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Alt 24.12.2006, 16:34
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Hi zusammen
bei den 2-T Außenbordern, welche die ab 2007 geltenden Abgasvorschriften (CE hat m.W. damit nichts zu tun) nicht erfüllen können, läuft es meines Wissens so: vorhandene Lagerbestände werden der Aufsichtbehörde, evtl. unter Angabe der Motor-Nr., als Bestand im Verkauf gemeldet. Diese bekommen dann eine Ausnahmegenehmigung und dürfen dann auch nach demm 1.1.2007 abverkauft und in Verkehr gebracht werden. Vollkommen legal. So lief es bisher im PKW-Bereich auch immer (siehe
Ausstattung mit Sicherheitsgurten auf Rücksitzen,Leuchtweitenregulierung, Katalysator-Ausrüstung e.t.c.).
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Grüße aus OWL
Jürgen
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