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Alt 06.09.2005, 17:07
daniels
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Kennzeichenanbringung an Schlauchbooten

Hallo Leute,

wie versprochen, habe ich ein Schreiben an das Ministerium "BMVBW" geschickt. Dieses Schreiben sollte etwas Licht in die Dunkelheit zum Thema "Anbringung von Kennzeichen" an Kleinfahrzeugen, hier insbesondere die Auf- und Abbauer Boote.

Das Ministerium hat mir heute die Antwort zugeschickt, die ich hier gerne veröffentliche.


Sehr geehrter Herr Daniels,
der in der Kennzeichnungsverordnung benutzte Begriff "dauerhaft" wird auch in anderen schifffahrtspoloizeilichen Bestimmungen verwendet. Er ist nicht im zeitlichen Sinne zu verstehen; es geht nicht darum, dass ein Kennzeichen "auf ewig" angebracht sein muss. Dann wäre die Vorschrift nicht zu erklären, nach der z.B. nach einer Abmeldung das Kennzeichen wieder entfernt werden muss.
Vielmehr ist damit die Beständigkeit gegen Witterungseinflüsse gemeint. Also bspw.:keine Farben oder Klebstoffe verwenden, die nicht wasserfest sind.
keine lockeren Nagel-, Schraub- oder Seilverbindungen wählen, die sich bei Wind oder Wellengang von allein lösen.
Ihre vorgeschlagenen Varianten mit Karabinerhaken oder Kalbelbindern sind in diesem Sinne sicher dauerhaft, bei Bändern könnte man schon Zweifel haben - jedenfalls dann, wenn man die Knoten nicht richtig beherrscht.
Mit freundlichen Grüßen


Ulrich Kowallik
Referat LS 26
Robert-Schuman-Platz 1
53175 Bonn
Tel. xx 228 3004661
Fax xx 228 3001454
e-mail ulrich.kowallik@bmvbw.bund.de


Ich denke die Antwort ist eindeutig und amtlich. Denn das BMVBW ist zuständig für die Wasserstrassen innerhalb der BRD.
Übrigens von der WSPO NRW habe ich eine ähnliche Antwort erhalten. Jedoch auch den Hinweis erhalten, dass für die genaue Gesetzestexte die Schiffahrtsämter zuständig wären. Also Anfrage ans Ministerium.


An dieser Stelle einen Dank an das Referat LS 26, insbesondere an Herrn Kowallik für die sicherlich sehr praxisbezogene Antwort.

Gruß Hans
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