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| Bootfahren in der Praxis Tips für die Praxis des Bootfahrens |
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#1
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Hi
Könnt ihr mir sagen bis zu welcher Größe man ungefähr noch ein Boot auf einem Trailer in eine normale Garage bringt? |
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#2
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wiking komet gt steht bei mir in Garage
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#3
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Hallo Andi,
was ist den eine Normgarage? Fertiggaragen bekommst du ab 180 cm breite , das ist auch Norm. In der Regel sind die Garagen 230 - 250 cm breit. Meine ist 200 cm breit und da bekomme ich den Nelbach 550 rein , der Trailer ist 180 cm breit und inkl. Lichtleiste 575 cm lang. Mein Boot ist mit 370 cm Länge angegeben , auf den Trailer würde aber auch noch eins problemlos mit 420 cm passen. Gruß Udo |
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#4
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Hallo Andi!
Kommt darauf an, welche Maße die Garage hat, da der Begriff "Norm" in der bestehenden "Baulandschaft" ziemlich zu vergessen ist. Anhand konkreter Maße kann man sicher leichter raten. Ein wichtiger Parameter ist auch die "Einfüll-Öffnung, sprich das Tor-Maß, da die riesigtste Halle nicht viel bringt, wenn sich zum Ein- und Ausfahren höchstens ein Fiat Panda ausgeht. Auch die Gegebenheiten vor der Garage sind nicht zu vernachlässigen, da man ja immer auch Platz zum Rangieren benötigt. Also pack mal das Rollmeter aus! Meinungen gibts dann sicher auch noch genug.
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Liebe Grüsse und allzeit gute Fahrt!!! Dein/Euer Manfred__________________________________________________ Dummheit ist eine grassierende Seuche! Wer achtlos, blind und unbedacht durchs Leben geht, wird gnadenlos von ihr heimgesucht. Sie ist farb- und geruchlos, tut LEIDER nicht weh und ein wirksamer Imfstoff ist nicht in Sicht!!! Die schlimmsten Geisseln der Menschheit sind Neid, Missgunst, Intoleranz und Egoismus! |
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#5
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... und nicht zu vergessen die Höhe des Garagentors!
Mit dem Gerätebügel kommt man schnell über 2m - häufig ist schon bei 190 Schluss Gruß Helge |
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#6
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Zitat:
Hallo Ich bin ja auch auf der suche nach etwas neuem!! Max grösse 4,8m Lang und 2,15m Breit passt bei mir in die Garage rein. Garage ist 5,65mx2,6m ( Tor 2,30Breit und 1,90 Hoch )
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Gruß Stefan |
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#7
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Hi,
meine Fertiggarage ist nur 5,30 m lang. Mein Boot mit 4,40m Länge, mit Lichtleiste und AB passt gerade so herein. Gruß Frank
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IBIS II mit Tohatsu 18 PS 2takt L 8.34.19 B 49.28.30 |
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#8
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Hallo Andi,
mein Zodiac paßt gerade noch in eine normale Garage. Nehme mal an, dass Boote, die für den Harbeck 450 geeignet sind auch in eine "normale" Garage passen.
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Viele Grüße Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: www.fsd-info.de. Bei Interesse bitte PN an mich! Wir suchen noch Mitglieder!
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#9
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Hallo Andi,
das kommt ganz auf den Trailer an. Mein Dorado ist mit Trailer fast 6m lang (gemesen vom AH-Kopf bis Ende Lichtleiste). Das paßt nicht mehr in eine 'normale' Garage. Klar würde der Dorado auch auf nen kleineren Trailer passen, war aber so dabei und nur wegen Garage einen anderen kaufen - nö! Je länger der Hänger, desto besser die Fahreigenschaften. |
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#10
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Zitat:
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Gruss Michael |
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#11
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Zitat:
Man kann auf der Deichsel auch noch Kleinkram-Kiste befestigen, sowie andere Sportgeräte (Fahrräder) transportieren. Meine Deichsel ist leider recht kurz (dafür passt das Boot aber noch in die "Garage") - so musste ich die blöde Erfahrung machen, wenn man am WoMo (oder PKW) noch einen Heck-Fahrradhalter hat, dann stößt dieser, spätestens in Kurven, gegen den Bug oder die Winde vom Trailer! Gruß Helge |
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#12
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Zitat:
) das darf man nicht Ansonsten stimmts schon, da ist noch massig Platz. |
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#13
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Zitat:
Meine Kenntnis ist: Die grüne Zulassung besagt lediglich "Sportanhänger" zum Transport von Sportgeräten. Es heißt nicht, dass diese nicht verschieden sein dürfen. Eine Werkzeugkiste, die für den Trailer oder das Sportgerät benötigtes Zubehör enthält, kann sicherlich keine Gegenargumente liefern - Ersatzrad oder Abdeckplane vom Boot sind ja auch keine Sportgeräte So, und nun schlagt mich Gruß Helge |
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#14
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Ich hoffe, daß dies nun nicht zu sehr Off Topic wird. Irgendwie gehörts aber doch zum Thema Anhängerlänge
Wegen dem Thema Fahrrad auf einem grünen Trailer war ich vorhin mal auf der örtlichen Polizeiinspektion. Meine konkrete Frage, ob ich ein Fahrrad mit meinem Trailer zusätzlich zum Boot befördern darf konnte nicht eindeutig bejaht oder verneint werden. Zwei Polizisten wälzten etwa 15 Minuten irgendwelche dicke Bücher und stellten eindeutig eine zweck gebundene Nutzung für Sportgeräte fest. Ob nun ein Fahrrad ein Sportgerät ist und wenn JA, ob dieses dann auf dem 'Anhänger für Sportgeräte' (so steht in meinem Fahrzeugschein) transportiert werden darf, konnte mir letztendlich nicht gesagt oder versichert werden. Einer der beiden stellt richtigerweise fest, daß nirgends etwas von 'nur für Boote' oder ähnliches steht. Er ist sich aber nicht sicher, ob alle seiner Kollegen dies auch so interpretieren. Seiner Meinung nach soll ich bei der Zulassungsstelle anrufen und den Sachverhalt dort klären lassen. Wichtig sei auf jeden Fall eine schriftliche Bestätigung mit Stempel. Werde mich morgen mal dort informieren. |
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#15
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So, nun zum letzen mal das Thema Fahrrad aufm Trailer:
Diese Antwort bekamm ich heute von Schwaiger, Helmut [Helmut.Schwaiger@lra-a.bayern.de] per E-Mail: Zitat:
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