Die IMO (International Maritime Organisation) hat ab dem 1. Dezember 2004 für die nördliche Adria Verkehrstrennungsgebiete, eine Sicherheitszone und ein Gebiet mit Schifffahrtsbeschränkungen festgelegt.
Dieses Gebiet beginnen nördlich von 43° 49,65' N mit einer Sicherheitszone, wo sich die Verkehrswege teilen, setzt sich dann nach Norden mit einem zentralen "Gebiet mit Schifffahrtsbeschränkungen" (Area to be Avoided) und weiter mit getrennten Verkehrswegen in Richtung Koper, Triest, Monfalcone und Venedig fort (siehe Karte). Im Golf von Triest sind weitere Trennungsgebiete vorgeschrieben.
Die 'Area to be avoided', in der sich Bohrtürme und die entsprechenden Ölleitungen befinden, gilt nur für Schiffe über 200 gross tonnage (BRT).
Die Sportschifffahrt ist von den neuen Vorschriften nach Auskunft des BSH nur dann berührt, wenn die allgemeinen Regeln für Verkehrstrennungsgebiete (siehe Kollisionsverhütungsregeln Regel 10 KVR) betroffen sind.
Die Koordinaten der jeweiligen Eckpunkte sind in den britischen Notices to Mariners, Ausgabe 36/04, Nr. 4009, oder den Nachrichten für Seefahrer, Ausgabe 37/04 abgedruckt.
Hier eine Karte:
Adria