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#1
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Hallo zusammen,
![]() ich bin der "Neue" hier. Kurze Vorstellung: Stefan aus dem schönen Oberbayern Schlauchboot Yam 330 S Motor bis jetzt Yamaha 8 CMH Motor neu (gebraucht aber gerade gekauft) Yamaha 9,9 FMH S, 2-Takt mit 15 PS So da wären wir dann auch schon beim Thema wo ich eure Hilfe benötige. Ich habe zwar einen ordentlichen Kaufvertrag für den Motor aber der Vorbesitzer hatte keine Unterlagen. Um jetzt meinen Bootsschein aktuallisieren zu können brauch ich aber die EG Konformitätserklärung von Yamaha. Hat jemand Unterlagen von dem Motor? Ist Baujahr 1999 Falls jemand Papiere für ein Yam Schlauchboot von 260 Ti bis 480R, oder einen Yamaha Ausseborder 5CMH bis 30 DEO L braucht, kann ich gerne einscannen und zuschicken. Grüße Stefan |
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#2
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Hallo Stefan,
Willkommen im Forum. Hier findest du die Konformitätserklärung für die YAM-Boote:
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_____________________________________ Viele Grüße aus dem Hamburger Süden Martin |
| Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu embe67 für den nützlichen Beitrag: | ||
Grauer Bär (14.06.2010), Lori (14.06.2010) | ||
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#3
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Coole schnelle Hilfe !
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Gruß Stefan, ..
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#4
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Ja auch von mir natürlich erstmal ein herzliches Dankeschön für die schnelle Antwort!
Habe leider nur ein Problem, ich kann die Datei nicht nicht runterladen. Es heisst ständig ich bin nicht angemeldet und habe die Rechte nicht. Vielleicht kennt jemand das Problem?? Ist das denn die Konformitätserklärung für die Boot oder Motor? Ich brauch die für den 9,9 bzw. 15 2-Taktmotor. Die vom Boot habe ich ja. |
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#5
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Hallo Stefan, willkommen hier. Du brauchst den acrobat reader zum lesen der Datei, aber in dem Falle brauchst du den nicht, denn das ist die Konfi-Erklärung vom Boot. Vom Motor brauchst Du keine Konformitätserklärung (nur die vom Boot!) , für den Bootsschein reicht der Kaufvertrag vom Motor. Alles klar?
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Besten Gruß, Lorenz Geändert von Lori (14.06.2010 um 19:53 Uhr) |
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#6
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Ich denke Du kannst die Datei erst laden, wenn Du Deine 5 Beiträge zusammen hast.
Also hier und da noch was nettes, dann klappt es bald mit dem Download. Herzlich willkommen!! Rüdiger |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu schlauchi20 für den nützlichen Beitrag: | ||
Lori (14.06.2010) | ||
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#7
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Ah ja, das kann natürlich auch sein...
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Besten Gruß, Lorenz |
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#8
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Zitat:
Die Konformitätserklärung bei den Motoren ist meist eine Seite im Handbuch.
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lg Ferdi ![]() Boot-loser Admin
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#9
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Sooo, jetzt bin ich wieder einen großen Schritt weiter: Habe heute nochmal mit einer anderen, sehr netten Dame beim ADAC Sportschiffahrt gesprochen. Der reicht es nun wenn ich meinen Bootsschein im Origianl zusamen mit dem Kaufvertrag für den neuen Motor hinschicke. CE vom Boot habe ich ja schon für den Bootsschein gebraucht. Sie trägt mir jetzt den "neuen" 15 PS Yamaha ein. Noch 19,-€ hinterherschicken und in 3 Tagen habe ich dann meinen neuen Bootsschein.
Im Handbuch (habe ich auf Englisch runtergeladen ) ist die Erklärung leider nicht drin. War bei meinem 8 PS Yamaha auch ein eigenes Dokument. Jtzt ists ja Wurscht, jetzt gehts auch so :-) Das mit den 5 Beiträgen habe ich nicht gewusst, aber die werde ich ja bald haben. Danke euch nochmal Grüße Stefan |
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#10
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Zitat:
![]() Hier der Auszug aus dem Infoblatt des WSA: Vom Eigentümer des Bootes sind mitzubringen: der Personalausweises oder der Reisepass mit Meldebescheinigung der Kaufvertrag oder die Rechnung oder der Schenkungsvertrag über Boot und Motor(en),wenn nicht vorhanden, eine unterschriebene Eigentumserklärung über Boot und Motor(en). Bevollmächtigte haben eine Vollmacht vorzulegen, die vom Eigentümer ausgestellt sein muss. die Konformitätserklärung nach Anhang XV der Richtlinie 94/25 EG bei folgenden Booten bzw. Wassermotorrädern: Bei einem Kleinfahrzeug, das auch § 1 Abs. 2 und 3 der Verordnung über das In-Verkehrbringen von Sportbooten vom 9. Juli 2004 (BGBl. I S. 1605) unterliegt und als 1. Sportboot nach dem 15. Juni 1998, 2. Wassermotorrad nach dem 31. Dezember 2005 erstmals auf dem Markt der Europäischen Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht worden ist, ist die Kopie der Konformitätserklärung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b der eingangs genannten Verordnung vorzulegen. Abweichend von Satz 1 Nr. 1 ist die Kopie der Konformitätserklärung nur für Sportboote vorzulegen, die in einem der am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetretenen Staaten nach dem 30. April 2004 in Verkehr gebracht worden sind. Die Konformitätserklärung wird dem 1. Käufer des Bootes vom Verkäufer, Importeur oder Hersteller beim Kauf übergeben. Sie ist oft im Eignerhandbuch oder der Bedienungsanleitung des Bootes abgedruckt.
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Besten Gruß, Lorenz Geändert von Lori (15.06.2010 um 00:59 Uhr) |
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#11
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Zitat:
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lg Ferdi ![]() Boot-loser Admin
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#12
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Hallo Stefan,
habe mir letzte Woche ein YAM 400 S zugelegt allerdings ohne jegliche Unterlagen. Würde mich riesig freuen wenn du mir mit einem Scan weiterhelfen könntest. Ich habe ein Yamaha 40 PS dran inkl. Zulassung für beides als Paket. Jedoch auch für den Motor null Unterlagen. Vieleicht weis ja jemand Hilfe. MfG carsten |
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#13
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Hallo Carsten,
habe heute mein YAM380S beim WSA Köln angemeldet. (Sehr freundliche Leute dort). Die wollten nur Konformitätserklärung für das Boot sehen nicht für den Motor. Und natürlich eine Art von Eigentumsnachweis. Da ich von allen Unterlagen Kopien hatte war die Anmeldung in 10 Minuten erledigt. Gruesse Norbert
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Grüße aus Bonn Norbert |
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#14
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Hallo,
vielen Dank dann werde ich es mal probieren. Nur weis ich immer noch nicht wie stark das Boot aufgeblasen werden muss.
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