Hallo,
Namenloser ...
Soviel ich weiß, ist die Benutzung eines E-Motors auf Bayrischen Seen genehmigungspflichtig, jedenfalls ist es auf dem Ammersee so.
Kleinere Stauseen haben es teilweise ganz verboten. Am besten Du erkundigst Dich bei dem jeweiligen LRA. Man kann es anmelden, muß dann aber aber dafür löhnen. Gib doch Bescheid, es wird Andere hier im Forum sicher auch interessieren.
Gruss
Andreas
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