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| Aussenbordmotoren Alles zum Thema Motoren, egal ob 2 oder 4-Takt |
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#1
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Ab 2005 schreibt die neue EU-Richtlinie 2003/44/EG für alle Mitgliedsstaaten neue Abgas- und Geräuschgrenzwerte für Sportboote und Wassermotorräder vor. Die neuen Grenzwerte gelten für:
Selbstzündungs- und Viertakt-Fremdzündungsmotoren ab dem 01.01.2006 Motoren mit Zweitakt-Fremdzündungsmotoren ab dem 01.01.2007 Laut EU-Richtlinie bestehen für Zweitaktmotoren neue Abgasvorschriften, aber kein generelles Fahrverbot. Die derzeitig angebotenen Zweitaktmotoren, die die neuen Grenzwerte überschreiten, können noch bis zum 31.12.2006 in Verkehr gebracht bzw. in Betrieb genommen werden und auch nach dem 31.12.2006 weiterhin benutzt werden. Ab dem 1.1.2007 müssen dann alle Neufahrzeuge die geltenden Grenzwerte der EU-Richtlinie einhalten.
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Gruß Michael |
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#2
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Zitat:
Deutschland ist bei der Umsetzung chronisch langsam. Zur Zeit wird gerade die Biotechnologie-Richtlinie umgesetzt, was nach EU-Vorgabe eigentlich bis 2002 hätte erfolgen müssen. Es bleibt also abzuwarten, wann und wie der deutsche Gesetzgeber handelt. Zitat:
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#3
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Habe noch ein bisschen nachgelesen. Hier ein paar Kommentare zur EU-Richtlinie (natürlich ohne Gewähr). Wen es im Detail interessiert, die Richtlinie findet sich hier.
Mal abwarten wie das wird. |
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#4
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Guten Morgen Zusammen,
im Rahmen der EU-Maschinenrichtlinie und der Neunten Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz gilt die CE Zeichnung sogar bereits ab 1995. Sollte Ihr also Veränderung an den AB's vornehmen und dann anschließend verkaufen, dann denkt sicherheitshalber an Herstellererklärungen von den Zulieferer der "Veränderung". Man denke da zum Beispiel an das Wechseln eines Prob's. CE Zertifizierung erlischt, wenn man den Serienprob entfernt. Kann also nur die Herstellererklärung vom Probhersteller helfen. Macht es eine Firma, dann muß sie die Neuzertifizierung vornehmen. Mehr Info`s findet man in der Sportboote-Verordnung und in der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten 98/37/EG. Gruß Hans |
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#5
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sorry Hans,
aber das mit den Propellern, das kann ich nicht ganz glauben. Ein Propeller ist ja kein integrativer Bestandteil eines Aussenbordmotors. Den muss man zum Teil ja allein schon wegen der Beladung wechseln. Also, wegen eines Props braucht sich sicher keiner irgendwelche Sorgen zu machen, dass sein AB nicht mehr verwendet werden darf beim Verkaufen. manche AB-Motoren werden ja sogar ohne Prop geliefert. Der Propeller bzw. dessen Dimension steht auch in keinerlei Zulassungspapieren oder so. Einzig und allein der Durchmesser kann begrenzt und definiert sein, sicher aber nicht die Dimension sein.
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lg Ferdi ![]() Boot-loser Admin
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#6
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Zitat:
eine CE Zertifizierung bezieht sich immer auf den Auslieferungszustand. Kein Prob dran, hat der Hersteller auch nur ohne Prob zertifiziert. Machst Du einen Ersatzprob dran, der zum Beispiel schriftlich vom Hersteller empfohlen wird, dann ändert das an CE auch nichts. Denn die landsprachige Bedienungsanleitung ist Bestandteil der Zertifizierung. Machst Du einen anderen Prob dran, dann erlöscht die CE Zertifizierung. Denn für deine Änderung kann der ursprüngliche Hersteller ja keine Verantwortung übernehmen und würde es auch nicht tun. Machst Du die Änderung für Dich als Privatmann, ist das ja auch okay. Denn CE gilt ja für das Handeln und in Verkehr bringen, sowie für den gewerblichen Bereich ( Betriebssicherheitsverordnung). Deshalb soltest Du dich als Privatmann in jedem Falle eine Herstellererklärung vom z.B. Prob Hersteller geben, lassen. Denn darin erklärt er das Prob 1 mit Motor 2 keine Gefährdung darstellen kann und macht damit eine Erweiterung der bisherigen CE Zertifizierung. Ändert jemand (z.B.eine Firma) jedoch gravierend, dann muß er sogar neu zertifzieren. Verkaufst Du es oder bringst es in "Verkehr", sieht die Welt ganz anders aus. Keine Sorge ich und auch nicht die BRD haben das Gesetz gemacht, sondern EG Recht. Allerdings ist die Betriebssicherheitsverordnung, die Maschinenverordnung und ......... eine endlose Geschichte. Kurz gesagt: Änderst Du etwas an einem zertifizierten Teil wie den Außenborder, sprich Du veränderst den Herstellungs- und Auslieferungzustand, solltest Du wissen, das Du damit die CE Zertifizierung eigentlich aufhebst. Übrigens gilt das auch bei In Verkehr bringen, aus Länder die nicht Mitglied des Europäischen Rates/Parlament kommen. Gruß Hans Geändert von daniels (05.01.2005 um 10:33 Uhr) |
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