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#1
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Hallo Bootsfreunde,
aus der Zeitschrift "Wassersport" des DMYV erfuhr ich, dass die Binnenvaartpolitiereglement der Niederlande sich geändert hat. Seit dem 01.11.04 ist diese geänderte Version in Kraft. Die wichtigsten Änderungen beziehen sich wohl auf Charterschiffe kürzer 20 Meter, den Schleppbooten kürzer 20 Meter und den Fischereischiffen. Es hat wohl auch ein paar Änderungen zur Beleuchtung und Vorfahrtsregelung gegeben. Aber diesen gelten wohl überwiegend für die Berufsschifffahrt und den Größeren. Jeder Bootsfahrer muss das neue Binnenvaartreglement, das im Wateralmanak Teil 1 des ANWB aufgeführt ist, an Bord haben. Inzwischen ist es auch möglich, den Text auf dem Bordcomputer gespeichert oder auf CD-Rom zu haben. Voraussetzung ist, dass der Text, der Wasserschutzpolizei innerhalb kürzester Zeit gezeigt werden kann. Ich werde mich einmal schlau machen, ob es diese auch als handliche Taschenbuchausgabe gibt und berichte dann hier wieder. Gruß Hans
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#2
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Hallo Hans,
gilt das auch für Freizeitboote oder nur wie oben geschrieben für Charterboote? Ich hab das mal in die "Papierkramecke" verschoben
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Gruß Michael |
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#3
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Hallo Michael,
habe auch lange überlegt, wo ich es hinschreibe. Bislang habe ich noch keine weiterführenden Informationen gefunden. Suche aber fleißig, da ich ja vielleicht selber ein Betroffener bin. Einen kleinen Hinweis fand ich unter: http://www.anwb.nl/servlet/ContentSe...=1101965652438 Wenn Info's gefunden sind, lege ich sie hier ab. Gruß Hans |
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#4
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Hi Hans,
da braucht du den (ANWB) Wateralmanak teil 1, darin steht das BPR (Binenvaart Politie Regelement) In Ausgabe 2005 steht da das geänderte BPR Gruß, Frank
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.. Ein Tag nicht geklebt, ist wie ein Tag nicht gelebt.... ------------------------------------------------------ ... wer bei mir im Text Schreibfehler findet, darf sie gleich behalten... ------------------------------------------------------ www.schlauchbootreparatur.de |
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#5
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Hi Frank,
das war ja das Teil was ich schon fand. Allerdings kostenpflichtig und groß (dick). Ich suche noch eine preiswerte Lösung in klein. Am besten Download für uns. Vom Alten hatte ich eins gefunden. Vielleicht machen ja die NRW Wasserpolizisten wieder etwas auch in alt-germanisch . Die hatten ja bislang eins in übersetzter Form. Hast Du eigentlich eine Erfahrung, ob das Teil wirklich auch bei Kleinfahrzeugen (so wie unsere) dabei sein muß. Bislang hatte ich so eine ausgedruckte sache, ganz unten in der Werkzeug- u. Notfallkiste. Mehr als Bodenablage. Gruß Hans |
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#6
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Hi Hans,
es war so das offene Boote die nicht mitführen brauchten (wo sollen die sowas auch verstauen).. Werde mal mein Bruder Fragen... sitz ja fast an der Quelle Frank
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