@Werner: und warum nicht gleich so ????
@ferdi: muss man einen Motor nicht firmen
Also, wenn ich das zusammenfassen darf: Wenn ein 2-Takter die neuen Abgasnormen nicht erfüllt, darf er nur verwendet werden, wenn er vor dem 1.1. 2007 offiziell in Verkehr gebracht wurde.
Noch eine Frage dazu: was heißt jetzt genau "In Verkehr bringen" ist damit die Zulassung in der EU gemeint oder wie soll man das genau verstehen ?
Und bezüglich CE: so ganz verstehe ich das immer noch nicht:
Zitat:
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Die Hersteller müssen dafür sorgen, daß die von ihnen auf den Markt gebrachten Produkte allen relevanten Vorschriften entsprechen.
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Heißt ja für mich, wenn alle Bestimmungen eingehalten werden, darf der Motor zugelassen werden = Wenn CE dann auch Zulassung
Zumindest erkenne ich das so, ich verstehe da noch nicht ganz, wo der Denkfehler liegt!!!
Wenn also CE, müssen ja auch die Abgasnormen erfüllt werden, oder ?