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Papiere für Frankreich
Hallo Schlauchbootfahrer,
nachdem ich bislang nur Deutschland, Italien und Skandinavien unsicher gemacht habe, wollen wir im Sommer nä. Jahr nach Frankreich. Soweit ich hören konnte, gilt der internationale Bootsschein überall, bloß nicht bei der Grande Nation (tm). Was brauche ich für zwei Wochen an der französischen Mittelmeerküste für Bootspapiere? (Ich nehme mal an, daß mein SBF-Schein Küste mich dort zum Fahren berechtigt!) Servus Ulrich |
Hallo Ulrich,
Für die Französischen Küstengewässer brauchst Du das "Flaggenzertifikat", nur dort, Binnen ist das nicht erforderlich. Hier ein Auszug von der Webseite des DMYV: Das Flaggenzertifikat ist auf französischen Küstengewässe erforderlich. Dies gilt auch für Schlauchboote. Das Flaggenzertifikat kann von deutschen Eignern für Sportboote, deren Rumpflänge 15 m (Länge über alles) nicht übersteigt, beantragt werden. Ausstellende Behörde ist das Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Str. 78 20359 Hamburg Telefon (0 40) 3 19 00. Das Flaggenzertifikat ist ein Dokument, welches zum Führen der deutschen Flagge berechtigt und die Eigentumsverhältnisse bestätigt. Ferner enthält es alle Daten des Schiffes. Der SBF See, langt aber völlig zu. Hier noch einige Infos über das Flaggenzertifikat Informationen :Kapitaen :Kapitaen :Kapitaen |
Tja, da habe ich mal wieder selbst die Grundregel erfahren: MAN HAT NIE AUSREICHEND GESUCHT! :schlaum
Gemäß http://www.dmyv.de/broschur/frankreich_kueste.pdf brauche ich, da mein Schlauchi (zum Glück) über 2,75 m lang ist, ein Flaggenzertifikat, das das BSH (Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg, Telefon (0 40) 31 90 – 0) vergibt. Über die Details der Anmeldung werde ich nach deren Durchleben berichten. :str Servus Ulrich |
Hallo Michel,
vielen Dank für Deine Info und den Link. Zitat:
Zitat: der Schiffsname und der Heimathafen in gut sichtbaren und fest angebrachten Schriftzeichen am Schiff ....Zitat Ende. Dann wird's aber eng auf dem Schlauch. Die WSA-Nummer ist schon auf beiden Seiten drauf und da soll noch der Name dazu???? :motz4 Andererseits heißt es im BSH-Merkblatt: "Wird für das amtliche Kennzeichen die Nummer des Flaggenzertifikates gewünscht, so sind im Antrag bei Abschnitt II Nr. 4 „Amtl. Kennzeichen“ nur die Buchstaben „FZ“ einzutragen." Kann ich also die amtl. Nummer als Ersatz für den Namen verwenden? :nixweiss Servus Ulrich |
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