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Zulassung / Versicherung / Führerschein Bootsanmeldungen, Versicherungen und alles zu Führerscheinen

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  #1  
Alt 16.07.2010, 17:14
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Standard Mindestalter Bootfahren

Jch habe da mal eine Frage, die oben erwähntes Thema betrifft. Mein Sohn, 10 Jahre, fährt wahnsinnig gerne mit Ruderboot oder auch mal mit unserem Schlauchboot. Dann hat er den 5 PS (führerscheinfreien Motor dran).

Meine konkrete Frage lautet:

Gibt es ein Mindestalter, ab wann man mit einem führerscheinfreien Motor fahren darf ?

Und nein, ich bin nicht zu faul die Suchfunktion zu benutzen. Habe ich gemacht, viele interessante Sachen gelesen, mir PDF-Dokumente abgespeichert, oft geschmunzelt, aber eben keine Antwort auf meine Frage gefunden. Vielleicht kann ja jemand mal kurz und knapp antworten.

Vielen Dank
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netten Gruß aus Berlin,

Jörg



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von Ulrich Wickert
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  #2  
Alt 16.07.2010, 17:22
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Unter 16 darf er normalerweise garnix, nochnichtmal die Pinne festhalten wenn du dabei bist
Die einzige möglichkeit das zu umgehen ist über den DMYV für den Rennsport oder bei einigen Vereinen, aber so genau weiß ich das dann auch nicht

Ich denke aber das da schon mal ein Auge zugedrückt wird wenn du in der Nähe bist und dein Sohn entsprechen ausgestattet ist (Qickstop und Schwimmweste)
Gregors sohn ist ja auch in Hamburg mit einem 5 ps ler unterwegs gewesen, steht hier irgendwo auch noch ein Bericht.
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Joerg (16.07.2010)
  #3  
Alt 16.07.2010, 17:26
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sechzehn
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Joerg (16.07.2010)
  #4  
Alt 16.07.2010, 17:35
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Zitat:
Zitat von Grauer Bär Beitrag anzeigen
sechzehn
Das ging ja fix mit den Antworten, aber wo steht das geschrieben ?

Sollte vielleicht noch dazu sagen, dass es nicht um Binnenwasserstraßen geht, denn da hatte ich auch was gefunden mit 16 Jahren und Ausnahmeregelungen über Sportverband.
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netten Gruß aus Berlin,

Jörg



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von Ulrich Wickert
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  #5  
Alt 16.07.2010, 17:53
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Zitat:
Zitat von jannijan Beitrag anzeigen
aber wo steht das geschrieben ?

Sollte vielleicht noch dazu sagen, dass es nicht um Binnenwasserstraßen geht, denn da hatte ich auch was gefunden mit 16 Jahren und Ausnahmeregelungen über Sportverband.
Wenn es nicht um Binnen geht gilt die hier:

http://www.buzer.de/gesetz/4710/a65445.htm

Zitat:
§ 2 Eignung und Befähigung

1 Gesetz verweist aus 6 Artikeln auf § 2

(1) Eine Fahrerlaubnis kann erhalten, wer

1. das 16. Lebensjahr vollendet hat,

2. körperlich und geistig zum Führen eines Sportbootes tauglich und auf Grund seines Verhaltens im Verkehr als zuverlässig anzusehen ist und

3. seine Befähigung zum Führen eines Sportbootes nachgewiesen hat.

Bewerber, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bedürfen der schriftlichen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Das bedeutet, das wenn er noch keine "vollen" 16 ist, ist er nicht geeignet



Die Krux ist jetzt, was mit führerscheinfreien Booten ist, ob da auch die 16 als Mindestalter gelten
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Gruß

Michael
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Joerg (16.07.2010)
  #6  
Alt 16.07.2010, 18:07
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Zitat:
Zitat von Quack der bruchpilot Beitrag anzeigen
Unter 16 darf er normalerweise garnix, nochnichtmal die Pinne festhalten wenn du dabei bist
.
Sowas solltest Du mal hier in Norwegen erzæhlen.... Viele Kinder kønnen schon mit dem Boot um,bevor sie Fahrrad fahren kønnen.....

