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#1
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Hallo an die Experten
kann mir jemand sagen ob ich verpflichtet bin bei einer Namensänderung (zB Heirat) dieses im SBF ändern zu lassen. Ich hab mich schon beim DMYV erkundigt. Mir waren die Gebühren zu hoch. Ich muss ja immerhin dann 3 Führerscheine (SBF Binnen, SBF See und UBI) ändern lassen (Wenn ich die jetzt ständig nutzen würde, würde ich dies selbstverständlich ändern lassen, aber ich brauch die leider nur noch einmal im Jahr in Kroatien). Aber jetzt wurde mir mitgeteilt dass ich dazu verpflichtet wäre. Aber ich muss ja noch nicht mal zwingend meinen Autoführerschein ändern lassen und den brauch ich ja jeden Tag. Kann mir jemand helfen?
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Wenn du tot bist, dann weißt du nicht, dass du tot bist. - Für dein Umfeld ist es aber hart. - Genauso ist es wenn du doof bist. ![]() Gruß Manu(ela) Schlauchbootfahren - die zweitschönste Art Benzin zu verbrennen Unsere Gummiyacht
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