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Alt 23.12.2023, 10:29
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Zitat von petzeler Beitrag anzeigen
Hallo Berny, Ferdi und Martin!
Genau das, was ihr geschrieben habt ist der Knackpunkt: Im österreichischen Gesetz ist der Wohnsitz des Zulassungsinhabers entscheidend. Das EU-Recht allerdings macht keinen Unterschied beim Wohnsitz, soferne die Zulassung in einem EU-Staat ausgestellt worden ist. Jetzt ist eben die Frage, was wirklich zählt. Eigenartigerweise habe ich auf eine Anfrage bei der Kommission noch keine Antwort bekommen. Bin mal gespannt, was Brüssel dazu schreibt. Denn EU-Recht steht über nationalem Recht, ob es der 58er gefällt oder nicht. Man wird sehen...
Peter,
was ist eigentlich der Grund, warum Du nicht in A zulassen willst?
Hat das Boot keine CE?
Auch wenns in Wien ein bisserl dauert, im Prinzip sollte eine Zulassung ja kein Problem darstellen, schon gar nicht bei einem neuen Boot.
Und wenn das Boot eine polnische Zulassung hat, dann hast mit der A-Zulassung ja keinen Stress, dann dauerts halt 2 Monate, was solls.
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lg
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petzeler (23.12.2023)