0-16 år
Det finnes ingen nedre aldersgrense for å kjøre båt. Fra du kan sitte oppreist og holde i en rorkult til du fyller 16 år kan du føre en båt som skal oppfylle tre betingelser:
- inntil 8 meters lengde
- inntil 10 hk motor
- inntil 10 knops toppfart.


0-16 Jahre
Es gibt keine untere Altersgrenze für den Betrieb des Bootes. Von da an,wo du aufrecht sitzen kannst , bis du 16 bist,kannst du ein Boot, dass die drei Bedingungen erfüllt, fahren und das sind:
- Bis zu 8 Meter Länge
- Bis zu 10 PS-Motor
- Bis zu 10 Knoten Höchstgeschwindigkeit.

Over 16 år
Er du over 16 år kan du kjøre mye rart. Det finnes kun èn begrensning: Båten må være maks 15 meter lang.

Ueber 16
Bist du über 16 kannst Du vieles fahren. Es gibt nur eine Einschränkung: Das Boot darf maximal 15 Meter lang sein.

Hach,wir haben es schon gut hier.....
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Joerg (16.07.2010)
  #7  
Alt 16.07.2010, 18:13
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Zitat:
Zitat von Michel Beitrag anzeigen

Die Krux ist jetzt, was mit führerscheinfreien Booten ist, ob da auch die 16 als Mindestalter gelten
Genau darüber grübel ich ja gerade, denn auf unserem "Haussee" fahren die anderen kleinen Kerle ja mit ihren Böötchen rum. Muß ich da meinen jetzt an die "Leine nehmen", obwohl er sich absolut korrekt auf dem Wasser verhält, oder laß ich ihn gewähren. Dummheit schützt ja bekanntlich nicht vor Strafe und irgendwann verirrt sich doch mal ein Ordnungshüter zu uns auf den See (die letzten 15 Jahre hab ich da keinen gesehen).

Falls nicht doch noch jemand mit einem Gesetzestext aufwarten kann, wo das entsprechend geregelt ist, gehe ich mal von einer gewissen Legalität aus und werde nicht zur "Spaßbremse".:sportschi

Vielen Dank erstmal für die Antworten.
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netten Gruß aus Berlin,

Jörg



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von Ulrich Wickert
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  #8  
Alt 16.07.2010, 18:14
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In Deutschland scheint das aber auch einfach zu sein

Ich habe mir eben mal wieder die Seeschiffahrtsstrassenordnung (das Wort allein ist schon geil) durchgesehen.

Da steht nix drin, das man ein bestimmtes Mindestalter haben muss

Und da ab 5 PS die Sportbootführerscheinverordnung See (noch ein geiles Wort) gilt, scheint es wirklich so zu sein, das man bis 5 PS auf See eben auch unter 16 fahren darf.

Klar ist, dass auf Seeschifffahrtsstraßen Boote mit Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW führerscheinpflichtig sind und das das Mindestalter zum Erwerb des erforderlichen Sportbootführerscheins See 16 Jahre beträgt (Sportbootführerscheinverordnung-See).
Gleichzeitig aber definiert die Seeschifffahrsstraßenordnung kein Mindestalter für das Führen eines führerscheinfreien Fahrzeuges. Es ist also kein Gesetzesverstoß, wenn ein 14jähriger (oder noch jüngerer) ein Bötchen mit weniger als 3,69 kW auf einer Seeschifffahrtsstraße führt. Ob diese Regelung sinnvoll ist, möchte ich hier nicht diskutieren....

Das Problem ist auch die Haftung, aber da gilt dann "Eltern haften für Ihre Kinder"
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Gruß

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  #9  
Alt 16.07.2010, 18:15
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Sorry das Post hat sich jetzt überschnitten aber ein Haussee fällt sicher in den Bereich Binnen, da darf er das sicher nicht.

Da ist die Sache ganz klar geregelt:

„Auf jedem in Fahrt befindlichen Fahrzeug muss das Ruder mit einer hierfür geeigneten Person im Alter von mindestens 16 Jahren besetzt sein“ heißt es gleichlautend in § 1.09 Absatz 1 aller Schifffahrtspolizeiverordnungen (Rhein, Mosel, Donau) und der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.

