafen in gut sichtbaren und fest angebrachten Schriftzeichen am Schiff ....
Nach § 9 FlRG ist die Anbringung des Heimathafens am Heck und des Schiffsnamens für die Ausstellung des Flaggenzertifikates gesetzlich vorgeschrieben. Heimathafen ist jeder Ort, der an einem schiffbaren Gewässer liegt. Der Heimathafen muß ausgeschrieben am Heck angebracht sein. Das amtliche Kennzeichen ist weder Ersatz für den Heimathafen noch für den Schiffsnamen.
Zitat Ende.

Dann wird's aber eng auf dem Schlauch. Die WSA-Nummer ist schon auf beiden Seiten drauf und da soll noch der Name dazu????

Andererseits heißt es im BSH-Merkblatt: "Wird für das amtliche Kennzeichen die Nummer des Flaggenzertifikates gewünscht, so sind im Antrag bei Abschnitt II Nr. 4 „Amtl. Kennzeichen“ nur die Buchstaben „FZ“ einzutragen."

Kann ich also die amtl. Nummer als Ersatz für den Namen verwenden?

Servus

Ulrich
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