Zitat:
Zitat von Visus1.0
Doch ist es zu 45 % Aufgeteilt, bei Sportbooten unter 8 Meter.
Anker- und Verheftausrüstung:
a)
ein oder zwei Anker mit einer Gesamtmasse MA [kg] von mindestens 1,5 mal der Länge über alles; auf Fahrzeugen, die mit zwei Ankern ausgerüstet sind, darf die Masse jedes Ankers nicht weniger als 45 vH der Gesamtankermasse betragen;
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… richtig zitiert - Schlussfolgerung und Behauptung falsch!