So, um hier endlich mal Licht in die ganze Sache zu bringen, habe ich mich eben mal 20 min. hingesetzt und ein wenig gegoogelt. Entscheidend für die Zulassung der allermeisten Bootsmotoren für Sportboote ist die
EU- Richtlinie 2003/44/EG.
Folgendes habe ich u. A. bei
www.kycd.de gefunden:
Zitat:
Grenzwerte für Abgas und Geräusch bei Bootsmotoren
Die EU-Richtlinie 2003/44/EG schreibt verbindlich für die EU- Mitgliedsstaaten bei Zwei- und Viertakt-Motoren in Sportbooten neue Grenzwerte für die Abgas- und Geräuschemissionen vor.
Dieses gilt für Zweitakt- und Viertaktmotoren, wobei unerheblich ist, ob sie fest eingebaut sind oder angebaut werden (Außenborder). Mit wenigen Ausnahmen gilt die Richtlinie für alle Sportboote ab einer Länge von 2,5 bis 24 m, die für die Freizeit- und Sportschifffahrt - einschließlich Charter und Schulung - genutzt werden.
Viertakt-Motoren müssen ab dem 01.01.2006 und Zweitakt- Motoren ab dem 01.01.2007 die neuen Werte erfüllen. Neue Zweitakt- Motoren, die die neuen Abgasvorschriften derzeitig noch nicht erfüllen, dürfen noch bis zum 31.12.2006 "in Verkehr gebracht", also in Betrieb genommen und auch danach benutzt werden. Ab dem 01.01.2007 müssen neue Zweitakt-Motoren dann auch die Grenzwerte einhalten.
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Genauer gesagt entsprechen die o. g. Grenzwerte genau denen, welche wir vom Auto als EURO1- Norm kennen, fragt mich jetzt aber bitte nicht nach absoluten Zahlen
Für alle, die sich für das Inverkehrbringen/ die Inbetriebnahme von Booten im EU- Raum oder auch CE- Kennzeichnung für Boote und deren Anbauteile interessieren, habe ich
hier noch ein PDF ausgegraben... aber Vorsicht, das sind mehr als 120 Seiten trockener Stoff (interessant sind z. B. die Seiten 13 ff und 31 ff mit den entsprechenden Anhängen).
@Berny: tja, leider nix mit CE und Kon
formität 
... aber unterhalte Du Dich besser mit anderen... "da kommt dann wenigstens was raus..."