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Alt 20.09.2006, 18:22
wusel666
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Ich hoffe, daß dies nun nicht zu sehr Off Topic wird. Irgendwie gehörts aber doch zum Thema Anhängerlänge

Wegen dem Thema Fahrrad auf einem grünen Trailer war ich vorhin mal auf der örtlichen Polizeiinspektion.

Meine konkrete Frage, ob ich ein Fahrrad mit meinem Trailer zusätzlich zum Boot befördern darf konnte nicht eindeutig bejaht oder verneint werden.

Zwei Polizisten wälzten etwa 15 Minuten irgendwelche dicke Bücher und stellten eindeutig eine zweck gebundene Nutzung für Sportgeräte fest. Ob nun ein Fahrrad ein Sportgerät ist und wenn JA, ob dieses dann auf dem 'Anhänger für Sportgeräte' (so steht in meinem Fahrzeugschein) transportiert werden darf, konnte mir letztendlich nicht gesagt oder versichert werden.

Einer der beiden stellt richtigerweise fest, daß nirgends etwas von 'nur für Boote' oder ähnliches steht. Er ist sich aber nicht sicher, ob alle seiner Kollegen dies auch so interpretieren.
Seiner Meinung nach soll ich bei der Zulassungsstelle anrufen und den Sachverhalt dort klären lassen. Wichtig sei auf jeden Fall eine schriftliche Bestätigung mit Stempel.

Werde mich morgen mal dort informieren.
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