Ich weiß, die Frage war auch eher sarkastisch gemeint.
Was ich im Seeschifffahrtsgesetz gefunden habe, denn die Verordnungen erwähnen das Thema nicht - "Diese gelten als amtlich anerkannte Befähigungsausweise zur selbstständigen Führung von Jachten auf See."
Das ist gut, denn der Ausschluss bei der Kasko bezieht sich auf "amtlich vorgeschriebene".
Und sowas haben wir offensichtlich nicht wirklich.
Dann werd ich jetzt wohl tatsächlich eine Vollkasko Muschi mit meinem 31 Jahre alten Schlaucherl
cu
martin