Ab 2005 schreibt die neue EU-Richtlinie 2003/44/EG für alle Mitgliedsstaaten neue Abgas- und Geräuschgrenzwerte für Sportboote und Wassermotorräder vor. Die neuen Grenzwerte gelten für:
Selbstzündungs- und Viertakt-Fremdzündungsmotoren ab dem 01.01.2006
Motoren mit Zweitakt-Fremdzündungsmotoren ab dem 01.01.2007
Laut EU-Richtlinie bestehen für Zweitaktmotoren neue Abgasvorschriften, aber kein generelles Fahrverbot. Die derzeitig angebotenen Zweitaktmotoren, die die neuen Grenzwerte überschreiten, können noch bis zum 31.12.2006 in Verkehr gebracht bzw. in Betrieb genommen werden und auch nach dem 31.12.2006 weiterhin benutzt werden.
Ab dem 1.1.2007 müssen dann
alle Neufahrzeuge die geltenden Grenzwerte der EU-Richtlinie einhalten.