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| Festrumpfschlauchboote Rib´s Alles zu Schlauchbooten mit GFK oder festem Rumpf |
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#1
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Moin Moin,
"hast Du Schlauchboot, musst Du Forum!" - hab ich mir gedacht, und hier bin ich! ![]() Sachverstand, Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft scheinen mir hier zu Hause zu sein, sodass die Wahl des Forums nicht schwer fiel. Da mir noch nicht klar ist, wie man hier ein Bild in den Text einbindet, habe ich das Bild von meinem frisch überarbeiteten novurania mx 360 unten angehängt. (Ach sieh da, Bilder können hier mit HTML-Befehlen im Text eingebunden werden, richtig?) Ausgerüstet ist es nur mit einem Tohatsu 6PS-Motor, soll ja schließlich nur ein Tender und kein Rasefix sein. Das Heißgeschirr habe ich mir machen lassen, weil ich das Teil mit dem Bordkran an Deck heben will. Dazu habe ich zwei Fragen: Muss ich das Boot mit einem Kennzeichen versehen, wenn ich innerdeutsch fahren will? Und wo gibt es für novurania in Deutschland Zubehör zu beziehen, im Inet find ich nix? Herzliche Neulingsgrüße in die Runde, Euer Franz |
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#2
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Hallo Franz,
erstmal willkommen hier im Forum. ![]() Das Böötchen muss angemeldet werden wenn du es hier in DE benutzen willst. Ich habe auch nichts finden können, was das Boot betrifft. Aber es gibt bestimmt passende Teile von anderen Bootsmarken. Bei Bedarf hier im Forum nachfragen, da wird sich doch was finden lassen.
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Es grüsst aus Nuthetal Frank "Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen...." Legende: ex Moritz 360 mit ex Force 5 PS, ex Suzuki DT 5 aktuell: Yammi F6, Trailer: Anssems PLT 750 mit Flachplane |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Octopus für den nützlichen Beitrag: | ||
foxkilo (31.08.2012) | ||
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#3
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Hallo Franz,
Dir ein herzliches Willkommen. Die "Profis" hier werden Dir sicher helfen können (ich gehöre nicht dazu).
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Gruß Markus
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu Markus_ für den nützlichen Beitrag: | ||
foxkilo (31.08.2012) | ||
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#4
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Wenn Du das Boot nur als "Tender" (in einem bestimmten Umkreis zum eigentlichen Schiff) benutzen möchtest, gibt es wohl die Möglichkeit das Boot als "Tender to ..." zu Fahren. In meiner Versicherungspolice steht "incl. Beiboot" und das bei einem 430cm Rib....
Man sieht oft Beiboote mit dem Namen "Tender to...." diese dürfen dann aber nur in einer bestimmten Entfernung zum Mutterschiff bewegt werden !
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Gruß Stefan, ..
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#5
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folgendes habe ich gefunden:
http://forum.boote-magazin.de/archiv...hp/t-990.html? Zitat: "Strassburger 14.08.2002, 10:33 Viel Durcheinander, liebe Freunde! Sorgen wir also für Klarheit. 1. Kennzeichnungspflicht (allgemein) - Kennzeichnungspflicht im Sinne der "Kleinfahrzeugkennzeichnungsverordnung-Binnen" besteht grundsätzlich nur auf den deutschen Binnenschifffahrtsstraßen. - Auf deutschen Seeschifffahrtstraßen müssen Boote unter deutscher Flagge "ihren Namen an beiden Seiten des Buges und ihren Namen sowie den Namen des Heimathafens am Heck in gut sichtbaren und fest angebrachten Schriftzeichen führen" (rechtsverbindlich geregelt in § 9 (1) des Flaggenrechtsgesetzes BGBl I, 1990, Seite 1343 ff). 2. Kennzeichnungspflicht eines Beibootes - auf Binnenschifffahrtsstraßen sind Beiboote von der Kennzeichnungspflicht im Sinne der Kleinfahrzeugkennzeichnungsverordnung-Binnen befreit. Dies setzt allerdings voraus, dass das Beiboot auch nur als solches eingesetzt wird. Das Bundesverkehrsministerium hat uns dazu bereits 1996 folgende Definition eines Beibootes übermittelt: ”"Der Begriff "Beiboot" wird in verschiedenen schiffahrtspolizeilichen Verordnungen erwähnt, jedoch nicht definiert. Aus dem Inhalt des § 10.04 der Rheinschiffsuntersuchungsordnung, aber auch aus dem allgemeinen Sprachgebrauch läßt sich ableiten, daß ein Beiboot Zubehör zu einem größeren Wasserfahrzeug und selbst in die Kategorie kleiner Fahrzeuge wie Nachen oder Jollen einzuordnen ist. Es verfügt entweder über keinen eigenen Antrieb oder über einen Hilfsmotor. Es dient zum Übersetzen an Land oder auch als Rettungsmittel. Solange ein "Beiboot" in dieser Funktion eingesetzt wird, unterliegt es den erleichterten Vorschriften der Verkehrsordnungen. Ein Kennzeichen nach den bestimmungen der "Kennzeichnungsverordnung" ist nicht erforderlich. Statt dessen genügt nach § 2.02 Nr. 2 der Binnenschiffahrtsstraßen-Ordnung (gleichlautend die übrigen Verkehrsordnungen) ein innen oder außen angebrachtes Kennzeichen, das die Feststellung des Eigentümers gestattet und sei es nur durch einen eindeutigen Hinweis auf das Hauptfahrzeug, zu dem es gehört (Tender to). Sobald ein "Beiboot" in anderer Funktion, also zu Fahrten, eingesetzt wird, unterliegt es den allgemeinen Vorschriften, in der Regel den Vorschriften für Kleinfahrzeuge. Ist es beispielsweise mit mehr als 2,21 kW (3 PS) motorisiert, unterliegt es den Vorschriften der "Kennzeichnungsverordnung-Binnen".- Auf Seeschifffahrtsstraßen reicht es aus, wenn ein Beiboot mit der Bezeichnung "Tender to xxx" ausgestattet ist. Ist damit alles klar oder gibt es noch Fragen? Grüße Redaktion BOOTE Jürgen Straßburger"
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Gruß Stefan, ..
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#6
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Boahhhh,
gut eine Stunde hab ich meinen Beitrag gepostet und schon hab ich sooviele Antworten, das ist wirklich überzeugend! Danke für das Willkommen, vielen Dank! Dann hab ich ja wohl richtig gewählt... ![]() Also "Tender to ...", das ist die Lösung, So mach ich das: Also innen ein Klebezettel anlaminiert und fertig. Danke Grauer Bär! |
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