Zitat:
Zitat von el greco
Kleiner Tipp: Die Höhe der Buchstaben ist vorgeschrieben, nicht aber die Breite...
Es gibt schmale Schriftarten, dann wirkt das nicht übertrieben groß. bei meinem zerlegbaren passten Sie auch auf den Heckspiegel, was ja nach KennzeichenVO auch zulässig ist.
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Was Du meinst, ist sicher die Gesamtbreite des Schriftzuges. Die Linien der
Schriftzeichen selber müssen, soweit ich mich erinnere, min. 1 cm breit sein.