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Alt 13.07.2010, 12:13
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schwabe schwabe ist offline
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Zitat von xbene Beitrag anzeigen
Hey Leute,

Ich habe dazu auch mal noch ne kleine frage..

Wollte mir auch nen schlauchi mit e-motor zulegen.. darf ich mit dem auf allen gewässern fahren auf denen ich will ohne anmeldung/kennzeichen/haftpflicht?

Nur adresse ins boot und gut ist?
Hallo Xbene,

das geht nicht überall so ohne weiteres, z.B. Ein Auszug aus Revierinformationen Fränkische Seen

....Gastboote mit E-Motoren müssen vor dem Einsetzen grundsätzlich eine Zulassung durch die jeweilige Zulassungsstelle (z. B. Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen) haben. Diese wird nach erfolgreicher TÜV-Abnahme des Bootes erteilt. Anerkannt werden auch Zulassungen von anderen Zulassungsbehörden (z. B. eine gültige Bodenseezulassung). Auf jeden Fall ist zusätzlich zur Zulassung auch noch eine Fahrtgenehmigung für das entsprechende Gewässer vom Landratsamt einzuholen.....

Also besser vorher informieren. Aber generell würde ich sagen, wo Verbrennungsmotoren erlaubt sind, sind E-Motoren nicht verboten. Allerdings teilweise sehr gefährlich weil zu schwach -> Rhein.
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Gruß Dietmar

aktuell - Brig Falcon Rider 450L mit Honda BF50 und Trailer 750 kg
ehemals - YAM 340S mit Suzuki DF15 und Trailer
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