Damit ist klar, dass der Rudergänger auch eines führerscheinfreien, motorisierten Fahrzeugs (weniger als 3,68 kW) mindestens 16 Jahre alt sein muss.
Ganz eindeutig heißt es deshalb in § 1.09 Abs. 2: „Diese Altersvorschrift gilt nicht für Kleinfahrzeuge ohne Maschinenantrieb“
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Gruß

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  #10  
Alt 16.07.2010, 18:21
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"Falls nicht doch noch jemand mit einem Gesetzestext aufwarten kann, wo das entsprechend geregelt ist, gehe ich mal von einer gewissen Legalität aus und werde nicht zur "Spaßbremse". "

Im Interesse des kleinen höre ich auf zu suchen... so lange er nicht alleine zur Loreley möchte...
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  #11  
Alt 16.07.2010, 18:24
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Der Klare Gesetzestext steht eins über Deinem Posting

Also würde ich den "Kleinen" Binnen nicht mal zwei Meter Richtung Loreley alleine fahren lassen.

Und wenn man das genau auslegt ist das so zu lesen:

Wenn aber schon der Rudergänger eines jeden Fahrzeugs mit Maschinenantrieb 16 Jahre alt sein muss, ist doch wohl auch klar, dass der verantwortliche „Schiffsführer“ auf so einem Fahrzeug ebenfalls nicht jünger sein darf als 16 Jahre. Klar ist aber auch, dass ein Führerscheininhaber, der Schiffsführer auf einem nicht führerscheinpflichtigen Boot ist, seinen noch nicht 16 Jahre alten Sohn nicht einmal ans Ruder lassen darf!!!
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  #12  
Alt 16.07.2010, 18:34
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Zitat:
Zitat von Michel Beitrag anzeigen
Sorry das Post hat sich jetzt überschnitten aber ein Haussee fällt sicher in den Bereich Binnen, da darf er das sicher nicht.

Da ist die Sache ganz klar geregelt:

„Auf jedem in Fahrt befindlichen Fahrzeug muss das Ruder mit einer hierfür geeigneten Person im Alter von mindestens 16 Jahren besetzt sein“ heißt es gleichlautend in § 1.09 Absatz 1 aller Schifffahrtspolizeiverordnungen (Rhein, Mosel, Donau) und der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.

Damit ist klar, dass der Rudergänger auch eines führerscheinfreien, motorisierten Fahrzeugs (weniger als 3,68 kW) mindestens 16 Jahre alt sein muss.
Ganz eindeutig heißt es deshalb in § 1.09 Abs. 2: „Diese Altersvorschrift gilt nicht für Kleinfahrzeuge ohne Maschinenantrieb“
Unser See gehört nicht zu den Binnenwasserstraßen, da er nicht beschiffbar ist, daher gilt, denke ich, auch die Binnenschiffahrtsordnung nicht.

Habe versucht, eine halbwegs verständliche Definition zu finden:

http://de.academic.ru/dic.nsf/dewiki/172854
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von Ulrich Wickert
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Grauer Bär (16.07.2010)
  #13  
Alt 16.07.2010, 18:34
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Du hast ja RECHT Michel.
Fast Alles was Spaß macht ist ungesund, verboten oder macht dick. Mehrfachnebenwirkungen sind möglich....

Aber soll das arme Kind lieber vor der Glotze oder dem PC sitzen ? Ich sehe viele Kinder die unter Pappis oder Opis Aufsicht Ihre Runden drehen- und die KÖNNEN später fahren :-)
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Joerg (16.07.2010)
  #14  
Alt 16.07.2010, 18:40
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Ich denke so ganz genau bekommen wir das nicht raus und da ich weiß, dass dem Bürgermeister sein Sohn auch erst 9 ist und da rumfährt, nehme ich das im Fall der Fälle als Beleg dafür, dass es erlaubt ist oder ich frag mal den "Dorfsheriff" wie er das sieht.

Erstmal vielen Dank an alle Beteiligten.

Meinetwegen kann dann zu gemacht werden.
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Grauer Bär (16.07.2010)
  #15  
Alt 16.07.2010, 19:07
norweger
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Ich glaube,damit fæhrst Du am Besten......

Zitat:
Zitat von jannijan Beitrag anzeigen
ich frag mal den "Dorfsheriff" wie er das sieht.
Druecke Euch die Daumen,das Deinem Junior der Spass nicht vermiesst wird....Ich sehe,wie meiner (auch 9 Jahre) drauf abfæhrt,uns durch die Schæren zu schippern...
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