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#1
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Zitat ADAC
Zitat:
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Gruß Blacky Es gibt viel zu tun, warten wir´s ab Echte Männer essen keinen Honig... -echte Männer kauen Bienen!! ; Geändert von blacky GS (12.05.2005 um 14:09 Uhr) |
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#2
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Zitat:
Gruß Wolfgang
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Gruß Wolfgang Ich lerne jeden Tage dazu , aber nochmehr vergesse ich (ich, hier und jetzt)Tippfehler sind darauf zurückzuführen das meine Tastatur nicht wusste was ich schreiben wollte |
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#3
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Zitat:
ist jedoch neu. Ebenso, das Frankreich ihn an der Küste anerkennt, bislang Flaggenzertifikat.
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#4
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Hi,
heisst das jetzt im Klartext, dass ich für die französische Küste das Flaggenzertifikat nicht mehr brauche und mich nur noch an den ADAC wenden muss? Muss ich für das IBS mein Boot vorher registrieren lassen ? Wie lange dauert es nach Antragsstellung, bis ich das IBS vom ADAC bekomme (bin ADAC-Mitglied) und geht das ganze auch online ? Gruss Rainer |
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#5
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Zitat:
schaust Du mal hier . Ich hoffe dass Du da reinkommst
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#6
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Hallo Leute,
dummerweise habe ich mein Boot mit dem IBS im Jahr 2000 zugelassen. War gültig bis 2002. Da wir jedoch immer in Rab waren und der Hafenkäpitän mit dem Permit des vorangegangenen Jahres das neue Permit ausgestellt hat, ließ ich ihn noch nicht verlängern. Da wir dieses Jahr in Zadar einschwimmen werden, denke ich es ist besser den IBS zu verlängern. Gibt es Erfahrungen, wenn man mit dem abgelaufenen IBS auftaucht ? Gruß AndreasL |
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#7
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Zitat:
Die WSA-Zulassung ist ein amtliches Dokument, der IBS ein amtlich anerkanntes. Beide werden im Ausland aufgrund internationaler Abkommen anerkannt. Der einzige Unterschied ist doch meines Wissens daß der WSA-Ausweis billiger und unbegrenzt gültig, der IBS teurer und nach zwei Jahren im Ausland ungültig ist. was meinst Du mit "nur in Deutschland "Amtlich"" ? Grüße Harald |
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#8
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Harald,
genauso wie Du es beschrieben hast ist es. Ich frage mich nur immer wieder warum die IBS-Verfechter ihren Schein so verteidigen. Vielleicht liegt es an den horrenden Kosten, denn dafür braucht man ja eine Begründung. Ich hatte mit dem WSA-Schein weder in F, HR, DK, I, CH ... irgend ein Problem Gruß Jürgen |
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#9
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Hi,
es stellt sich für mich aber noch die Frage, ob speziell die Franzosen, die noch bis 2004 auf das Flaggenzertifikat bestanden, nunmehr neben dem IBS auch den WSA-Schein anerkennen. Eigentlich müssten sie, aber logische Schlussfolgerungen kann man bei ausländischen Behörden gerade in bilateralen Fragen nicht immer voraussetzen. Gruss Rainer |
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#10
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Hallo Rainer - ich hab gerade meinen neuen IBS erhalten. Im Beiblatt steht ausdrücklich, dass er jetzt als Neuerung auch in Frankreich gültig ist. Hoffentlich wissen's auch die Franzosen.
Reinhard |
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#11
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Hi,
dass der IBS seit 2005 in Frankreich gilt, hat sich rumgesprochen und das habe ich ja auch geschrieben. Was ist aber mit dem WSA-Ausweis ?, der ist was ganz anderes als das zuvor speziell von Frankreich geforderte Flaggenzertifikat. Gruss Rainer |
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#12
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Hallo zusammen
Ihr tut alle immer so als wenn das Flaggenzertifikat was exotisches sei. Ich hab es völlig problemlos für mein Schlauchboot bekommen. Damit ist mein Boot als "Seeschiff" angemeldet. Es ist billiger als der IBS des ADAC und länger gültig (4 Jahre). Dann lässt man es für weitere 4 Jahre verlängern. Die Nummer des Flaggenzertifikats wird zusätzlich am Boot angebracht und ist so die Registrierung für Binnengewässer. Kann ich Allen die vor der Frage stehen nur empfehlen. Grüße Herbert
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D - 42781 Haan 51° 11' 40" nördl. Breite 6° 59' 37" östl. Länge Arbeite um zu leben - lebe nicht um zu arbeiten
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#13
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Hallo Herbert, mach doch einfach einmal einen neuen Beitrag zum Thema Flaggenzertifikat auf und beschreibe den Weg zum Amt , den Ablauf und etwas Hintergrund einfach einmal. Ich denke der Tipp ist gut.
Gruß Hans Wenn ich das nächstemal dienstlich nach Gruiten muss, rufe ich in Haan laut Rasenfriseur.
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#14
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Zitat:
mein Flaggenzertifikat hat eine Gültigkeit von jeweil 8 Jahren und wurde bereits mehrfach verlängert. |
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#15
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Zitat:
ich habe auch ein Flaggenzertifikat, weil ich WSA-Kunde bin und schon mehrmals mit dem Boot in Frankreich war. Die Bearbeitungszeit beim BSH war sogar kürzer als beim ADAC. Aus meiner Erfahrungen noch zwei kleine Ergänzungen: 1. Die Nummer des Flaggenzertifikates kann als Registrierungsnummer verwendet werden. Wer aber bereits einen WSA-Schein hat, kann die WSA-Nummer auch in das Flaggenzertifikat eintragen lassen. Dann kann man sogar die bish. Nummer am Boot belassen und es entfallen die Kosten für neue Klebebuchstaben. 2. Einziger Nachteil des Flaggenzertifikates ist m.E., dass das BSH beim Erstantrag neben dem Nachweis, dass man das Boot und insb. die MwSt. bezahlt hat, auch zwei Fotos vom Boot haben will, denen sich entnehmen läßt, dass Name und Heimathafen dauerhaft beidseitig oder am Heck des Bootes angebracht sind. Ich hatte bei meinem ersten Boot zunächst mit einem feuchten Blatt Papier, das ich einfach auf den Spiegel gepappt hatte, gemogelt, aber das haben die sofort bemerkt...also doch Klebebuchstaben (10 cm) kaufen und neue Fotos machen. Dafür hieß mein Boot dann wie die Sachbearbeiterin des BSH...
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Gruß, Carsten |
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