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Alt 04.05.2016, 15:41
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Ferdi, dass das teilweise sinnbefreit ist bleibt unstrittig. Ich werde demnächst bei einer Gesellschaft bei der Überarbeitung der Bedingungen sogar dabei sein. Ich schließe mein Boot am Steg auch an und werde teilweise dafür belächelt. Es steht bei manchen Gesellschaften konkret in den Bedingungen z.B. 5mm Kette, Stahlseil bzw, anderen zertifizierten Diebstahlsicherungen (das ist mir persönlch lieber, da ich weiß woran ich bin) bei anderen Gesellschaften ist es schwammiger beschrieben, so z.B. das Boot ist gegen "einfache Wegnahme" zu sichern, meint das Gleiche, gibt im Schadensfall jedoch mehr Auslegungsmöglichkeiten. Ich will auch nicht über Sinn und Unsinn mancher Bestimmungen streiten, wollte nur darauf aufmerksam machen um eventuellen Problemen vorbeugen zu helfen.
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Emil (04.05.2016), LianeundBernd (04.05.2016), Wilma (05.05.2016)
 

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