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#1
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Hallo Freunde,
aufgrund einer Frage von Herbert in Peters Reisebericht hier mal etwas über den Geltungsbereich des SBF See. Dieser gilt in der drei Meilen Zone, außerhalb dieser läuft man Gefahr, den Versicherungsschutz zu verlieren. Hier aber nun eine Erklärung der Zonen anhand der deutschen Küstengewässern. ![]() Wie Ihr auf dem Bild seht liegen alle Inseln innerhalb der Seewärtigen Grenzen der Seeschiffahrtsstraßen. Damit ist gemeint, wenn eine Insel z.B. 6 sm von der Küste entfernt ist, werden die jeweils 3sm von der Küste bis zur Grenze und von dieser bis zur Küste der Insel zusammengefasst. Das heisst, liegt eine Insel z.B. 6sm vom Festland entfernt, fällt der komplette Raum dazwischen in die 3 Meilen Zone. weiterhin erstreckt sich diese dann bis 3 sm hinter die Insel. Das Wattenmeer der Nordsee, bildet auch eine Ausnahme. Am Beispiel Helgoland seht Ihr, wie das auf einer entfernten Insel aussieht. Denn um diese ist ein 3 Meilen Radius gezogen. Aber vom Festland kommt man an diesen nicht ran, so dass man sich zwar noch in deutschen Hoheitsgewässern befindet, 12sm, nicht aber im Bereich der Seeschiffahrtsstrassen. Hier ist der SBF See, versicherungstechnisch nicht mehr gültig, deswegen vorher mit der Versicherung abklären, das dieses Gebiet befahren wird. Rechtlich gesehen "braucht" man hier den SKS (Sportküstenschifferschein), diese ist zwar freiwillig, gibt aber die nötige Rechtssicherheit um nach Helgoland zu fahren, da in der 12 Meilen Zone gültig. Wie das ganze jetzt in den Kornaten aussieht, weiss ich nicht, da müsste man mal nachsehen. Ich hoffe das war verständlich
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Gruß Michael |
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