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| Aussenbordmotoren Alles zum Thema Motoren, egal ob 2 oder 4-Takt |
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#1
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Hallo Leute,
ich habe den Beitrag von der Verkaufsanzeige gelöst. Wer den Zusammenhang erkennen möchte sollte auf die Verkaufsanzeige gehen. Hier können wir gerne weiter diskutieren, ohne das es der Verkaufsanzeige schadet. Danke für eurer Verständnis. Gruß Hans Zitat:
Hi, wie machst Du das denn mit dem Nachweis als Selbstbastler, wenn ich dich als Wapo kontrolliere und den Nachweis verlange. Von CE, Konformitätserklärung, Verkauf, Inverkehrbringen und so rede ich jetzt nicht, das steht hier an vielen Stellen in beiden Foren schon. Gruß Hans Geändert von daniels (27.12.2005 um 20:20 Uhr) |
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#2
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Zitat:
Ich traue mich gar nicht mehr mitzufahren, ich hab doch an meinem CE geprüften Titan nicht den richtigen Motor montiert. Wenn ich nun einen anderen Aufkleber auf den Motor mache krieg ich sicher einen dran wegen Urkundenfälschung oder so. Ich überlege schon ob ich einen CE geprüften Motor kaufen muss, da ich sowieso immer die erlaube Höchstgeschwindigkeit einhalte da man ja sonst die Uferböschung mit unseren schlauchbooten zerstört. Guck dir mal den Jürgen an. Auf seinem Erkennungsbild heizt er noch auf dem Kanal bei uns und kurze Zeit später bricht der Damm....... Gruß Stefan |
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#3
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man muß ja nicht unbedingt einen aufkleber am motor haben und
ein leistungsmessgerät haben die mehlmützen bestimmt nicht an bord.war nur solche idee.nicht daß das jemand macht. gruß lothar |
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#4
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Zitat:
Gewechselt wird beim Yamaha das Abgasrohr im Schaft die Vergaserdüse und die Kerzen. Der Rest des Notwendigen Materials sind Dichtungen. Also wenn die Wapo nicht einen Werkzeugkasten dabei hat, seh ich schwarz für die Jungs Anders schaut die Sache natürlich aus wenn man den Motor anschließend an den Umbau offiziell mit 8 PS zulassen will, dann führt kein Weg am Händler vorbei. Meiner Erfahrung nach sind aber "frisierte" 6er mehr wert als offizielle 8er...
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Alex aus dem Ösiland |
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#5
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Zitat:
, haben zwar keinen Leistungsmesser an Bord, aber eine Liste mit freigegebenen (führerscheinlosen) Motoren und Internetanschluss.Und wenn er/sie auf Deinen Motor 6,8,9 PS lese und Du er/sie erzählst es sind aber 5 PS an der Schraube, dann möchte er/sie ein Zertifikat/Bescheinigung sehen, ansonsten entscheidet sicher der WaPo Mann/Frau wer Recht hat. Meistens haben die auch die besseren Argumente. Stefan, keine Sorge möchte Dir keine Angst machen. Nur bin ich der Meinung, dass man es wissen sollte. Bekanntlicherweise schützt Nichtwissen nicht vor Strafe. Wenn man schon bastelt, dann sollte man sich halt nicht nur über den Preis informieren, sondern auch über mögliche Konsequenzen. Ist halt meine Meinung. Ich habe die Befürchtung , dass wir uns in 2006 kennenlernen und dann wirst Du sicherlich sehr schnell erkennen, dass ich nicht so schlimm bin. Ich zeige Dir dann auch etwas im Vertrauen. Gruß Hans |
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#6
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Zitat:
ich weiß nicht wie es bei Euch in A ist, aber bei uns gibt es eine offizielle Liste mit zugelassenen Motoren. Diese sind anhand der Typennummer identifizierbar. Wer also einen Motor von 6 auf 8 PS verändert und damit dann ohne Führerschein fährt hat Vergehen 1 begangen. Wer einen Motor technisch verändert und anschließend nicht die notwendigen Zertifizierung vornimmt begeht Vergehen 2. Das ist allerdings in A auch so. Egal ob die Jungs einen Werkstattwagen bei sich haben oder nicht. Die 2 PS wird man wirkungsweise sehen. Sonst würde ja keiner diesen Schritt tun. So dumm sind die WaPo auch nicht. Ich möchte auch wie oben geschrieben keine Angst verbreiten oder mit dem zeigefinger wedeln, sondern nur auf mögliche Konsequenzen hinweisen. Aber jetzt wieder zurück zum Verkauf des Motors. Der Motor wurde offiziell umgebaut und hat sicherlich entsprechende Papiere/Quittungen. Ist sicherlich ein guter Motor und der Preis ist bekannt. Damit beenden wir jetzt die Diskussion zu dem Thema und Interssierte melden sich bei "Heike". Der obige Satz hat sich hier erledigt, da eine Beitragstrennung stattgefunden hat. Gruß Hans Geändert von daniels (27.12.2005 um 20:22 Uhr) |
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#7
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@ hans
"mehlmützen" sollte nicht abwertend gemeint sein.wir haben sogar einen beamten der wasserschutzpolizei bei uns im club.der hat den ausdruck durchaus mit humor akzeptiertich habe da schon andere bezeichnungen gehört.also, es war nicht so bierernst gemeint. was die kontrollen der wapo betrifft,ich habe auch 1,9ps zuviel am spiegel und wurde kontrolliert:keine beanstandung ein anderes schlauchi hatte einen honda ,der schon führerscheinpflichtig war, am spiegel.sie hatten ne ps-zahl draufgeschrieben ,die es bei honda garnicht gibt.die folgende strafe gab es für"fahren ohne schein" aber nicht wegen urkundenfälschung. gruß lothar |
