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Zulassung / Versicherung / Führerschein Bootsanmeldungen, Versicherungen und alles zu Führerscheinen

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  #31  
Alt 12.06.2015, 22:19
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Ich habe geguckt da steht aber nix von Max Motor oder Gewicht
Also hat mein Boot keine Motor
Vielleicht is an dem Boot der damalige Größte AB zugelassen den es aufm Markt gab????
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  #32  
Alt 29.10.2015, 13:38
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Ich hole das Thema mal wieder aus der Versenkung


In meinem konkreten Fall hat das Grand S420N eine empfohlene Maximalmotorisierung von 50 PS.
Der Yamaha F50HETL schöpft diese und das maximale Gewicht genau aus !

Jetzt würde ich mir aber evtl gerne direkt die 60PS Variante des Motors kaufen und ans Boot hängen.

Grund : Die beiden Motoren sind identisch, also auch gleich schwer. Nur wenn man den später von 50 auf 60 entdrosseln will, dann kommt einen das unverhältnismäßig teuer. Will ja immer schon an das nächste oder übernächste Boot denken

Bei gleichem Gewicht und Hubraum sollten zehn PS mehr am Spiegel zumindest strukturell dem Boot doch echt nichts anhaben können, oder ? Zumal die Mehrleistung eh nur im obersten Bereich anliegt.

Warum ich dann überhaupt Wert auf die zehn PS mehr lege ?

Ganz einfach : Der 50er ist vor allem über einen Air Restriktor gedrosselt. Dieser begrenzt nicht nur die Maximalleistung, sondern wohl auch gewaltig den Anzug ! :-( Ich denke auch abseits der Vmax macht der ungedrosselte 60er einfach viel mehr Spass ! Evtl. läuft dieser sogar sparsamer, durch die freien Atemwege.

Was meint ihr ?
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Marc (Raum Karlsruhe)

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  #33  
Alt 29.10.2015, 13:45
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Kläre das mit Deiner Versicherung ab, damit die im Zweifel im Schadenfall nicht die Leistung verweigert.
beim WSA sehe ich keine Probleme
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Ganz liebe Grüße von
Jürgen
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  #34  
Alt 29.10.2015, 14:51
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Zitat:
....sollten zehn PS mehr am Spiegel zumindest strukturell dem Boot doch echt nichts anhaben können....
Finde ich jetzt mal eine ausgesprochen gute Frage

Sonst beschrängt sich die Fragerei eigentlich immer nur auf den Spiegel und nicht auf eine mögliche Folge, dass am Boot / Rumpf etwas "passieren" könnte.

Als Laie würde mich mal interessieren, inwieweit bei einer echten Übermotorisierung an einem Festrumpf die zusätzliche Kraft wirklich auf die Dauer einen "Schaden" am Rumpf verursachen kann. Aber ist ein anderes Thema.......
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Gruss, der Wolfgang



Am Rand meines Verstandes lebt doch ein wenig Wahnsinn

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  #35  
Alt 29.10.2015, 15:22
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Aber warum dann nicht gleich den 70er ?????

Ist von Yamaha der selbe wie 50er und der 60er

Also auf meinem Grand S470 dürfen max.70HP drauf, haben tu ich 60HP, und wenn man alleine fährt ist mein Boot nur noch bei Spiegelglatten Wasser schön zu fahren.

Also bedenke "viel, hilft viel" stimmt nicht immer
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Viele Grüße Willi

Bayliner VR6 Cuddy mit Evinrude e-tec G2 250 HO

Ich kenne die Lösung auch nicht, aber ich bewundere das Problem.....
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  #36  
Alt 29.10.2015, 21:34
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Ich nehme deine Frage mal nicht so ernst, als dass ich konkret antworten müsste


Der 70er hat zwar übrigens denselben Block, aber im Gegensatz zu 50&60PS einen Viertentilkopf. Dadurch ist er dann auch tatsächlich spürbar teurer. Und schwerer.

Meine Beweggründe, warum mich die 10PS mehr überhaupt reizen würden, hab ich ja schon genannt

Dein Problem mit der Fahrbarkeit kommt ohnehin wahrscheinlich eher von der weit weeiiittt hinten liegenden Gewichtsbalance. Das Problem sollte ich nicht haben
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Marc (Raum Karlsruhe)

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  #37  
Alt 29.10.2015, 22:16
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hi marc ,
fahre ein jogurtbecher mit dem Mercury 50PS 4T , und was soll ich sagen? die 10 PS fehlen diesem Motor. zumindest bei meinem kajüttboot.

Auf jedenfall den 60er kaufen , beim wsa so anmelden, und mit 60ps versichern.fertig.
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grüße sendet euch: Oli aus Solingen


nauti kb Motorkajak 360 3,3PS merc.

