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Bootfahren in der Praxis Tips für die Praxis des Bootfahrens

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  #1  
Alt 18.09.2006, 08:41
Kleinandi
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Standard Max. Bootsgröse Normgarage?

Hi
Könnt ihr mir sagen bis zu welcher Größe man ungefähr noch ein Boot auf einem Trailer in eine normale Garage bringt?
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  #2  
Alt 18.09.2006, 09:17
Dachs Dachs ist offline
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Standard req

wiking komet gt steht bei mir in Garage
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  #3  
Alt 18.09.2006, 09:18
Benutzerbild von Udo
Udo Udo ist offline
Leukermeerbewohner
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Hallo Andi,
was ist den eine Normgarage?
Fertiggaragen bekommst du ab 180 cm breite , das ist auch Norm.
In der Regel sind die Garagen 230 - 250 cm breit.
Meine ist 200 cm breit und da bekomme ich den Nelbach 550 rein , der Trailer ist 180 cm breit und inkl. Lichtleiste 575 cm lang.
Mein Boot ist mit 370 cm Länge angegeben , auf den Trailer würde aber auch noch eins problemlos mit 420 cm passen.
Gruß Udo
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  #4  
Alt 18.09.2006, 09:37
Benutzerbild von N8falke
N8falke N8falke ist offline
"Käpt'n" auf´m Trockenen
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Hallo Andi!
Kommt darauf an, welche Maße die Garage hat, da der Begriff "Norm" in der bestehenden "Baulandschaft" ziemlich zu vergessen ist. Anhand konkreter Maße kann man sicher leichter raten.

Ein wichtiger Parameter ist auch die "Einfüll-Öffnung, sprich das Tor-Maß, da die riesigtste Halle nicht viel bringt, wenn sich zum Ein- und Ausfahren höchstens ein Fiat Panda ausgeht.

Auch die Gegebenheiten vor der Garage sind nicht zu vernachlässigen, da man ja immer auch Platz zum Rangieren benötigt.

Also pack mal das Rollmeter aus! Meinungen gibts dann sicher auch noch genug.
__________________
Liebe Grüsse und allzeit gute Fahrt!!!
Dein/Euer Manfred
__________________________________________________
Dummheit ist eine grassierende Seuche! Wer achtlos, blind und unbedacht durchs Leben geht,
wird gnadenlos von ihr heimgesucht. Sie ist farb- und geruchlos, tut LEIDER nicht weh und
ein wirksamer Imfstoff ist nicht in Sicht!!!


Die schlimmsten Geisseln der Menschheit sind Neid, Missgunst, Intoleranz und Egoismus!

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  #5  
Alt 18.09.2006, 11:59
Helge
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... und nicht zu vergessen die Höhe des Garagentors!
Mit dem Gerätebügel kommt man schnell über 2m - häufig ist schon bei 190 Schluss

Gruß Helge
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  #6  
Alt 18.09.2006, 12:10
stebn stebn ist offline
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Zitat:
Zitat von Kleinandi
Hi
Könnt ihr mir sagen bis zu welcher Größe man ungefähr noch ein Boot auf einem Trailer in eine normale Garage bringt?

Hallo
Ich bin ja auch auf der suche nach etwas neuem!! Max grösse 4,8m Lang und 2,15m Breit passt bei mir in die Garage rein.
Garage ist 5,65mx2,6m ( Tor 2,30Breit und 1,90 Hoch )
__________________
Gruß Stefan
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  #7  
Alt 18.09.2006, 14:09
69fpit 69fpit ist offline
Plaste Schleicher
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Hi,
meine Fertiggarage ist nur 5,30 m lang. Mein Boot mit 4,40m Länge, mit Lichtleiste und AB passt gerade so herein.

Gruß

Frank
__________________
IBIS II mit Tohatsu 18 PS 2takt
L 8.34.19 B 49.28.30
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  #8  
Alt 18.09.2006, 18:01
thball thball ist offline
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Hallo Andi,

mein Zodiac paßt gerade noch in eine normale Garage. Nehme mal an, dass Boote, die für den Harbeck 450 geeignet sind auch in eine "normale" Garage passen.
__________________
Viele Grüße
Tom

Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
Infos: www.fsd-info.de. Bei Interesse bitte PN an mich!
Wir suchen noch Mitglieder!
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  #9  
Alt 18.09.2006, 19:16
wusel666
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Hallo Andi,

das kommt ganz auf den Trailer an.

Mein Dorado ist mit Trailer fast 6m lang (gemesen vom AH-Kopf bis Ende Lichtleiste). Das paßt nicht mehr in eine 'normale' Garage.
Klar würde der Dorado auch auf nen kleineren Trailer passen, war aber so dabei und nur wegen Garage einen anderen kaufen - nö!
Je länger der Hänger, desto besser die Fahreigenschaften.
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  #10  
Alt 18.09.2006, 19:20
Benutzerbild von NiceSound
NiceSound NiceSound ist offline
Maasmensch
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Zitat:
Zitat von Helge
... und nicht zu vergessen die Höhe des Garagentors!
Mit dem Gerätebügel kommt man schnell über 2m - häufig ist schon bei 190 Schluss
Habe auch ein Rolltor das sowohl die Breite wie auch die Höhe begrenzt. Also jedesmal Geräteträger umlegen. Aber was ich nicht bedacht hatte - das Rolltor (von oben runter) begrenzt auch die Länge durch den Fallwinkel. Dann stößt es gegen den Windenstand - gleichwohl die Länge paßt. Mein Boot darf also max. 4.2m werden um noch mit Trailer in eine 5,1m Garage zu paßen.
__________________
Gruss
Michael
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  #11  
Alt 19.09.2006, 08:52
Helge
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Zitat:
Zitat von wusel666
....
Je länger der Hänger, desto besser die Fahreigenschaften.
... und nicht nur solchen Vorteil hat man:

Man kann auf der Deichsel auch noch Kleinkram-Kiste befestigen, sowie andere Sportgeräte (Fahrräder) transportieren.