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#8
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Zitat:
ich habe die Mehlmütze auch nicht beleidigend empfunden. Bin ja keine . Urkundenpfählschung kann es ja nicht sein. Ich kann mir auf der Haube eine 100 malen. Aber genau was Du über den Hond Motor schreibst, ist das was ich meinte. So dumm sind die WaPo's nicht. So jetzt machen wir aber wirklich zu, denn es ist ein Verkaufsbeitrag. Vielleicht bastele ich auch gleich einen anderen Beitrag aus den Zusätzen. Gruß Hans |
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#9
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Zitat:
Hans!!!! was hast du bei deinem Benutzerbild auf dem Kopf?????------ eine Mehlmütze
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#10
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Harry,
verrate doch nicht alles. Das ich E-Techniker bin, ist doch nur so gesagt. In Wirklichkeit bin ich geheimer Ermittler im Bereich Wassersport der neuen gemeinsamen Polzeibehörde der Niederlande und der BRD. Aber jetzt nichts weiter verraten, sonst fliegt alles auf und ich muss wieder normale Streife auf dem Rhein machen. Gruß Hans
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#11
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Zitat:
Die "Typliste" gibts hier (zumindest offiziell) nicht, lediglich die Leistung im "Zulassungsschein" darf nicht mehr als 4,39 kW betragen. Die rechtliche Komponente des "frisieren" eines Motors setze ich als bekannt voraus, ich zweifle lediglich an der praktischen Wahrscheinlichkeit damit aufzufliegen. Extrembeispiele wie der Selva Naxos, der von 5 auf 15 PS aufzumachen ist mal ausgenommen. Aber bitte bitte liebe Kinder, nich nachmachen was der böse Onkel hier empfiehlt
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Alex aus dem Ösiland |
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#12
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Zitat:
jetzt wertest Du dich aber ab. Böser Onkel, nana. Das es geht, zu mindestens in D, siehst Du aber an obigem Beispiel. Der Rest ist Ermässungsspielraum des/der WaPoBeamten. Aber Du darfst gerne hier Tipps zum Entdrosseln geben, nur immer dahinterschreiben, dass es nach vielen Gesetzespunkten nicht unbedingt erlaubt ist. Dann bin ich auch zufrieden. Ich habe auch einen großen Ermässungsspielraum (Nachtrag: damit es keiner falsch versteht. Mache auch nicht immer nur das was erlaubt ist). Gruß Hans Geändert von daniels (28.12.2005 um 16:48 Uhr) |
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#13
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Zitat:
Ich glaube kaum, dass die WaSchPo bei ihren Kontrollen Spass daran hat, uns das Hobby einzuschränken. Sie tun ihre Pflicht und müssen Rechenschaft ablegen. Und deren Erfahrungen sagt, dass sie besonders ein Auge auf so kritische Bereiche wie 6PS-AB werfen müssen. Wir übertragen gewisse Verantwortung an die Versicherungen, indem wir sie freiwillig abschliessen - oder gesetzmässig nutzen müssen. Dafür verlangen diese dann, rechtmässig und konsequenterweise, als Gegenleistung nicht nur TEUROS, sondern auch die Befolgung von Paragraphen. Und die werden dann wieder erweitert und neu geschaffen, weil Richter sogenanntes Recht sprechen wollen. Und daraus entwickelt sich dann wiederum Umständliches wie die CE/Konformitätsbescheinigung usw. Dafür haftet dann wieder jemand anderes, und so dreht sich alles im Kreis... Allerdings entwickelt sich dabei auch eine gewaltige "Fliehkraft": Die Gesetze werden mehr, der Durchblick im aufwirbelnden Staub immer geringer. Wir müssen uns nicht wundern, wenn irgendwann wir die Wartung und Pflege der Motoren nicht mehr selber durchführen dürfen ohne entsprechender Fachkenntniss-Nachweise. Im gewerblichen Bereich ist das schon Usus. Gruß Helge
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#14
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Zitat:
Ich wollte ja nicht den "Verführer" zu strafbaren Handlungen spielen, sondern eigentlich nur die Preisgestaltung eines gebrauchten AB relativieren Übrigens kennt die Versicherungswirtschaft keinen Strafbegriff, alles was einklagbar ist (Prämienzahlung usw.) läuft unter dem Titel Rechtspflicht, der große Rest unter Obliegenheiten. Z.B. wäre das (wiederrechtliche) Entdrosseln eines Motor, sofern die Versicherung die Prämie in Klassen gestaffelt hat (z.B. 1-10kW) eine Obliegensheitsverletzung, die nur wenn ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und der Motorentdrossellung besteht, für die Schadensregulierung bedeutung hätte. Wichtig: das ist der rechtliche Standpunkt in A, obs in D genauso läuft
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Alex aus dem Ösiland |
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#15
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wenn du ohne FS mit einem größeren Motor fährst. Wetten, dass du da schon vor Gericht in Beweisnot im Falle eines Falles gerätst?
BTW: innerhalb der Schulung zum Schein wurde immer wieder erzählt, dass du beim Unfall ohne Schein, auch unter 5PS, immer ein wenig die Pappnase aufhast, weil erstmal vermutet wird, dass du die mit den Rechten und Pflichten eh nicht auskennst. Dann musst du beweisen, dass dem nicht so ist... |
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