Überprüfung einer Festkörperrettungsweste
Hallo und schönen Abend,
im "orangen" habe ich die Frage auch schon gestellt und einiges Nützliches aus deutscher Sicht erfahren. Also: Bei einer Fahrzeugkontrolle auf der Donau durch die Strompolizei (nicht Schifffahrtaufsicht) wurde bei meiner Rettungsweste die fehlende Überprüfung beanstandet aber letztlich nicht weiter verfolgt. Dabei handelt es sich um eine Rettungsweste mit festem Auftriebsmaterial, selbstverständlich mit Herstelleretikett und CE und Baujahr. Und ja, wir reden hier von einem Sportboot in nichtkommerzieller Verwendung.
Daher meine Frage hier an die österreichischen Kollegen: Gibt es ein gesetzliches Ablaufdatum für diese orangen Rettungswesten? Müssen diese Rettungswesten regelmäßig überprüft werden, so wie die selbstaufblasenden Automatikwesten? Und wenn ja, wer führt diese Überprüfungen durch? Meine bisherige Information war die, dass es ausreichend ist, den Zustand der Weste und dem Gurtzeug selbst zu überprüfen.
Verständlicherweise werde ich eine verschlissene Rettungsweste mit defektem Gurtzeug austauschen - aber es liegt in meiner Verantwortung das zu tun. Und letztlich waren ja bei der Kontrolle beide Rettungswesten technisch in Ordnung, denn sonst wäre da sicher straftechnisch was passiert.
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