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Alt 29.12.2006, 09:52
Benutzerbild von käptnblaubär
käptnblaubär käptnblaubär ist offline
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Na ihr habt ja Informationen, wo sind die blos her?

Zitat Auszug aus der Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen

... Der Eigentümer eines deutschen Kleinfahrzeugs muss das Kennzeichen in mindestens 10 cm hohen lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund außen an beiden Bug oder Heckseiten oder am Spiegelheck des Kleinfahrzeugs anbringen. ...

Die komplette Verordnung könnt ihr euch hier runterladen:

http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...zKV-BinSch.pdf

Druckt sie dann aus, nehmt sie mit an Bord und zeigt sie dann dem Polizisten.
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Gruß, Jürgen
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