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acura (29.10.2015)
  #38  
Alt 29.10.2015, 22:23
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Wenn man das Boot ganz austrimmt ist jedes Boot nur bei Spiegelglatten Wasser schön zu fahren, weil nix mehr im Wasser is was die Führung gibt als die Schraube
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  #39  
Alt 29.10.2015, 22:38
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Um noch mal auf Wolfgang zurück zu kommen :


Den Spiegel bzw. das gesamte Boot belastet wahrscheinlich eher weniger die Leistung an sich, sondern der Schub in Newtonmetern, der bei plötzlichem Vollgas geben entsteht, meinst nicht auch ?
Da die extra-Pferchen erst bei einer Drehzahl entstehen, wenn das Boot längst am Gleiten ist, und der Schub ohnehin drastisch nachgelassen hat, dürfte das m.E. echt nicht mehr viel ausmachen.

Zwar hab ich noch keinen E-Tec live erlebt, aber wie sich das hier so liest muss der dem armen Rumpf ja regelrecht einen Elefantenfußtritt verpassen, wenn man den Hebel auf den Tisch legt
Bei derartigen Temperaments-Unterschieden zwischen Motoren gleicher Leistungsklasse muss da also ein enorm breites Sicherheitsband einkalkuliert worden sein !
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Marc (Raum Karlsruhe)

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Shelm (30.10.2015)
  #40  
Alt 29.10.2015, 23:25
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Zitat:
...sondern der Schub in Newtonmetern, der bei plötzlichem Vollgas geben entsteht,
Na dann aber auch die Reaktion, wenn der Bug in eine Welle geht......
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Shelm (30.10.2015)
  #41  
Alt 30.10.2015, 00:36
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Zitat:
Zitat von Wolfgang Beitrag anzeigen
Als Laie würde mich mal interessieren, inwieweit bei einer echten Übermotorisierung an einem Festrumpf die zusätzliche Kraft wirklich auf die Dauer einen "Schaden" am Rumpf verursachen kann. Aber ist ein anderes Thema.......
Moin Wolfgang,

mal so von einem Laien zum anderen orakelt...den da spielen die verschiedensten Physikalischen Gesetzmäßigkeiten und Faktoren eine Rolle.

Eine gute aber etwas zu ungenaue Frage.

Was für einen Festrumpf (oder Boot) meinst Du den? von einem Verdränger oder von einem Gleiter?

Beim Verdränger wird die max.Geschwindigkeit ja normalerweise durch die Rumpfgeschwindigkeit begrenzt.

Hier gibt es theoretisch also zwei bis drei Möglichkeiten bei Übermotorisierung.

Entweder die übertriebene Motorkraft versetzt das Boot in eine Höhere Geschwindigkeit als seine maximale Rumpfgeschwindigkeit.
Dann würde es mit "Gewalt" zum Gleiter aber unkontrollierbar was das Fahrverhalten angeht.

Oder er würde durch sein zu hohes Gewicht nur seine maximale Rumpfgeschwindigkeit erreichen und die übertriebene Motorkraft würde "woanders hin" übertragen.

Das könnte dann entweder zu Schäden am Boot ("Spiegel") führen, oder wenn das Boot Stabile und schwer genug ist (z.b. Stahl) würde die übertriebene Motorkraft nicht mehr in Bewegung umgesetzt/übertragen werden können sondern im Wasser "durchrutschen".

Beim Gleiter hingegen wird die max. Geschwindigkeit ja nicht durch die Rumpfgeschwindigkeit begrenzt, da er diese ja überschreitet und so plötzlich nicht mehr gegen den vollen Wasserwiderstand wie ein Verdränger ankämpfen muss. Was durch den parallel zur Geschwindigkeit zunehmenden hydrodynamischen Auftrieb seiner Rumpfform begründet ist. D.h. je schneller der Gleiter wird um so geringer wird sein Wasserwiderstand bis er dann wirklich bei einer für das Boot zu hohen Geschwindigkeit vom Wasser abhebt.

Hier kann man also theoretisch davon ausgehen, das mehr Motorleistung einfach nur in höhere Geschwindigkeit umgewandelt wird, und da der Wasserwiderstand ja um so geringer wird je schneller das Boot fährt, die Kraft des Motors nicht schädlich für die Struktur des Bootes ist.

Aber auch nur theoretisch, den in der Natur ist das Wasser nun mal nicht Spiegelglatt und Windstill.

Sprich bei bösen Wellen die den Wasserwiderstand ja so gesehen abrupt erhöhen können oder Überladung eines Gleiters, können auch hier Schäden bzw. erhöhter Verschleiß auftreten.

So, wer mag darf meine stark vereinfachten Theorien dazu nun gerne korrigieren.
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Gruss Benny

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  #42  
Alt 30.10.2015, 01:35
SpassCaptain SpassCaptain ist offline
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Zitat:
Zitat von Shelm Beitrag anzeigen
Was passiert eigentlich mit der Konformitätserklärung (CE-Bescheinigung) vom Hersteller (der dadurch ja nur die Eigenschaften nach EU-Norm seines Produktes Namens "Sportboot" damit bei der Auslieferung ab Werk bescheinigt.) wenn ich mir später nachträglich Hydrofolis an mein Boot schraube?
...
Fakt ist:
Im Sportbootbereich herrscht einfach noch keine so "harte" gesetzliche Regulierung was die Technischen Vorgaben angeht wie im Straßenverkehr.
Sehe ich auch so.