Meine Deichsel ist leider recht kurz (dafür passt das Boot aber noch in die "Garage") - so musste ich die blöde Erfahrung machen, wenn man am WoMo (oder PKW) noch einen Heck-Fahrradhalter hat, dann stößt dieser, spätestens in Kurven, gegen den Bug oder die Winde vom Trailer!

Gruß Helge
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  #12  
Alt 19.09.2006, 19:40
wusel666
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Zitat:
Zitat von Helge
... sowie andere Sportgeräte (Fahrräder) transportieren ...
Gilt das auch für meinen 'grünen' Trailer??? Ich glaube (Glauben heißt nicht wissen ) das darf man nicht

Ansonsten stimmts schon, da ist noch massig Platz.
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  #13  
Alt 20.09.2006, 08:31
Helge
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Zitat:
Zitat von wusel666
Gilt das auch für meinen 'grünen' Trailer??? Ich glaube (Glauben heißt nicht wissen ) das darf man nicht

Ansonsten stimmts schon, da ist noch massig Platz.
Deine Bedenken sind korrekt - es gibt darüber bereits einige Beiträge im Forum - wo sind'se nur .. ich glaube hier
Meine Kenntnis ist: Die grüne Zulassung besagt lediglich "Sportanhänger" zum Transport von Sportgeräten. Es heißt nicht, dass diese nicht verschieden sein dürfen. Eine Werkzeugkiste, die für den Trailer oder das Sportgerät benötigtes Zubehör enthält, kann sicherlich keine Gegenargumente liefern - Ersatzrad oder Abdeckplane vom Boot sind ja auch keine Sportgeräte

So, und nun schlagt mich

Gruß Helge
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  #14  
Alt 20.09.2006, 18:22
wusel666
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Ich hoffe, daß dies nun nicht zu sehr Off Topic wird. Irgendwie gehörts aber doch zum Thema Anhängerlänge

Wegen dem Thema Fahrrad auf einem grünen Trailer war ich vorhin mal auf der örtlichen Polizeiinspektion.

Meine konkrete Frage, ob ich ein Fahrrad mit meinem Trailer zusätzlich zum Boot befördern darf konnte nicht eindeutig bejaht oder verneint werden.

Zwei Polizisten wälzten etwa 15 Minuten irgendwelche dicke Bücher und stellten eindeutig eine zweck gebundene Nutzung für Sportgeräte fest. Ob nun ein Fahrrad ein Sportgerät ist und wenn JA, ob dieses dann auf dem 'Anhänger für Sportgeräte' (so steht in meinem Fahrzeugschein) transportiert werden darf, konnte mir letztendlich nicht gesagt oder versichert werden.

Einer der beiden stellt richtigerweise fest, daß nirgends etwas von 'nur für Boote' oder ähnliches steht. Er ist sich aber nicht sicher, ob alle seiner Kollegen dies auch so interpretieren.
Seiner Meinung nach soll ich bei der Zulassungsstelle anrufen und den Sachverhalt dort klären lassen. Wichtig sei auf jeden Fall eine schriftliche Bestätigung mit Stempel.

Werde mich morgen mal dort informieren.
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  #15  
Alt 21.09.2006, 22:26
wusel666
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So, nun zum letzen mal das Thema Fahrrad aufm Trailer:

Diese Antwort bekamm ich heute von

Schwaiger, Helmut [Helmut.Schwaiger@lra-a.bayern.de]

per E-Mail:

Zitat:
falls sich die Fahrräder im Boot befinden, steht unserer Meinung nach dieser Beförderung nichts entgegen.
Sehr geehrter Herr Werner,

Mit freundlichen Grüßen
Schwaiger


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:[mailto:werner.th at gmx.de]
Gesendet: Donnerstag, 21. September 2006 15:21
An: Kfz-Zulassung
Betreff: Beförderung von Fahrrädern


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Trailer mit einem grünem Kennzeichen und dieser ist im KFZ-Schein als 'Anhänger für Sportgeräte'
deklariert.
Dieser Trailer ist bedingt durch den Aufbau für den Transport eines Motorbootes geeignet. Es steht allerdings nicht
im Schein, daß die Zweckgebundenheit sich nur auf Boote bezieht. Nun möchte ich gerne wissen, ob ich mit meinem Trailer zusammen mit dem Boot ein oder mehrere Fahrräder
befördern darf. Selbstverständlich alles im Rahmen der zulässigen Nutzlast.

Für die Beantwortung im Vorraus schon mal ein herzliches Dankeschön.

Mit freundlichem Gruß

Th. Werner
86830 Schwabmünchen
Beachtlich: Frage um 15:21, Antwort um 15:47
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