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Alt 21.09.2006, 22:26
wusel666
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So, nun zum letzen mal das Thema Fahrrad aufm Trailer:

Diese Antwort bekamm ich heute von

Schwaiger, Helmut [Helmut.Schwaiger@lra-a.bayern.de]

per E-Mail:

Zitat:
falls sich die Fahrräder im Boot befinden, steht unserer Meinung nach dieser Beförderung nichts entgegen.
Sehr geehrter Herr Werner,

Mit freundlichen Grüßen
Schwaiger


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:[mailto:werner.th at gmx.de]
Gesendet: Donnerstag, 21. September 2006 15:21
An: Kfz-Zulassung
Betreff: Beförderung von Fahrrädern


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Trailer mit einem grünem Kennzeichen und dieser ist im KFZ-Schein als 'Anhänger für Sportgeräte'
deklariert.
Dieser Trailer ist bedingt durch den Aufbau für den Transport eines Motorbootes geeignet. Es steht allerdings nicht
im Schein, daß die Zweckgebundenheit sich nur auf Boote bezieht. Nun möchte ich gerne wissen, ob ich mit meinem Trailer zusammen mit dem Boot ein oder mehrere Fahrräder
befördern darf. Selbstverständlich alles im Rahmen der zulässigen Nutzlast.

Für die Beantwortung im Vorraus schon mal ein herzliches Dankeschön.

Mit freundlichem Gruß

Th. Werner
86830 Schwabmünchen
Beachtlich: Frage um 15:21, Antwort um 15:47
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