Erstmal ist eine CE-Konformitätserklärung keine Zulassung. Sie bestätigt lediglich, dass das Produkt nach bestimmten EU-Normen hergestellt worden ist. Sie muss von demjedenigen ausgestellt werden, der ein Produkt innerhalb der EU erstmalig in Verkehr bringt. Das ist Verbraucherschutz. Es gibt demjenigen der es kauft die Sicherheit, dass das Produkt im Kaufzustand eben diesen Normen entspricht. Nicht mehr und nicht weniger. Es bedeutet auch nicht, dass der Käufer das Produkt nicht verändern darf, der Käufer kann mit seinem Produkt erstmal maches was er will.

Mit Zulassung oder Nicht-Zulassung oder Versicherung hat das bis da hin überhaupt nichts zu tun.

Zum Thema Zulassung:

Nun gibt es also offensichtlich einerseits Behörden, die bei der Zulassung auf CE-konforme Motordaten achten, und andererseits gibt es Behörden die das nicht so eng sehen.

Mein Grabner darf 8 PS, aber alle 8er 4-Takter waren ein paar kg zu schwer, und ich habe damals wirklich alle 3 deutschen Landratsämter am Bodensee bekniet mir das zu genehmigen - keine Chance.

Als ich hingegen vor kurzem mal wieder bei einer Bodenseebehörde (ich meine es war Lindau, kann es aber nicht beschwören) die Frage nach Übermotorisierung mit 80 statt 70 PS gestellt habe wurde mir gesagt, dass sie nicht an die CE gebunden sind. Vielmehr kommt es ausschließkich darauf an wie das der Gutachter sieht, der die Bodenseezulassung des Bootes abnimmt. (Ich würde allerdings befürchten, dass kaum ein Bodensee-Gutachter sich aus dem Fenster lehnen und spürbar mehr als die nach CE empfohlene Leistung abnehmen wird.)

Beim WSA Stuttgart hingegen hätte das niemand interessiert. Da muss man die CE unter bestimmten Umständen nicht einmal vorlegen:
Zitat:
Wenn Sie darstellen können dass das Boot bereits nach dem 1.4.2006 in Deutschland registriert war, ist die CE-Konformitätserklärung nicht mehr notwendig.
Quelle.

Aber wie auch immer: Wenn ein Boot eine Zulassung bekommt ist es zugelassen, fertig aus. Die WaPo kontrolliert die Bootspapiere, nicht die CE.

Nun zur interessanten Frage: Was ist mit der Versicherung?

Grundsätzlich würde ich mal sagen: Eine Versicherung die das Risiko kennt das sie versichert, kommt da im Schadenfall kaum raus. Insofern ist es erstmal ein Unterschied ob man "schwarz" eine andere Software im Steuergerät hat, oder ob das Boot mit der tatsächlichen Leistung angegeben, zugelassen und versichert wurde, wobei das mit der "schwarzen" Software wohl kaum einmal herauskommen wird, ohne Verdachtsmoment wird das auch im Schadenfall kaum untersucht werden.

Zweitens stellt sich die Frage inwieweit eine Überschreitung der nach CE empfohlenen Motorleistung ursächlich mit dem Schaden zu tun haben könnte. Wenn man mit einem 300 PS Boot bei 20 Knoten einen Schwimmer überfährt, dann wäre das sicher mit 200 PS genauso passiert. Wenn aber das Boot mit 300 statt 175 PS bei 50 Knoten instabil wird und sich überschlägt, dann hat man sicher schon schlechtere Karten.

Zu all diesen Versicherungsfragen wird es mangels Häufigkeit aber wohl kaum relevante Urteile geben, ansonsten wären diese Urteile in den Foren bestimmt bekannt. Mangels Häufigkeit gibt es vermutlich bei den Versicherern auch eine gewisse Kulanz. Kein Versicherer will in den Ruf geraten, dass er den Versicherten im Schadenfall im Regen stehen läßt, und so kommt es wohl kaum zum Prozess.

So lange es aber diese Prozesse und Urteile nicht gibt, ist die faktische Rechtslage eben leider ungeklärt. Die Versicherer heben zwar pauschal warnend den Zeigefinger, siehe obiges Interwiev, aber wie es vor Gericht wirklich ausgehen würde wissen sie selber nicht, und so lange sie gute Geschäfte machen und die Schadenfälle überschaubar sind legen sie es auch nicht darauf an.

Bei der Garantie hat man vermutlich schlechte Karten: Wenn ein zu starker Motor den Spiegel raus reißt ist der Händler da raus, es sei denn er hat das Boot samt Motor selber so verkauft.
__________________
Gruß Robert
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Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu SpassCaptain für den nützlichen Beitrag:
acura (30.10.2015), dori (30.10.2015)
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