![]() |
| Forum | Forumsartikel | Bilder / Alben | Forumsregeln | Mitteilungen und Fragen | Tools | Links | Heutige Beiträge |
|
|||||||
| Zulassung / Versicherung / Führerschein Bootsanmeldungen, Versicherungen und alles zu Führerscheinen |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Hallo Leute,
ich habe da mal eine Frage. Natürlich habe ich die Suche bemüht, aber keine konkrete Antwort auf meine Frage gefunden. Also die Konstelation ist so: 290cm Schlauchboot mit Festrumpf max. Motorleistung 8PS. Es sind drauf 10PS 2 Takter. Das boot wird als Beiboot für die Yacht in der Türkei benutzt. Dass kein Versicherungsschutz für das Schlauchi besteht, denk ich mir. Das Gewicht des Außenborders auf den Spiegel dürfte auch kein Problem sein, da es ein 35kg 2 Takter ist. Es ist kein max. Gewicht angegeben, wobei diese bei anderen Herstellern bei ca 50kg liegt und ein moderne 8PS 4takter wiegt auch ca 35-40kg. Nur was passiert, wenn die Küstenwache kontrolliert? Ich sehe zwar oft in der Türkei kleine Schlauchis mit zu großem Motor. Ein Bootsverkäufer hatte einem bekannten einem 250cm schlauchi was für 6ps zugelassen war mit 8ps verkauft. Sehen die das in der Türkei nicht so eng? Dennoch frage ich mich, was passiert wenn man als deutscher erwischt wird. 20,- oder Knast? übrigens weiß einer wie die max. motorleisung für ein schlauchboot ermittelt wird? Mich irritiert nämlich folgendes: 4 boote von der selben Firma. Ribs in der Größe 270 und 290 dürfen 8PS. Die Boote mit Luftkiel in 270 und 290 dürfen 10PS. Ich hätte es eig. andersrum erwartet. Saydem |
| Lesezeichen |
|
|