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Zitat von berny
@daniels: Hans, ich denke aber, dass es genau um diese CE geht: Wenn ein Motor zB Baujahr 1996 diese CE erfüllt, dies auch so ausweist, warum soll dieser 2007 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen ?
Wenn der Hersteller aber einen Motor 2007 CE-Zertifizieren will, so bekommt er eben dieses CE nicht, weil er die Bestimmungen nicht einhalten kann.
Oder sehe ich das so gesehen falsch ???
Ist ja bei den Autos ähnlich, da gibt es die Typengenehmigungen, auf Basis derer die Autos auch später noch verkauft werden dürfen, weil die Genehmigung für dieses Modell eben da ist.
So gesehen ist die Anfangsfrage, "Darf ein neuer konventioneller 2-Takter ab 2007 noch verkauft werden" vielleicht etwas zu ungenau, um dieses Thema klären zu können, weil man prinzipiell sagen müsste, wenn er CE hat -> ja, wenn nicht -> nein.
Ich frage mal anders: Darf ein Motor, der eine gültige CE hat 2007 noch verkauft werden ?
Abgasbestimmungen: werden die in den CE berücksichtigt ?
Wenn nicht, so kann das ein eigener Punkt sein, stellt sich die Frage, wie wird das behandelt ?
Händler bestätigen, dass der Motor auch aufgrund der Bestimmungen 2007 in der EU zugelassen werden darf!!!
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Hallo Berny,
das CE hat nichts mit einer Zulassungbedingung oder Typengenehmigung zu tun.
Innerhalb der EU, dann wenn irgend Jemand etwas in Verkehr bringen (verkaufen) möchte, muß ein CE Zeichen und eine Konformitätserklärung ausgestellt werden. Vom Hersteller oder eine von ihm beauftragte Person. In dieser Erklärung listet er alle EU-Richtlinien auf, die
er eingehalten hat. Ich nenne Beispiele: die Richtlinien 94/25/EG, die 204/108/EG, die EN 0128Teil 507 und und .....
Mehr sagt das Zettelchen und das Papier nicht aus. Es ist nicht vorgeschrieben, was ich alles reinschreibe, sondern das Gesetz sagt, dass ich alles rein schreiben muss was zur Anwendung kommen kann. Super !!!!!!
Das in Verkehrbringen der neuen Motoren beruht nicht auf CE, sondern auf eine Abgasverordnung innerhalb der EU. So weit mir bekannt. Ich würde mir vom Händler die Einhaltung der Abgasnorm bescheinigen lassen. Egal obdas Teil CE vor 2007, nach 2007 oder gar nicht weil er von vor 1998 ist.
Deshalb gehen ja auch oft die Meinung auseinander. Baust Du ein Boot für dich alleine, braucht auch in 2006/2007 kein CE drauf. Verkaufst Du aber das Boot an Hans oder stellst es ihmn gegen Entgeld oder ähnliches zur Verfügung, bringst Du es EU-mässig in den Verkehr und selbst Berny muss dann CE zertifizieren. Mit allen Rechten und Pflichten.
Das selbe gilt auch für sicherheitsrelevante Veränderungen. Ich nenne da immer gerne unsere Antiriebsschraube. Sie ist sicherheitsrelevant, da wird kein Staatsanwalt oder Richter zweifeln. Nutzen wir eine ohne Herstellerfreigabe vom Boots- und Motorhersteller, dann erlischt automatisch CE. Denn wir würden auch nicht gerne den Kopf für etwas hinhalten, was wir so nicht unterschrieben haben. Denn wir haben damals eine 15er Schraube montiert und eine 17er von Piening freigegeben. Baut ein Dritter eine 19er von Beutel drauf, dann erlischt automatisch unsere alte CE-Zertifzierung. Deshalb sollte man aus meiner Sicht beim verkauf wieder den Originalzustand herbeiholen oder eine Freigabe von den Herstellern einholen. Denn Verkaufen heißt in Verkehr bringen. Auch wenn es Berny und Hans sind.
Wie die Hersteller und Händler in 2007 damit umgehen, mag ich nicht beurteilen. Aber auf meinem 98 Mercury klebt auch 2007 noch ein CE, der hat sicherlich nicht die neue Norm und das CE ist solange gültig wie die Daten in der Konformitätserklärung stimmig sind.
Wie oben schon gesagt. neuer Motor dann in jedem Falle vom Hersteller Verkäufe eine Bescheinigung verlangen. Steht es sogar in der Konformitätserklärung, dann den Hersteller loben.
Hans